Aussageverweigerungsrecht11.03.2015

Strafprozess: Wann kann man vor Gericht die Aussage verweigern?

Wer als Zeuge in einem Strafprozess eine Aussage machen muss, kann in die Situation geraten, sich selbst belasten zu müssen und somit ins Visier der Strafverfolgung zu geraten. In diesem Fall wäre es von Vorteil lieber zu schweigen. Doch steht einem Zeugen ein solches Aussageverweigerungsrecht zu oder muss er zwecks Wahrheitsfindung seine Aussage machen? Immerhin ist zu beachten, dass durch die Aussage möglicherweise der Angeklagte entlastet wird und somit freigesprochen werden kann. Was ist weiterhin mit dem Angeklagten? Ist dieser verpflichtet gegen sich selbst auszusagen oder kann er sich nicht ebenfalls auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen?

Wann kann man vor Gericht die Aussage verweigern?

Der Angeklagte und ein Zeuge können tatsächlich ihre Aussage verweigern. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch bei beiden Beteiligten anders.

  • Angeklagte

    Ein Angeklagter bzw. Beschuldigter einer Straftat kann stets seine Aussage zum Strafvorwurf verweigern. Er ist nicht verpflichtet, gegen sich selbst auszusagen und sich somit selbst zu belasten. Eine Pflicht zur Mitwirkung seiner Strafverfolgung besteht nicht.

  • Zeuge

    Auch ein Zeuge kann seine Aussage verweigern. Dies gilt hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Setzt sich der Zeuge durch seine Aussage der Gefahr aus selbst wegen einer Straftat oder auch Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, so steht ihm ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO zu. Er muss sich auf dieses ausdrücklich berufen. Das bedeutet aber nicht, dass der Zeuge generell seine Aussage verweigern darf. Vielmehr beschränkt sich sein Auskunftsverweigerungsrecht nur auf den Teil der Aussage, die ihn belasten würde.

    Das Auskunftsverweigerungsrecht steht dem Zeugen im Übrigen auch dann zu, wenn er durch seine Aussage einen Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Zu den Angehörigen zählen zum Beispiel der Verlobte, der Ehegatte/Lebenspartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister und Neffen/Nichten.

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2 Gedanken zu „Strafprozess: Wann kann man vor Gericht die Aussage verweigern?

  • 4. September 2015 um 18:44 Uhr
    Permalink

    Meine Mischi hat eine Anklage wegen Beleidigung bekommen,sie hat einen beleidigenden Brief geschrieben

    Antwort
    • 4. September 2015 um 18:45 Uhr
      Permalink

      Was hat Muschi bloß getan

      Antwort

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