15.11.2013

Bezahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch umgestürzte Bäume?

Wer Eigentümer einer Grundstücks und eines Hauses ist, hat in der Regel viel Geld in die Anschaffung investiert. Daher ist es ratsam, dass sich der Grundstückseigentümer durch eine Wohngebäudeversicherung absichert. Denn kommt erst einmal der Herbst, kann ein Sturm schwere Schäden am Haus anrichten. Wer dann nicht vor dem finanziellen Ruin stehen möchte, sollte über eine solche Versicherung verfügen. Doch muss die Versicherung für jeden Schadensfall eintreten? Was ist zum Beispiel, wenn ein Baum auf das Haus fällt? Kann in einem solchen Fall die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden?

Bezahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch umgestürzte Bäume?

Die Wohngebäudeversicherung greift regelmäßig nur dann ein, wenn ein Baum aufgrund eines Sturms zu Fall gekommen ist. Von einem Sturm wird ab Windstärke 8 gesprochen, was einer Windgeschwindigkeit vom mindestens 63 km/h entspricht. Stürzt ein Baum bei diesen Verhältnissen auf das versicherte Gebäude, besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistung. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob der Baum auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Nachbargrundstück stand. Ist letzteres der Fall wird die Versicherung in der Regel versuchen den Nachbarn als möglichen Schadensverursacher in Regress zu nehmen. Zu beachten ist aber, dass der Baum allein wegen des Sturms zu Fall gekommen sein muss. Ist der Baum aufgrund einer Vorschädigung gestürzt, greift die Versicherung nicht. Dies gilt selbst dann, wenn zum Schadenszeitpunkt ein Sturm herrschte.

Wenn der Baum ohne Sturm umfällt …

Versicherungsschutz besteht daher auch dann nicht, wenn der Baum „sturmlos“ stürzte. In einem solchen Fall kann der Hauseigentümer nur hoffen, dass der Baum auf dem Grundstück des Nachbarn stand und der Nachbar über eine Haftpflichtversicherung bzw. über ein ausreichendes Vermögen verfügt. Ist dies nicht der Fall, muss der Schaden am Haus aus eigener Tasche bezahlt werden.

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