Fernbus17.02.2016

Fahrgastrechte im Fernbus: Welche Ansprüche hat der Fahrgast, wenn sich der Fernbus verspätet oder ausfällt?

Seit Anfang 2013 dürfen Fernbusse der Bahn auf innerdeutschen Strecken Konkurrenz machen. Die Fernbusse nennen sich Postbus, MeinFernbus.de bzw. Flixbus, berlinlinienbus.de (blb) oder Megabus. Das Netz der Buslinien ist seitdem rasant gewachsen: Laut einer Studie des Bundesverbands deutscher Omnibusunternehmer bedienen inzwischen knapp 40 Betreiber den Markt der Städte-Fernbuslinien. Fahrgäste können dabei aus mehr als 5.100 innerdeutschen Fahrten pro Woche wählen. Das sei eine Zunahme um 230 Prozent innerhalb eines Jahres, so der Verband. Doch wie sieht es bei all der Begeisterung über die oft günstigen Städteverbindungen mit den Rechten der Fernbusreisenden aus? Die ARAG informiert über Ansprüche, wenn sich eine Fahrt verspätet oder ganz ausfällt.

Rechte bei Verspätung eines Fernbus

Die Rechte der Fahrgäste sind bei der Fahrt mit dem Fernbus inzwischen ebenso geschützt wie beim Fliegen oder bei der Fahrt mit der Bahn: Seit dem 1. März 2013 gilt die EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (Nr. 181/2011). Sie regelt unter anderem die Rechte der Fahrgäste bei Verspätung oder Annullierung der Abfahrt und die daraus resultierenden Erstattungsansprüche. Konkret gilt danach für Fahrten von mehr als 250 Kilometern Folgendes:

  • Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als zweistündiger Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer den Fahrgästen die Fortsetzung der Fahrt (gegebenenfalls mit geänderter Streckenführung) oder eine Erstattung des Fahrpreises anbieten.
  • Tut er das nicht, kann der Fahrgast zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises beanspruchen.
  • Über die Annullierung oder eine Verspätung der Abfahrt muss der Beförderer so rasch wie möglich, spätestens aber 30 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit informieren.
  • Wird eine planmäßig mehr als drei Stunden dauernde Fahrt annulliert oder verspätet sich eine solche Abfahrt von einem Busbahnhof um mehr als 90 Minuten, muss den Fahrgästen kostenlos ein Imbiss, Mahlzeiten oder Erfrischungen angeboten werden. Falls erforderlich, haben sie auch Anspruch auf ein Hotelzimmer – und zwar bis zu zwei Nächten und 80 Euro pro Nacht und Fahrgast. Letzteres gilt allerdings nicht, wenn widrige Wetterbedingungen oder schwere Naturkatastrophen für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich waren.

Die EU-Verordnung normiert darüber hinaus auch die Ansprüche der Fahrgäste bei Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken infolge von Unfällen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich laut Verordnung zwar nach den deutschen Vorschriften. Sie muss jedoch mindestens 1.200 Euro pro Gepäckstück betragen. Außerdem muss der Beförderer den Fahrgästen nach einem Unfall Hilfe in Gestalt von Unterbringung, Verpflegung, Kleidung, erster Hilfe oder Beförderung leisten. Beides gilt aber wiederum nur für Strecken, die planmäßig länger als 250 Kilometer sind.

Schlichtungsstelle hilft

Und wer hilft weiter, wenn sich das Busunternehmen weigert, Ansprüche der Reisenden zu erfüllen? Die Bundesregierung hat inzwischen die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ – kurz: SÖP – auch als Schlichtungsstelle für Streitfälle im Fernbuslinienverkehr anerkannt. Dorthin können sich Reisende wenden, wenn ihre Beschwerde beim Unternehmen erfolglos war und das Unternehmen Mitglied bei der SÖP ist. Das Schlichtungsverfahren ist für die Reisenden kostenlos. Voraussetzung für eine Schlichtung ist allerdings, dass der Anspruch zunächst (erfolglos) gegenüber dem Beförderer geltend gemacht wurde und seit der Geltendmachung mehr als 30 Tage vergangen sind.

