Mitteilungspflicht21.09.2023

Schwangerschaft: Muss man dem Arbeitgeber mitteilen, wenn man schwanger ist?Sollte man die Schwangerschaft vor dem Arbeitgeber geheim halten? Gibt es eine Offenbarungspflicht?

Da eine schwangere Arbeit­nehmerin vor möglichen Gesundheits­gefahren aufgrund der Arbeit zu schützen ist, kann es durchaus sinnvoll sein den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Anderer­seits kann die Befürchtung bestehen, dass die Mitteilung negative Auswirkungen auf die Karriere hat. Muss eine schwangere Arbeit­nehmerin daher ihren Arbeitgeber mitteilen, dass sie schwanger ist oder kann sie es auch verschweigen?

Muss man dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft mitteilen?

Eine schwangere Arbeit­nehmerin ist grund­sätzlich nicht dazu verpflichtet ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu offenbaren. Das Mutter­schutz­gesetz rät jedoch zu einer solchen Mitteilung (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.1996, Az. 2 AZR 736/95). So sollen werdende Mütter gemäß § 5 Abs. 1 des Mutter­schutz­gesetzes dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Denn ohne eine solche Mitteilung kann der Arbeitgeber keine Schutz­vor­kehrungen gegen mögliche Gesundheits­gefahren ergreifen. Ebenso greift nicht der besondere Kündigungs­schutz für Schwangere. Weitere Konsequenzen hat eine unterlassene Mitteilung aber nicht.

Besteht eine Mitteilungs­pflicht aufgrund der arbeits­vertraglichen Treue­pflicht?

Teilweise wird vertreten, dass sich eine Pflicht zur Mitteilung in Ausnahme­fällen aus der arbeits­vertraglichen Treue­pflicht ergeben kann. Überwiegt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Kenntnis einer Schwangerschaft dem Interesse der Arbeit­nehmerin diese zu verschweigen, soll eine Offenbarungs­pflicht bestehen. Dies soll zum Beispiel dann der Fall sein, wenn:

  • der Arbeitgeber etwa nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeits­platz verpflichtet ist, Schutz­maßnahmen zu ergreifen.
  • die schwangere Arbeit­nehmerin in einer Schlüssel­position arbeitet, der Arbeitgeber deshalb eine Vertretung benötigt und diese zunächst eingearbeitet werden muss.

Nach dieser Ansicht macht sich die Arbeit­nehmerin sogar schaden­ersatz­pflichtig, wenn sie eine Mitteilung unterlässt. Soweit ersichtlich, hat sich die Rechtsprechung zu dieser Auffassung jedoch noch nicht geäußert.

In welcher Form kann die Schwangerschaft mitgeteilt werden?

Die Mitteilung ist an keine besondere Form gebunden. Sie kann daher mündlich oder schriftlich erfolgen. Zu Beweis­zwecken sollte der Arbeitgeber aber schriftlich über die Schwangerschaft informiert werden.

Lesen Sie auch: Kann man einen Fitness­studio­vertrag bei einer Schwangerschaft kündigen?

Tipp: Die neuesten Rechtsnachrichten finden Sie auf www.recht-aktuell.de

Lesen Sie hier die neuesten Rechtsinformationen von Rechtsanwaltskanzleien aus ganz Deutschland.

Quelle:refrago/rb
#1265 (617)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert