Balkonbegrünung18.03.2024

Darf man außerhalb des Balkons Blumenkästen anbringen?

Blumenkästen an der Außenseite des Balkons können herunterfallen. Kann der Vermieter das Anbringen von Blumenkästen daher verbieten?

Viele Mieter nutzen ihre Balkone als kleine Naherholungsgebiete. Aber nicht jeder Balkon bietet die Möglichkeit Blumenkästen oder -töpfe auf der Brüstung oder an der Innenseite zu befestigen. Daher liegt es nahe, die Blumenkästen an der Außenseite des Balkons anzubringen. Doch ist dies zulässig oder ist die Gefahr vor herabstürzenden Blumenkästen nicht zu groß? Kann der Vermieter das Anbringen von Blumenkästen also verbieten?

Kann der Vermieter die Befestigung von Blumenkästen an der Außenseite des Balkons verbieten?

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin kann der Vermieter aus Gründen der Verkehrssicherheit den Mietern verbieten, an der Balkonaußenseite Blumenkästen anzubringen. Ist der Vermieter also der Meinung es könne die Gefahr bestehen, dass Passanten durch herabfallende Blumenkästen verletzt werden, kann er das Anbringen der Kästen an der Außenseite des Balkons verbieten (Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2011, Az. 67 S 370/09 und Landgericht Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 65 S 40/12, noch anders die Vorinstanz: Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 22.12.2011, Az. 235 C 169/11).

Es gibt jedoch Gerichte, die das anders sehen. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg dürfen Blumenkästen auch an der Außenseite des Balkons angebracht werden. Der Mieter müsse nur dafür sorgen, dass sie sicher angebracht werden (Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.12.2004, Az. 316 S 79/04). Der gleichen Auffassung ist das Amtsgericht München. Es stellte in seinem Amtsgericht München, Urteil vom 08.12.2000, Az. 271 C 23794/00 klar, dass eine Verkehrssicherung, die jede Gefährdung ausschließt, nicht möglich ist. Es bestehe immer eine Restwahrscheinlichkeit, dass ein Blumenkasten aufgrund besonderer Umstände herunterfällt. Zudem gehöre das Befestigen von Blumenbehältnissen an der Außenwand des Balkons zum normalen Mietgebrauch einer Wohnung. Dieses Urteil wurde vom Landgericht München I bestätigt (Landgericht München I, Urteil vom 08.05.2001, Az. 13 S 2348/01).

Blumentöpfe auf Festerbank erlaubt

Das Oberlandesgericht Köln stellte in einem Urteil fest, dass es dem normalen Mietgebrauch entstreche, wenn Mieter Blumentöpfe und dergleichen auf Fensterbänken abstellen und gießen (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.04.1994, Az. 19 U 201/93).

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Quelle:refrago(rb)
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20 Gedanken zu „Darf man außerhalb des Balkons Blumenkästen anbringen?

  • 23. Juli 2021 um 11:59 Uhr
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    Man könnte eine Regenrinne zusätzlich über den Balkon anbringen und mit dem ablaufenden Wasserrohr des Balkons verbinden, ja oder ein schmales Blech mit Klemmstangen überstehend befestigen; ?

    Antwort
  • 12. Juli 2018 um 3:22 Uhr
    Permalink

    Ziehen Sie um.
    Ist es das Glasdach nicht, dann ist es der große, weiße
    Sonnenschirm – auf den angeblich Giesswasser tropft.
    Sie können ruhig mit einem Tuch unter einem der Abflußlöcher
    versuchen den Schaden abzuwenden oder zu begrenzen …
    Theater ist mit jedem Giessen und sei es früh um 5 und der
    Sonnenschirm noch gar nicht aufgespannt.
    Ich weiß nicht, im Allgäu hatte ich (Parterre) auch mal Mieter über mir, die meinen ganzen Balkon gleich mit gegossen haben,
    wir unsere Kaffeetassen in Sicherheit bringen mussten …
    Ich habe damals dazu nichts gesagt. Ich saß ja nicht immer draußen, wenn sie gegossen hat. Gegen Blüten und Blütenblätter egal woher kann man sowieso nichts machen. Sind es nicht die eigenen – dann sind es fremde von anderen Balkonen oder Bäumen.
    Auch wenn die Balkone innen angebracht sind/werden, hängen
    ja viele Hängepflanzen trotzdem raus und runter – durchaus dem
    allgemeinen Schönheitsempfinden entgegen kommend. Und natürlich fallen dann auch Blüten/Blätter runter, selbst wenn man
    Verwelktes entfernt. Ich denke: Das fällt alles unter den Bereich:
    Duldung und dulden müssen. –
    Schiefe Ebenen nach Reparaturen/Modernisierungen natürlich nicht.

