Bomben­ent­schärfung15.09.2017

Bomben­ent­schärfung einer Weltkriegs­bombe: Zahlt die Versicherung bei Sach­schäden durch die Explosion einer Bombe aus dem Krieg?

In Deutschland werden selbst nach so vielen Jahren immer wieder alte Weltkriegs­bomben bei Bauarbeiten entdeckt. Zwar werden diese Blind­gänger in der Regel unproblematisch entschärft. Dennoch kann es vorkommen, dass bei einer Bomben­ent­schärfung etwas schief läuft und die Bombe aus dem Krieg daher explodiert. Auch eine kontrollierte Sprengung der Bombe kann erforderlich sein. Aus welchen Gründen auch immer die alte Weltkriegs­bombe explodiert, es kann ein erheblicher Sachschaden entstehen. Kommt für solche Bomben­schäden die Versicherung auf?

Zahlt die Versicherung bei Sach­schäden durch die Explosion einer Weltkriegs­bombe?

Entstehen durch eine Explosion Sach­schäden kann grund­sätzlich die Hausrats- oder Gebäude­versicherung greifen. Jedoch enthalten die Versicherungs­bedingungen in der Regel eine Ausschluss­klausel, wonach Schäden durch Krieg nicht reguliert werden. Es genügt für die An­wendbarkeit dieser sogenannten Kriegs­klausel, dass zwischen dem Schaden und dem Krieg ein ur­sächlicher Zusammenhang besteht. Es ist nun höchst umstritten und bisher auch nicht gerichtlich geklärt, ob die Klausel für Bomben­schäden aufgrund einer ex­plodierten alten Weltkriegs­bombe während der Entschärfung und damit für Spät­schäden des Kriegs greift. Der Streit wurde noch nicht von einem Gericht geklärt, weil die Versicherungen bisher eine gerichtliche Auseinander­setzung gescheut haben. Denn viele Versicherungen erklären sich trotz Kriegs­klausel bereit, die Schäden durch Blind­gänger zu regulieren.

Sind Folge­schäden vom Versicherungs­schutz umfasst?

Besteht trotz der Kriegs­klausel Versicherungs­schutz für die Schäden einer Explosion anlässlich einer Bomben­ent­schärfung, sind auch Folge­schäden, wie etwa Sach­schäden aufgrund durch beschädigte Fenster und Dächer ein­dringendes Regen- oder Lösch­wasser, mit abgedeckt. Schäden durch Plün­derungen während der Eva­kuierungs­zeit werden als normale Einbruchs­diebstähle behandelt und können daher dem Versicherungs­schutz unterliegen.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Bomben­ent­schärfung einer Weltkriegs­bombe: Zahlt die Versicherung bei Sach­schäden durch die Explosion einer Bombe aus dem Krieg?

  • 19. September 2017 um 6:37 Uhr
    Permalink

    Der Artikel ist wenig hilfreich, sagt er im Ergebnis doch nur aus, dass Gerichte diese Frage bisher nicht entschieden haben und die Frage umstritten ist.

    Super hilfreich.

    Dabei gibt es sehr gute Argumente dafür, warum die Versicherungen sich in einem solchen Fall nicht auf die Ausschlussklausel wegen Kriegsschäden stützen können.

    Wenigstens diese Darstellung hätte ich mir als Argumentationshilfe für die Leser erwartet.

    Es ist ja schön, wenn eine Rechtsfrage zu immer wieder sich stellenden Problemen aufgegriffen wird,

    aber wenigstens kleine Lösungsansätze sollten schon auch sein, sonst macht es doch keinen Sinn.

    Antwort

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