Kfz-Police19.02.2016

Kfz-Versicherung: Welche Versicherung muss man als Halter eines Autos abschließen und wonach richtet sich die Prämienhöhe?Pflichten für Fahrer und Rechte bei der Prämienfestlegung

Die Kfz-Versicherung gehört in Deutschland zu den größten Sparten der Unfall- und Schadenversicherungen. Doch welche Absicherung ist Pflicht, was versprechen bestimmte Zusatzversicherungen und anhand welcher Faktoren dürfen Versicherer die Beitragshöhe bestimmen?

Versicherungsarten: Pflicht- und Zusatzversicherungen

Auszug aus dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) für Kfz-Halter:

§ 1 PflVG
Der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen […].

In Deutschland sind alle Halter eines Kraftfahrzeugs dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es besteht eine so genannte Versicherungspflicht, die zum Beispiel auch für Krankenversicherungen gilt. Diese ist im deutschen Sozialgesetzbuch verankert und bezieht sich entweder auf gesetzliche oder berufsrechtliche Bedingungen, die den Abschluss einer Versicherung gegen bestimmte Risiken festlegen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in vielen Ländern Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Policen und innerhalb der EU ist das Haftpflichtversicherungsrecht weitestgehend vereinheitlicht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die der Fahrzeughalter verursacht. So ist im Falle eines Unfalls zum Beispiel gewährleistet, dass die Reparatur des selbstverursachten Schadens bezahlt wird. Denn Unfallschäden sprengen nicht selten die Millionengrenze und können deshalb meist nicht durch Eigenmittel beglichen werden. Neben der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann der Kfz-Halter Zusatzversicherungen nutzen, die auf freiwilliger Basis beruhen. Denn die Haftpflichtpolice übernimmt längst nicht jeden entstandenen Schaden. Zu den freiwilligen Policen zählen verschiedene Kaskoversicherungen.

Unterschieden wird zwischen Voll- und Teilkasko. Die Teilkaskoversicherung übernimmt zum Beispiel Schäden, die durch einen Brand oder Diebstahl entstanden sind. Gespart werden kann, indem vertraglich eine Selbstbeteiligung im Schadensfall festgehalten wird. So sinkt die zu zahlende Prämie.

Im Vergleich zur Teilkaskoversicherung trägt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die selbstverschuldet oder solche, die durch mutwillige Fremdeinwirkung entstanden sind.

Zudem gibt es weitere Leistungen, die ein Kfz-Halter in Anspruch nehmen kann. Diese decken zum Beispiel einen Fahrzeugrücktransport, eine Bergung des Fahrzeugs, Schmerzensgeldforderungen, Dienstausfälle oder im Ausland verursachte Schäden ab. Dazu zählen unter anderem der Schutzbrief, die Fahrerschutzversicherung oder die Mallorca-Police.

Versicherungsrechte im Ausland: Die Mallorca-Police

Die Mallorca-Police kommt jedoch nur im Ausland zum Tragen. Diese dient der Absicherung von Mietwagen, die im europäischen Ausland genutzt werden. Die Police deckt dabei genau wie die deutsche Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden ab. Und obwohl die Haftpflichtversicherung europaweit vereinheitlicht ist, gibt es Ausnahmen bei den Deckungssummen.
Dazu sind in den EU-Ländern oft andere Rechte vorhanden. Denn die ausländischen Deckungssummen liegen häufig weit unter denen, die die deutschen Versicherungsgesellschaften offerieren. Deshalb ist die Mallorca-Police in das Angebot der Versicherungsgesellschaften aufgenommen worden. Diese deckt bei einem Unfall die Differenz zwischen den deutschen und den ausländischen Deckungssummen ab. Und ohne zusätzliche Mallorca-Police neben der Haftpflichtversicherung muss der Unfallverursacher die Differenz selbst zahlen. Wenn im Ausland also ein Mietwagen genutzt wird, ist die Mallorca-Police in der Regel eine Investition wert. Bei manchen Anbietern ist die Mallorca-Police sogar bereits in der freiwilligen Vollkaskoversicherung enthalten.

Antragsstellung: Vorgeschriebene Datenauskunft

Für die Antragsstellung einer Haftpflicht- oder einer freiwilligen Zusatzversicherung für das eigene Auto, sind den Versicherungsgesellschaften Auskünfte zu erteilen. Die Angaben, die auf dem Antragsformular einzutragen sind, sollten wahrheitsgemäß angegeben werden. Um die Richtigkeit der Angaben zu gewährleisten, muss nicht nur der Versicherungsnehmer konkrete Auskünfte geben, sondern auch der Versicherungsgeber ausdrücklich nachhaken, wenn dieser etwas Konkretes wissen möchte.

Gefragt wird unter anderem: „Wie viele Personen nutzen das Auto?“, „Wie viele Kilometer werden pro Jahr gefahren?“, „Wie alt sind die Fahrer?“ oder „Wird das Auto hauptsächlich privat oder beruflich genutzt?“. Bei der Beantwortung sollte sich Zeit genommen werden, denn bei falschen Angaben – ob vorsätzlich oder nicht – können die Versicherer nachträglich Geld verlangen oder es drohen Vertragsstrafen. Um eine Vertragsstrafe zu erheben, muss die Versicherungsgesellschaft jedoch zunächst nachweisen können, dass der Kunde bei Vertragsabschluss absichtlich falsche Angaben gemacht hat. Falls der Versicherer in einem Unfallbericht feststellt, dass der Unfallverursacher nicht als Fahrer des Autos eingetragen ist, kann es dazu kommen, dass der Versicherer die Prämienhöhe aktualisiert. Die Daten der Kunden dienen dem Versicherer deshalb dazu, die zu zahlenden Beiträge zu berechnen, die er anhand des zu versichernden Risikos festlegt.

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Prämienfestlegung: Faktoren, die die Beitragshöhe beeinflussen

Welche Fragen gestellt werden und welche Faktoren letztlich die Beitragshöhe bestimmen, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Jedoch gibt es einige Punkte, die häufig für die Prämienbestimmung herangezogen werden.

  • Typ- und Regionalklasse

    Die Typklasse eines Fahrzeugs gibt Auskunft über die Schadens- und Unfallbilanz des Autos. Denn es existieren verschiedene Typklassen, in die die Fahrzeugmodelle hinsichtlich ihres Unfallrisikos eingeteilt werden. Um das Risiko einschätzen und die Beiträge möglicherweise anpassen zu können, betrachten die Versicherer die jährlich erscheinende Schadensstatistik. Diese wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt. Insgesamt gebe es in Deutschland circa 26.000 verschiedene Fahrzeugmodell und 65 Typklassen. Für Haftpflicht- und Kaskoversicherer sind bei der Begutachtung der aktuellen Typklassen jeweils andere Punkte entscheidend: „Bei der Haftpflichtversicherung haben vor allen Dingen die Fahrzeugart und die Fahrweise Einfluss auf die Typklasse. In der Kaskoversicherung kommen andere Faktoren dazu: Verkehrsunfälle, Diebstähle, Glasschäden […]“, so Stephan Schweda vom GDV.

    Auch die Regionalklasse eines Fahrzeugmodells stellt einen wichtigen Eckpfeiler der Beitragsbestimmung dar. Die Zuordnung eines Fahrzeugs in eine Regionalklasse ist davon abhängig, bei welcher Zulassungsstelle das Auto angemeldet ist. Die Regionalklasse eines Autos wird also durch den Wohnort des Halters bestimmt. Die Klassen, die die Schadensbilanz einzelner Regionen abbilden, werden durch bestimmte Indexwerte festgelegt. Tarife.de beschreibt ausführlich, wie die Einstufung in eine Regionalklasse verläuft und welche regionalen Faktoren, wie die Witterungs- oder Straßenverhältnisse, bei der Festlegung der Klasse eine Rolle spielen. Und verändern sich diese Faktoren, könne dies möglicherweise höhere Beiträge für den Versicherungsnehmer bedeuten. Die Aktualisierung der Regionalklassen erfolgt jährlich.

    Sonderkündigungsrecht:

    Wenn sich die Beiträge der Versicherung erhöhen, kann der Versicherte von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Weitere Informationen zu den Fristen und dem Ablauf der Kündigung, finden sich hier.

  • Alter und Geschlecht des Fahrers

    Bei der Festlegung der Prämien haben sich die Versicherer bis Ende 2012 auch am Geschlecht des Fahrzeughalters orientiert. Mit den so genannten Lady-Tarifen waren die Frauen bei der Prämienveranschlagung im Vorteil. Denn es ist belegt gewesen, dass Frauen weniger Unfälle bauen als Männer. So konnten die Fahrerinnen mit günstigeren Beiträgen rechnen. Jedoch wurde dieser Sonderregelung im Jahr 2012 mit den Unisex-Tarifen ein Ende gesetzt. Versicherer dürfen seitdem das Geschlecht nicht mehr als Faktor in die Prämienberechnung miteinbeziehen. Das hat der Europäische Gerichthof beschlossen, der in der geschlechtsspezifischen Tarifanpassung ein Handeln entgegen der Gleichstellungsrichtlinie gesehen hat.

    Während das Geschlecht für die Prämienfestlegung entfallen ist, sind das Alter und die Fahrerfahrung weiterhin von Entscheidung. Denn besonders jüngere und ältere Fahrer werden häufig als Risikogruppen eingestuft. Somit fallen in der Regel vor allem für junge Fahranfänger oder Senioren höhere Beiträge an.

  • Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatte

    Auch die Schadenfreiheitsklasse ist ein wesentlicher Bestandteil der Beitragsbestimmung. Die Einstufung in eine bestimmte Klasse erfolgt über die eigene Unfallbilanz. Der Versicherer beobachtet deren Entwicklung. Und konnte in einem Jahr eine positive Bilanz erreicht werden, wird der Fahrer in eine bessere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Verursacht der Versicherungsnehmer jedoch Unfälle, erfolgt eine Runterstufung. Desto höher gestiegen wird, umso niedriger werden die Beiträge für die Versicherung. Denn für die Hochstufungen erhält der Fahrzeugführer Schadenfreiheitsrabatte. Die Rabatte können sich von Versicherer zu Versicherer – trotz gleichbleibender Schadenfreiheitsklasse – unterscheiden. Die eigene Schadenfreiheitsklasse ist meist auf der gestellten Beitragsrechnung vermerkt.

    Eine der niedrigsten und teuersten Schadenfreiheitsklassen haben meist Fahranfänger. Denn diese sie sind bei den Versicherern in der Schadenfreiheitsklasse 0 (SF0) eingestuft. Sie zahlen dann häufig 240 Prozent der gängigen Prämie. Sparen können Fahranfänger, wenn sie beim Versicherer zum Beispiel einen Nachweis über ein absolviertes Fahrsicherheitstraining einreichen. So profitieren Anfänger oft von günstigeren Tarifen. Weitere Sparmöglichkeiten, die die Prämie mindern: Anmeldung des Autos als Zweitwagen über die Versicherung der Eltern oder der Kauf eines Fahrzeugs mit niedriger Typklasse.

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