    Antwort
  • 30. April 2017 um 13:54 Uhr
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    Die Mieterin über mir hat außenhängende Blumenkästen. beim gießen der Kästen leuft das Gieswasser incl. der blumenerde über mein darunter liegendes glasdach des Wintergartens. ich habe Die Mieterin gebeten die kästen nach innen zu hängen. Was Sie nicht will. wass kann ich dagegen unternehmen. ich muß jetzt nach jedem Gießen einen Fensterputzer bestellen.
    ich bitte um eine kostenlose Antwort Vielen Dank

    Antwort
    • 9. Juni 2021 um 10:28 Uhr
      Permalink

      ich habe genau das gleiche Problem !!
      Von der Hausverwaltung kam nur ein lächerliches Schreiben, dass auf vorsichtiges Gießen und Rücksichtnahme hinweist, welches natürlich konsequent ignoriert wir !
      Wer zahlt die Reinigung des Wintergartens??
      Ich bitte wenn möglich um kostenlose Antwort
      MFG

      Antwort
  • 17. April 2017 um 6:30 Uhr
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    Blumenkaesten sind über uns von aussen am Gelaender verbaut. Wir sitzen direkt da unter. Es tropft und sonstiger Mist faellt uns auf den Tisch,sehr schoen beim essen. Sicherheit ??? Unfallgefahr ???
    Was sagt das Mietrecht dazu ???
    Gruss

    Antwort
  • 9. August 2016 um 19:34 Uhr
    Permalink

    Ich denke die Problematik liegt ganz wo anders, haben sie mal
    an den Einsatz der Feuerwehr gedacht, wenn eine Anleiterung
    durch den Leiterwagen nicht möglich ist, wird der Einsatz von
    Hakenleitern zum Einsatz kommen, hier geht es um Rettung
    von Menschenleben. Bei Blumenkästen die außerhalb der
    Balkone hängen wäre der Einsatz von Hakenleitern sehr in
    Frage gestellt, was wird aus den Menschen die gerettet werden
    könten.

    Antwort
  • 9. Juli 2016 um 16:08 Uhr
    Permalink

    Ich bin ein Eigentümer. Darf meine Nachbarn mich verboten Blumenkästen oder -töpfe auf der Brüstung oder an der Innenseite zu verbieten? Es ist meiner Wohnung. Die Risiko ist meiner, oder?

    Antwort
    • 22. August 2016 um 12:42 Uhr
      Permalink

      ich bin ebenfalls Eigentümer .der Balkon ist mit Sicht zum Garten .
      keine Strasse etc . sie hängen aussen an der Brüstung + sind zusätzlich mit Kabelbinder befestigt .das was stört , sind abfallende Blüten. habe keine Möglichkeit es aufzukehren .Der Gartenzaun ist abgeschlossen .was kann ich tun ?
      vielen Dank .

      Antwort
    • 22. August 2016 um 12:46 Uhr
      Permalink

      bitte nun die Frage ist die Antwort kostenlos ? wenn nicht , dann sehe ich von einer Antwort ab . Danke für das Verständnis.
      Mit fr. Gr. Tr. Sirsch

      Antwort
  • 26. August 2015 um 9:15 Uhr
    Permalink

    Wir wohnen seit vier Jahren in Schwabhausen-bei Dachau in einem 2-Familienhaus, der Vermieter unten , wir im 1. Stock.
    Seit 4 Jahren haben wir Blumenkästen am Balkon außen.
    Wurde nichts gesagt.
    Letztes Jahr baute sich der Vermieter ein riesengroßes Glasdach
    teilweise über seine Terasse. Seit dieser Zeit beginnt ein wahrer Terror uns gegenüber.
    Befindet sich nur ein Blättchen oder sonstetwas auf dem Glasdach, kommt ein Anruf oder sie erscheinen persönlich, wir sollen das sofoert entfernen, sie möchten ein sauberes Glasdach haben.!
    Jetzt vor ein paar Tagen kamen sie zu uns, wir müssen die Blumenkästen entfernen, denn sie wollen nicht das das Glasdach verschmutzt ist. Wir sollen die Kästen nach innen hängen. Wenn wir das nicht machen bekommen wir es schriftlich.
    Jetzt stellten wir fest, dass aber trotzdem kleine Blätter oder
    kleine Blumen herunterfallen! Was ist zu tun?

    Antwort
  • 14. Juli 2015 um 15:39 Uhr
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    Die Aussenfassade/ Balkon wurde neu verputzt. Brüstungsbleche Fällen jetzt nach innen ab, Bodengefälle aus allen Richtungen bis zu 3.6cm (Balkon 219cm x 113 cm) wie eine Rinne verlaufend. Kästen müssen seit der Fassaden sanierung nach innen auf die Brüstung darf nicht mehr von innen angebohhrt werden. Blumemkaesten stehen völlig schief, Tisch u. Stühle stehen schief. Boden Berg und Talfahrt. Ist das alles rechtens? Vor war alles perfekt, Boden gerade. Bleche gerade,Bohrlöcher innen an Brüstung. Jetzt geht nichts mehr. Ist das alles rechtens?

