Wechsel in Voll­zeit­beschäftigung12.02.2016

Kann ein Arbeit­nehmer von Teil­zeit­beschäftigung in Vollzeit wechseln?

Es kommt vor, dass ein Arbeit­nehmer seine Arbeitszeit verringert. Dies kann ganz unter­schiedliche Gründe haben. So entscheiden sich vor allem Frauen für eine Teil­zeit­beschäftigung, die ihnen neben dem Beruf auch noch Zeit für Kinder und Familie lässt. Doch ist es möglich von der Teil­zeit­beschäftigung wieder in die Voll­zeit­beschäftigung zu wechseln?

Kann ein Arbeit­nehmer von Teilzeit in Vollzeit wechseln?

Ohne Ein­verständnis des Arbeit­gebers ist es einem Arbeit­nehmer grund­sätzlich nicht möglich, von der Teil­zeit­beschäftigung zurück in die Voll­zeit­beschäftigung zu wechseln. Möglich ist dies aber zum Beispiel aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung, die zum Zeitpunkt der Arbeits­zeit­verringerung getroffen wurde. Ist etwa die Teil­zeit­beschäftigung nur befristet gewesen, so kann der Arbeit­nehmer automatisch in die Voll­zeit­beschäftigung zurück­kehren.
Eine weitere Möglichkeit gibt das Teilzeit- und Befristungs­gesetz (TzBfG) her. Hat nämlich der Arbeit­nehmer den Wunsch nach einer Ver­längerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt, so muss ihn der Arbeitgeber nach § 9 TzBfG bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeits­platzes bei gleicher Eignung bevorzugen. Voraussetzung dafür ist somit, dass der Arbeit­nehmer ebenso gut für die Stelle geeignet ist wie andere Bewerber. Zudem dürfen keine dringende betrieb­liche Gründe oder Arbeits­zeit­wünsche anderer teil­zeit­beschäftigter Arbeit­nehmer entgegen­stehen.

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