16.06.2014

Kann ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen?

Nachdem ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen ausgeschieden ist, hat er einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies soll ihm im besten Fall dazu dienen erfolgreich einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Doch was ist, wenn sich ein Arbeitnehmer noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Job umsehen will? Kann er dafür ein Zwischenzeugnis verlangen?

Kann ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ein Arbeitnehmer kann dann ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn ein solcher Anspruch entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Darüber hinaus kann ihm ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis zustehen, wenn er dafür ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Ein solches kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorliegen:

  • Versetzung
  • in Aussicht gestellte Kündigung
  • Teilnahme an Fort- bzw. Weiterbildungskursen
  • Betriebsveräußerung
  • bevorstehende längere Arbeitspause

Inhalt und Form des Zwischenzeugnisses richtet sich nach den Vorgaben, die an das Arbeitszeugnis gestellt werden. Um aber den Eindruck zu vermeiden, der Arbeitnehmer soll durch ein Zwischenzeugnis weggelobt werden, empfiehlt es sich, den Grund für das Abfassen des Zwischenzeugnisses zu nennen. Zudem sollte es in der Gegenwartsform formuliert sein.

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