Persönlichkeitsrecht04.08.2016

Ist das heimliche Mit­schneiden von Telefon­gesprächen strafbar?

Es kann zu Beweis­zwecken sinnvoll sein Telefon­gespräche mit­zuschneiden. Ist es später streitig, was Inhalt des Telefonats war, kann auf den Mitschnitt zurückgegriffen werden. Doch ist es nicht strafbar heimlich ein Telefonat aufzuzeichnen?

Ist das heimliche Mit­schneiden von Telefon­gesprächen strafbar?

Das heimliche Mit­schneiden eines Telefon­gesprächs ist nach § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar. Danach wird mit Freiheits­strafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt das nicht­öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt. Durch die Straf­vorschrift soll die Unbefangen­heit des nicht­öffentlich gesprochenen Wortes und somit das allgemeine Persönlichkeits­recht geschützt werden.

Für die Straf­barkeit ist es nicht erforderlich, dass rein intime oder private Worte aufgenommen werden. Vielmehr sind auch geschäftliche oder dienstliche Gespräche geschützt. Es geht daher nicht um den Schutz des rein vertraulich gesprochenen Wortes. Maßgeblich ist die Frage, ob das Gespräch öffentlich oder nicht­öffentlich geführt wird. Zu beachten ist, dass das Aufnehmen von Telefon­gesprächen aber gerechtfertigt sein kann.

Quelle:refrago/rb
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4 Gedanken zu „Ist das heimliche Mit­schneiden von Telefon­gesprächen strafbar?

  • 18. Februar 2019 um 21:31 Uhr
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    dürfen Restaurant Telefon Gespräche Mittschneiden

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  • 2. November 2018 um 17:56 Uhr
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    Kann gerechtfertigt sein? Ja was denn nun. Wann kann es denn gerechfertigt sein. Dann wird sich ja jeder rechtfertigen.
    WIe beweist man denn, dass ein anderer einen widerrechtlich aufgezeichnet hat, wenn dieser das danach abstreitet.

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  • 15. August 2016 um 15:36 Uhr
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    Leider wurde über "Ausnahmen" nicht berichtet.
    So könnte z.B. ein Mitschnitt aus "Nothilfe, Selbsthilfe" geschehen, da ein Geschädigter nicht anders an Beweismittel kommen kann in schwierigen Fällen, um nachzuweisen, dass eine Straftat geschehen ist.
    Vermutlich wird es der individuelle zu verhandelnde Fall und dem Vorsitzendern oder Staatsanwalt obliegen, in wie weit hier strafmildernde Umstände berücksichtigt werden können.

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  • 9. August 2016 um 19:40 Uhr
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    Ist ein Digitalgerät auch ein Tonband? (handy mitschneiden?

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