Fahrradweg18.10.2018

Darf ein Autofahrer den Rad­schutz­streifen befahren?

Bei einem Rad­schutz­streifen handelt es sich verkehrs­rechtlich um einen Schutz­streifen. Er wird durch eine dünne, unterbrochene Linie gekennzeichnet. Zudem befindet sich auf dem Schutz­streifen das Piktogramm eines Fahrrads. Er wird immer dann angelegt, wenn die Einrichtung eines Rad­fahr­streifens nicht möglich ist. Darf ein Schutz­streifen von einem Autofahrer befahren werden?

Darf ein Autofahrer den Rad­schutz­streifen befahren?

Ein Autofahrer darf den Schutz­streifen nur eingeschränkt benutzen. So ist ein Befahren nur bei Bedarf erlaubt. Dabei darf es zu keiner Gefährdung des Radverkehrs kommen. Zudem darf ein Fahrzeug­führer mit seinem Fahrzeug auf dem Schutz­streifen halten. Jedoch ist ein Parken verboten. Geregelt ist dies in Anlage 3 Nr. 22 zur Straßen­verkehrs­ordnung.

Ist der Schutz­streifen ein Radfahr­streifen?

Zu beachten ist, dass der Schutz­streifen kein Radfahr­streifen darstellt. Es handelt sich um zwei unter­schiedliche verkehrs­rechtliche Markierungen. Ein Radfahr­streifen ist mit einer durch­gezogenen Linie von der Fahrbahn für Kraft­fahrzeuge abgetrennt und mit dem Verkehrs­zeichen 237 gekennzeichnet. Der Radfahr­streifen ist also anders als der Schutz­streifen nicht Teil der Fahrbahn. Dies hat zur Folge, dass Autofahrer den Radfahr­streifen grund­sätzlich weder befahren noch darauf halten oder parken dürfen. Lediglich das Überqueren des Streifens ist zulässig, um etwa eine Parkbucht zu erreichen. Dabei darf aber der Radverkehr weder behindert noch gefährdet werden.

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Darf ein Autofahrer den Rad­schutz­streifen befahren?

  • 28. Juli 2020 um 16:29 Uhr
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    Muchas gracias. ?Como puedo iniciar sesion?

    Antwort

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