    Antwort
  • 5. Juni 2015 um 11:39 Uhr
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    Das man auf den Balkon einen Strahler mit Bewegungsmelder anbringen, zum Schutz der Wohnanlage und zum Schutz des angelegten Gartens der nicht einzäunt ist und eine nicht öffentliche Straße vorbei führt !!!

    Antwort
  • 23. Mai 2015 um 15:14 Uhr
    Permalink

    Ich empfinde es als eine Unverschämtheit, dass der Nachbar, der über mir wohnt, seine üppig bepflanzten Blumenkästen am Außengeländer seines Balkons befestigt, da stets die Blüten, Blätter und auch Gießwasser auf meinem Balkon landen und ich den Dreck des Nachbars wegmachen miuss. Mein Balkon gehört zu meiner Mietsache und ich zahle dafür anteilig Miete- kann ihn aber nicht nutzen, bevor ich ihn gesäubert habe und kann genauso wenig Wäsche trocknen, da die herabfallenden Blüten meine Wäsche verschmutzen- da ist nicht normal und sollte grundsätzlich verboten werden!!!!!

    Antwort
    • 5. Juni 2015 um 11:49 Uhr
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      Aber nach innen hängen, wie sieht das denn aus. Wenn die Blumenkästen gepflegt werden ist das doch in Ordnung.Es kann keinen Frieden geben, wenn es den Nachbarn nicht gefällt. Bitte mit beiden Beinen auf den Boden der Tatsachen bleiben.

      Antwort
  • 1. September 2014 um 10:27 Uhr
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    Phatologische Dummschwätzerei. Wie Sie selbst schreiben, das ihr Enkelkind dort (eir bei Kindern üblich lautstark) spielt und planscht, monieren aber, das ihr Nachbar seinen Balkon mittels Blumenkästen verschönert und dort wahrscheinlich in Ruhe seine Freizeit geniessen möchte. Dabei ist das herabfallen einer – Gartenschere- wohl eher Mittel zum Zweck den Nachbar zu bevormunden, als reale Gefahr. Anstelle dieser Zickigkeiten hilft es, Gelassenheit und Toleranz zu üben.
    Immerhin leben Sie in einem Mehrfamilienhaus und nicht in einem Freistehenden Bungalow.

    Antwort
  • 27. August 2014 um 16:05 Uhr
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    Wir wohnen seit 24 Jahren in einer Eigentümergemeinschaft. Unsere Wohnung ist im EG und hat eine kleine rechteckige Terrasse. Das Gebäude besteht aus EG und zusätzlichen drei Stockwerken mit halbrunden Balkonen. Die Familie im 3.OG hat seit dieser Zeit 6 Blumenkästen außerhalb angebracht und somit haben wir auch ständig Verunreinigungen (z.T. Beschädigung) auf unserer Terrasse. Noch schlimmer ist die Unfallgefahr, z.B. wenn jemand auf der Terrasse sitzt, steht, sich bewegt bzw. wenn unser Enkelkind draußen spielt, planscht usw. könnte auch mal eine Gartenschere etc. herunterfallen. Unsere Gesetze werden immer erst geändert, wenn eine Person stirbt.

    Antwort
    • 17. März 2015 um 16:21 Uhr
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      Zu Landgraf vom 27.08.2014:
      Es gibt weder ein Gesetz, dass das Anbringen von Blumenkästen erlaubt, noch eines welches dies verbietet. Daher wird in diesem Fall auch kein Gesetz erst geändert werden, wenn es zu spät ist. Ganz offensichtlich hat sich bislang keines der unterstellten Gefahren realisiert und dies obwohl die Blumenkästen schon 24 Jahre dort hängen. So groß kann die Gefahr wegen der Blümenkästen dann ja nicht sein! Ich habe meinen Balkon im Obergeschoss und auch da fällt etwas auf meinen Balkon, nämlich Blüten und Blätter des nebenstehenden Baumes. Da würde ich nie auf die Idee kommen von Verschmutzungen und z.T. Schäden zu sprechen. Das ist NATUR. Um Streit zu vermeiden habe ich Blumenkästen mit Untersetzer, die zudem an der Innenseite des Balkons angebracht sind. Dennoch kann mal eine Blüte abfallen und auf den Balkon eines Nachbarn fallen. Bislang hat sich noch keiner beschwert. Zum Glück sind nicht alle Menschen wie Landgraf, sonst hätten wir nur noch Beton in den Städten. Und ein Tipp zum Schluss: Hat Landgraf schon versucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft zum Anbringen von Balkonkästen zu erwirken?

      Antwort
    • 26. Juni 2021 um 16:59 Uhr
      Permalink

      Eine Gartenschere herunterfallen ??? Eine Gartenschere ist kein Blumenkasten und davon ist hier die rede….

      Antwort
  • 2. Mai 2013 um 11:26 Uhr
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    Manchmal sehe ich lose Blumentöpfe, die direkt auf der Balkonbrüstung stehen. So etwas sollte untersagt werden. Das ist wirklich gefährlich – vor allem in der Stadt.

    Antwort

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