Mobilfunkvertrag08.02.2018

Darf ein Mobilfunkanbieter einen Vertrag ablehnen, anheben oder automatisch verlängern?

So gut wie jeder Deutsche verfügt mittlerweile über einen oder mehrere Mobilfunkanschlüsse. Über 136 Millionen mobile Anschlüsse sind in Deutschland registriert. Die Auswahl und der Vergleich von Handytarifen ist zu einem komplexen Thema geworden. Doch auch nach Vertragsabschluss treten immer wieder Unstimmigkeiten auf. Was darf der Mobilfunkanbieter und wogegen kann man sich als Kunde zur Wehr setzen?

Mobilfunkanbieter darf Vertrag ablehnen

Häufig kommt es vor, dass sich ein potentieller Neukunde für einen Handyvertrag entscheidet, dieser aber kurze Zeit später abgelehnt oder wieder zurückgezogen wird. Dies ist natürlich vor allem für den Kunden ärgerlich. Dennoch darf der Mobilfunkanbieter einen Vertrag ablehnen und dies sogar ohne Begründung. Der häufigste Ablehnungsgrund ist ein negativer Schufaeintrag, denn die Bonität des Kunden wird auch von Mobilfunkanbietern überprüft. Dies bringt dem Unternehmen eine gewisse Sicherheit an Einnahmen und soll einen Ausfall von Zahlungen verhindern. Doch nicht immer ist ein finanzieller Grund ausschlaggebend. Der Vertragsabschluss kann auch abhängig vom Alter, der Wohngegend oder einer vorhandenen Beschäftigung des Kunden gemacht werden. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, welche von einer speziellen Abteilung gefällt wird. Als Kunde muss man dennoch nicht verzagen, ein günstiger Tarif wird in den meisten Fällen immer gewährt. Notfalls kann auch eine Prepaid-Karte bezogen werden.

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Änderungen während der Vertragslaufzeit

Grundsätzlich darf der Mobilfunkanbieter während der gesamten Vertragslaufzeit keine Änderungen durchführen, welche negativ auf den Kunden zurückfallen würden. Der Anbieter darf also weder eine preisliche Erhöhung durchführen noch das inkludierte Volumen verringern. Verbesserungen wie das Anheben der Freiminuten oder auch sonstige zusätzliche Leistungen dürfen eingeführt werden.
Führt der Mobilfunkanbieter dennoch eine negative Änderung durch, kann der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen.
@LINK=http://www.handyvertrag-kündigung.com/handyvertrag-sonderkuendigung.html[Ein Sonderkündigungsrecht][Sonderkündigungsrecht]@ besteht zudem auch für Kunden, wenn dieses ausreichend begründet werden kann. Hierzu zählt in etwa, wenn der Provider die von ihm zugesicherten Leistungen nicht erfüllt und auch nach einer Aufforderung zur Verbesserung nicht erfüllen kann.

Automatische Verlängerung möglich

Ob eine automatische Verlängerung eines Mobilfunkvertrags zulässig ist oder nicht, ist im Regelfall in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkanbieters festgehalten. Generell ist die automatische Verlängerung bei jedem deutschen Anbieter inkludiert. Allerdings können sich die Vereinbarungen in der zeitlichen Verlängerung unterscheiden. Während manche Anbieter den Vertrag monatlich verlängern, versuchen andere Anbieter eine automatische Verlängerung bis zu maximal zwölf Monate zu erreichen. Die Mindestvertragsdauer und auch die Kündigungsfrist sollten deshalb vom Kunden immer im Auge behalten werden. Der Mobilfunkanbieter muss aus Verbraucherschutzgründen aber explizit auf das Vorhandensein einer automatischen Vertragsverlängerung hindeuten.

Quelle:refrago/om
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