Coronavirus11.02.2020

In Quarantäne wegen Coronavirus: Bekommt man als Arbeit­nehmer Gehalt, wenn man aufgrund einer Coronavirus Quarantäne nicht arbeiten gehen kann?Verdienst­ausfall während der Quarantäne

Immer mehr Menschen stecken sich mit dem Coronavirus an. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, ordnen die Behörden in vielen Fällen eine Quarantäne an. Die Quarantäne gilt in Deutschland auch für Menschen, bei denen lediglich ein Verdacht besteht. Wer in Quarantäne ist und berufstätig ist, kann nicht mehr arbeiten gehen. Wie sieht es dann arbeits­rechtlich aus? Erhält man weiterhin vom Arbeitgeber sein Gehalt?

In Deutschland sind Menschen in Bayern und in Berlin in Quarantäne. Auch auf dem Kreuzfahrt­schiff „Diamond Princess“ sitzen wegen des Coronavirus rund 2500 Passagiere fest. Darunter sollen sich auch zehn deutsche Passagiere befinden.

Wonach bestimmt sich die Quarantäne?

In Deutschland ist die Quarantäne im Infektions­schutz­gesetz geregelt. Das Infektions­schutz­gesetz (IfSG) ist am 01.01.2001 in Kraft getreten und hat das System der melde­pflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis gestellt. Das IfSG regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labor­diagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind.

Zunächst waren in Deutschland nur tatsächliche Corona­virus-Er­krankungen meldepflichtig. Nachdem Bundes­gesundheits­minister Spahn hat am 31.01.2020 eine Eil­verordnung erlassen hat (Verordnung über die Ausdehnung der Melde­pflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 7 Absatz 1 Satz 1 des Infektions­schutz­gesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volks­republik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“)), ist seit dem 1.2.2020 auch der bloße Verdacht einer Coronavirus-Erkrankung meldepflichtig.

Was liegt ein Verdachts­fall vor?

In Deutschland gilt als Verdachts­fall, wer irgendeine Form von akuten Atemwegs­beschwerden entwickelt und innerhalb der vergangenen 14 Tage mit einem bestätigten Corona­patienten Kontakt hatte oder wer klinische oder radiologische Hinweise auf eine akute Infektion der unteren Atemwege, also zum Beispiel eine Lungen­entzündung, und sich bis maximal 14 Tage vor Beginn der Erkrankung in einem Risiko­gebiet aufgehalten hat. Als Risiko­gebiet gilt aktuell nur die chinesische Provinz Hubei.

Wer bestimmt die Quarantäne?

Die zuständige Behörde für die Quarantäne ist in den meisten Bundes­ländern das Gesundheits­amt.

Gehalts­zahlung während der Quarantäne?

Während der Quarantäne kann man natürlich nicht zur Arbeit gehen, ist aber auch nicht krank. Gemäß § 56 Abs. 5 Satz 1 IfSG ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt bis zu sechs Wochen weiter zu bezahlen. Der Arbeitgeber kann sich den weiter­bezahlten Lohn von der Behörde erstatten lassen, die die Quarantäne angeordnet hat (§ 56 Abs. 5 Satz 2 IfSG).
Der Arbeitgeber hat nach Beendigung der Quarantäne allerdings nur eine Frist von drei Monaten, seinen Erstattungs­anspruch geltend zu machen (§ 56 Abs. 11 Satz 1 IfSG).

Verdienst­ausfall bei Selbständigen

Auch Selbständige können gegen die zuständige Behörde ihren Verdienst­ausfall gelten machen (vgl. § 56 Abs. 3 IfSG). Dieser Anspruch gilt für höchstens sechs Wochen und muss auch mit einer Frist von drei Monaten bei der Behörde geltend gemacht werden.

Quarantäne länger als sechs Wochen

Ist die Quarantäne länger als sechs Wochen, so wird kein Verdienst­ausfall mehr bezahlt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird eine Entschädigung in Höhe des Kranken­geldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozial­gesetz­buch gewährt, soweit der Verdienst­ausfall die für die gesetzliche Kranken­versicherungs­pflicht maßgebende Jahres­arbeits­entgelt­grenze nicht übersteigt (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 2 IfSG).

Keine weiteren Entschädigungen

Das Gesetz sieht keine weiteren Entschädigungen vor. Wem als Selbst­ständiger ein wichtiger Auftrag entgeht, wird dafür nicht entschädigt. Auch sieht das Gesetz kein Schmerzens­geld für die Unter­bringung während der Quarantäne vor.

Quelle:refrago
#7204 (1077)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert