24.03.2014

Schenkung eines Autos unter nichtehelichen Lebenspartnern: Wie verschenkt man ein Auto an seinen Freund oder seine Freundin?

Wer verliebt ist, macht seinem Partner oder seiner Partnerin gerne mal ein Geschenk. Dabei muss es sich nicht immer um Blumen oder Schmuck handeln. Der ein oder andere drückt seine Liebe auch dadurch aus, dass er ein Auto verschenkt. Doch was ist dabei zu beachten? Wie verschenkt man ein Auto an seinen Freund oder seiner Freundin?

Wie verschenkt man ein Auto an seinen Freund oder seiner Freundin?

  • Abschluss eines Schenkungsvertrags

    Die Schenkung eines Autos bedarf wie jede Schenkung zunächst der notariellen Beurkundung (§ 518 Abs. 1 BGB). Liegt eine solche Beurkundung nicht vor, ist der Schenkungsvertrag unwirksam und der Beschenkte kann nicht Herausgabe des Geschenks verlangen. Das Fehlen der Beurkundung wird jedoch dann unbeachtlich, wenn das Fahrzeug übergeben und damit die Schenkung vollzogen wird (§ 518 Abs. 2 BGB). In einem solchen Fall liegt trotz Nichteinhaltung der Form ein wirksamer Schenkungsvertrag vor.

  • Übertragung des Eigentums

    Das Vorliegen eines wirksamen Schenkungsvertrags ist aber nicht die einzige Voraussetzung für ein wirksames Schenken eines Autos. Vielmehr ist noch die Eigentumsübertragung an den Beschenkten erforderlich. Dies erfordert in der Regel die Einigung zwischen dem Schenker und dem Beschenkten, dass das Eigentum übergehen soll, sowie die Übergabe des Geschenks (§ 929 BGB). Die Übergabe setzt unter anderem voraus, dass der Schenker vollständig seinen Besitz an das Fahrzeug aufgibt. Dieser Umstand ist in der Praxis das häufigste Problem. So soll es für eine vollständige Besitzaufgabe nicht genügen, lediglich die Fahrzeugpapiere zu übergeben (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2005, Az. 17 U 180/04). Ebenfalls nicht ausreichend soll die Übergabe eines Autoschlüssels sein, wenn der Eigentümer weiterhin im Besitz der Fahrzeugpapiere bzw. der übrigen Autoschlüssel ist (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2012, Az. 3 U 69/11 und Oberlandesgericht München, Urteil vom 04.07.2013, Az. 23 U 3950/12).

    In bestimmten Fällen ist es möglich, dass trotz Besitzes des Schenkers der Beschenkte Eigentümer des Autos wird. Geregelt ist diese Möglichkeit in § 930 BGB. Voraussetzung dafür ist, dass sich beide darüber einigen, dass das Eigentum trotz des weiteren Besitzes durch den Schenker an den Beschenkten übergeht. Man spricht in einem solchen Fall von einem sogenannten Besitzmittlungsverhältnis. Wann ein solches vorliegt, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern beurteilt sich je nach Einzelfall. Jedenfalls ist die nichteheliche Lebenspartnerschaft, anders als die Ehe, kein wirksames Besitzmittlungsverhältnis (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2005, Az. 17 U 180/04 und Oberlandesgericht München, Urteil vom 04.07.2013, Az. 23 U 3950/12).

Welche Folgen hat ein unwirksames Schenken?

Ist es zu keiner wirksamen Schenkung gekommen, so kann der Schenker als Eigentümer Herausgabe des Geschenks verlangen. Sollte der Beschenkte nicht mehr im Besitz des Geschenks sein, so haftet er auf Schadenersatz (Landgericht Coburg, Urteil vom 04.06.2013, Az. 23 O 246/12).

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