Anwalt beim BGH24.09.2018

Anwaltszulassung beim BGH: Warum gibt es nur so wenig beim BGH zugelassene Rechtsanwälte?

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen. Während vor den Strafsenaten des BGH sämtliche in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte auftreten dürfen, gibt es für die Zivilsenate Einschränkungen. Denn dort dürfen nur 37 besonders ausgewählte Anwälte Rechtsstreitigkeiten vertreten. Aber warum ist das so? Wieso gibt es nur so wenig beim BGH zugelassene Rechtsanwälte?

Wieso gibt es nur so wenig beim BGH zugelassene Rechtsanwälte?

Die Zulassungsbeschränkung vor den Zivilsenaten des BGH wird vor allem mit der Wahrung der Qualität für die revisionsrechtliche Bearbeitung der Zivilfälle im Interesse der Beteiligten begründet.
Zugelassen werden können nur Rechtsanwälte, die das 35. Lebensjahr erreicht haben und seit fünf Jahren ununterbrochen als Rechtsanwalt gearbeitet haben (§ 166 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO). Zudem muss ein Wahlausschuss die Rechtsanwälte benennen (§ 164 BRAO). Dieser Wahlausschuss setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und den Senatspräsidenten der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs sowie aus den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer bei dem Bundesgerichtshof (§ 165 Abs. 1 BRAO). Über den Zulassungsantrag entscheidet letztendlich das Bundesministerium der Justiz (§ 170 Abs. 1 BRAO).

Zu beachten ist auch, dass die bei den Zivilsenaten des BGH zugelassenen Rechtsanwälte, an keinem anderen deutschen Gericht auftreten dürfen. Ausgenommen sind die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesverwaltungsgericht), dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe und dem Bundesverfassungsgericht (§ 172 Abs. 1 BRAO).

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9 Gedanken zu „Anwaltszulassung beim BGH: Warum gibt es nur so wenig beim BGH zugelassene Rechtsanwälte?

  • 20. März 2019 um 12:40 Uhr
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    Es ist immer wieder schlimm, wenn die Blinden über die Farben streiten. Der BGH ist eine reine Revisionsinstanz; es werden nur Rechtsfragen behandelt, Beweisaufnahmen gibt es nicht. Die Materie ist regelmäßig eine spezielle, vor allem in den Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, in denen es darum geht, den BGH erst einmal davon zu überzeugen, die Revision – entgegen der Vorinstanz – überhaupt zuzulassen. Das werden nur die wenigsten Instanzanwälte leisten können. Die meisten werden nur Schrott schreiben – und für ihren Mandanten eben nichts erreichen, die Gebühren aber genauso abrechnen. Was die Super-Anwälte in den Instanzen mangels jeglicher Fachkompetenz regelmäßig verbocken, können BGH-Anwälte ohnehin nicht mehr retten. Im Krankenhaus will doch auch jeder vom kompetenten Spezialisten behandelt werden. Warum dann nicht auch bei BGH? Also: immer schön sachlich bleiben.

    Die BGH-Anwälte haben eine eigene Rechtsanwaltskammer. Dort, aber auch auf der Internetseite des BGH, gibt es eine Liste aller BGH-Anwälte mit dazugehörigen Internetseiten, auf denen man sich über die Fachgebiete der jeweiligen BGH-Anwälte informieren kann.

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  • 25. September 2018 um 5:11 Uhr
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    Die Begründung der Beschränkung der BGH-Anwälte in Zivilsachen mit Qualitätsanforderungen ist m. E. unsinnig und haarsträubend.
    Warum werden dann nicht beispielsweise nur 10 BGH-Anwälte zugelassen, wenn in der Beschränkung der Anzahl eine Qualitätssteigerung erblickt wird, und dies gegen alle menschliche Erfahrung, daß diese nur durch Erhöhung der Anzahl der BGH-Anwälte, also durch Ausweitung der Konkurrenz erreicht werden kann?
    Die zu lesende Begründung kann also nur eine vorgeschobene sein, die in Wirklichkeit nur einer Pfründesicherung dienen soll.

    Gruß vom Walkwatcher, der als Opfer einer blinden Justiz vergeblich einen BGH-Anwalt suchte, dem aber mit Begründung von Arbeitsüberlastung das Gesuch ablehnt wurde.

    Antwort
  • 20. Mai 2016 um 15:26 Uhr
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    Die Qualität der Anwälte beim BGH nimmt rapide ab. Seitdem die Bundersechtsanwaltskammer es abgelehnt hat, ethische Grundsätze für Rechtsanwälte aufzustellen, lügen und betrügen diverse Anwälte beim BGH ebenso wie die Masse der Anwälte in Deutschland, die von ihren Mandanten vor dem ersten Pinselstrich horrende Vorschüsse kassieren und dann darauf warten, daß der Mandant Kritik äußert, um sofort das Mandat niederzulegen, um ohne Leistung das Geld einzusacken.
    Dabei sind das überwiegend "linke" Anwälte im Geiste der 68-er, die am gierigsten und immer bereit zum Verrat sind.

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    • 8. Februar 2017 um 17:47 Uhr
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      hallo,
      gerade bin ich auf der Suche nach einem Anwalt der beim BGH
      zugelassen ist u. jetzt lese ich diesen Kommentar.
      Wir haben im Jan. 2016 schon gezahlt u. bis jetzt noch kein keinen
      Schriftsatz erhalten , außer Besprechungen was schon längst
      alles besprochen wurde u. auch schriftlich festgehalten wurde.
      Dies ist ja Verschleppung, dies haben wir auch geschrieben.

      Es würde uns nur interessieren, haben Sie diese Erfahrungen
      durch ein Urteil oder ….

      Gruß
      harlacher

      PS.zur Zeit habe ich eine Störung bei der e-mail, es kann sein,
      daß diese nicht ankommt. Vielleicht können Sie auf dieser
      Seite nochmals antworten.

      Antwort
      • 27. April 2017 um 9:50 Uhr
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        Oje…ich muss jetzt leider auch einen BGH-Anwalt finden, weil es hier wirklich um grundlegende verfassungswidrige Sachen geht, was in jedem Fall eine sehr entscheidende Bedeutung haben wird. Wenn ich das hier lese, fühle ich mich ja weiterhin hilflos. Ich weiß auch nicht ,wo ich wie suchen soll. Kann man nicht bei der Bundesrechtsanwaltskammer wenigstens einen Tipp bekommen, wer für welchen Schwerpunkt geeignet ist?? Tipps nehme ich gerne entgegen.

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        • 16. November 2018 um 15:27 Uhr
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          Für "verfassungswidrige Sachen" ist das Bundesverfassungsgericht zuständig und nicht der BGH.

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      • 2. Februar 2019 um 15:36 Uhr
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        Hallo, mir geht es ähnlich, Keine Fachkompetenz, keine Ahnung, nur Geblubber, noch dazu ließ sich meine "Monika" mit Blumen beschenken, um dann das Mandat via Telefax einfach zurüvk zu geben.
        Wünsche weiterhin Erfolg,
        Mit bestem Gruß

        Antwort
      • 19. Februar 2019 um 16:58 Uhr
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        Wenn es sich wirklich um Nichtstun handelt und Sie das Gefühl von "will eigentlich nicht" etc. haben, sollten Sie sich an die zuständige Anwaltskammer (RAK) wenden. Die sind immer sehr schnell damit, den betr. RA um Stellungnahme innerh. kurzer Frist aufzufordern und sodann ihn abzumahnen. Wenn an Ihrem Vorwurf etwas dran ist, wird eine Abmahnung bis hin zu Bußgeld verhängt.

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  • 15. April 2015 um 15:15 Uhr
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    Da die mit der RAK/BGH identischen Anwälte der Meinung sind , sie könnten die Vertretung allesamt ablehnen- ra-bgh@engel-rinkler.de sprechen hier offenbar für ihre Bande – ist mein angebliches Recht . mich gegen einen Nazibeschluß des LG Berlin wehren zu können, nicht das vollgeschissene Papier wert und stellt Ihre Bande in der Tat eine kriminelle Vereinigung dar; denn Sie nötigen mich allesamt durch ihre nichtssagenden Ablehnungen, auf meine Beschwerde zu verzichten. Das ist entrechtende Nazi-Justiz. Die Prof.- und Dr. Titel sind Dokumente von Nazis.

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