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4 Gedanken zu „Fahrgastrechte im Fernbus: Welche Ansprüche hat der Fahrgast, wenn sich der Fernbus verspätet oder ausfällt?

  • 21. Mai 2016 um 17:18 Uhr
    Permalink

    Hallo
    Am 18.05.2016
    Sind wir mit fixbus gefahren
    Von Leipzig Nürnberg Frankfurt
    Richtung Nürnberg wollte der fahrer Pause machen
    Und dann sind wir ausgestiegen auf Toilette gegangen
    Kamen wir zurück und fixbus war weg gefahren ohne uns
    Und ich habe onl.Nr.030300137300
    Aber keine hat uns geholfen

    Antwort
  • 19. Oktober 2015 um 8:56 Uhr
    Permalink

    Geschäftsleitung
    MEINFERNBUS

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gestern fuhren wir von Siegen nach Berlin. Wir saßen vorne rechts in der 1. Reihe und hatten somit einen guten Blick nach vorne und auf den Fahrer.
    Nach einem Tankstopp übernahm ein anderer Fahrer das Steuer und der griff bei einem Überholmanöver auf der Autobahn zum Telefon. Er blickte beim Suchen des Teilnehmers abwechselnd auf die Strasse und das Telefon. Dann telefonierte er und steuerte den Bus mit einer Hand. Dabei fuhr der Bus auf der linken Spur der dreispurigen Autobahn.
    Wir forderten ihn auf, das Telefonieren sofort zu unterlassen, da wir heil nach Hause kommen wollten. Er sagte, dass er die Fahrleitung über eine Verspätung informieren müsse. Daraufhin drohte ich mit einem Anruf bei der Polizei, da er keine Freisprechanlage benutzte, und erst dann legte er nach einiger Zeit das Telefon zögernd weg. Während der ganzen Zeit steuerte er mit einer Hand bei dichtem Verkehr, Regen und einem Überholmanöver.
    Gegen Abend sahen wir plötzlich, dass der Fahrer E-Mails bzw. längere Texte auf seinem Telefon las und wiederum mit einer Hand steuerte. Jetzt "schiss" ich ihn zusammen.
    Weiterhin unangenehm war beim Fahrer das Essen von Nahrungsmitteln über eine längere Zeit. Auch da wurde der Mann kurzzeitig abgelenkt und konnte sich nicht voll auf seine Aufgabe konzentrieren. Bei der halbstündigen Pause hätte er ausreichend Zeit gehabt, sein Essen einzunehmen.
    Ein dritter Punkt betrifft die Qualität des Reisens. Während der ganzen Fahrt hatte der Fahrer das Radio mit einem Programm seiner Wahl an. Diese Wahl entsprach nicht unbedingt den Wünschen mancher Passagiere. Wir empfanden es als Belästigung, da das Gerede und die "harte" Musik nervös machte. Da wir nicht wissen, ob sie das den Fahren offiziell erlauben, haben wir nichts gesagt.
    Ein Vorschlag: Könnten Sie auf dem Ticket ausdrucken, wie sich Fahrer und Passagiere während der Fahrt zu verhalten haben. Also, Anschnallen, Telefonverbot, Fahrer darf währen der Fahrt nicht essen, telefonieren und Radio anmachen.
    In der Türkei gibt es diese Gebote für Passagiere und Fahrer, sodass wir immer angenehme Reisen machten. Unsere Reise mit "MEINFERNBUS" von Siegen nach Berlin war purer Stress!
    Freundlichen Gruß
    Ute und Dieter Maetz

    Antwort
    • 14. Oktober 2016 um 15:10 Uhr
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      was sein ihr denn für nudels, richtige spießer.

      Antwort
      • 2. Januar 2017 um 13:52 Uhr
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        Darum geht es nicht. Es geht um die allgemeine Sicherheit im Fernverkehr. Schlimm genug, wenn der Gast seinen Beförderer auffordern muss sich angepasst an den Verkehr zu verhalten.

        Antwort

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