Bahnstreik11.03.2024

Streik der Lokführer: Gilt ein Bahnstreik als Entschuldigung, wenn man zu spät zur Arbeit kommt?24-stündiger Streik der GDL ab Dienstag um 2.00 Uhr morgens angekündigt

Kann man sich als Arbeitnehmer auf den Bahnstreik berufen, wenn man nicht pünktlich zur Arbeit erscheint?

Alle, die mit der Deutschen Bahn oder mit der S-Bahn zur Arbeit fahren, haben es schwer bei einem Bahnstreik zur Arbeit zu gelangen. Bahnstreiks werden in der Regel vorher angekündigt und sind allgemein bekannt. Dass die Bahn streikt, wissen daher auch die Vorgesetzten und der Chef. Darf man sich daher dann als Arbeitnehmer auf den Bahnstreik berufen, wenn man nicht pünktlich zur Arbeit erscheint?

Bahnstreik ist keine ausreichende Entschuldigung für Zuspätkommen

Leider nein. Wer zu spät zur Arbeit kommt, muss nacharbeiten oder mit einer Lohnkürzung rechnen. Ein verspätetes Erscheinen auf der Arbeit wegen eines Bahnstreiks gehört zum sogenannten Wegerisiko, für welches der Arbeitnehmer verantwortlich ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.1982, Az. 5 AZR 283/80).

Der Hinweis auf bestreikte Bahnen ist keine Entschuldigung für ein Zuspätkommen. Wenn die Verkehrsbehinderung vorhersehbar ist, muss man sich als Arbeitnehmer auf längere Fahrtzeiten einstellen und entsprechend eher losfahren oder alternative Verkehrsmittel nutzen. Es gilt also: Als Arbeitnehmer muss man trotz Bahnstreik pünktlich im Büro bzw. auf der Arbeit sein.

Arbeitgeber informieren

Als Arbeitnehmer sollte man, sobald absehbar ist, dass man zu spät kommt, den Arbeitgeber anrufen und informieren.

Vorsicht: Abmahnung

Zuspätkommen kann in Extremfällen auch eine Abmahnung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.

Urlaub nehmen

Wer die Möglichkeit hat und sich wegen des Bahnstreiks Ärger ersparen will, kann auch vorsichtshalber vorher Urlaub beantragen.

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2 Gedanken zu „Streik der Lokführer: Gilt ein Bahnstreik als Entschuldigung, wenn man zu spät zur Arbeit kommt?

  • 9. November 2014 um 13:29 Uhr
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    Ein so graphierender, für die ganze Bevölkeung und Wirtschaft
    schwerwiegender Nachteil und hohe Verluste müsste von einen Gericht untersagt werden, denn die Nachteile der Allgemeinheit
    überwiegen die Interessen der Streikenden, deren Diktator
    Wenselski müsste bestraft werden, da er andern erhebliche
    Schäden zufügt. Der von der DDR stammende Anführer durfte
    dort so einen Streik nicht durchführen, doch hier in der BRD
    kann er die Klappe aufreisen. Schämen Sie sich, Wenelski !

    Antwort
  • 6. November 2014 um 11:42 Uhr
    Permalink

    Gibt es eine Regelung wieviel "Mehrfahrzeit" zumutbar ist?
    Ich fahre normalerweise um 07:30 Uhr los damit ich um 08:30 Uhr auf der Arbeit bin ( Fahrzeit im normalen Berufsverkehr ca 45 min). Heute bin ich bereits um 06:30 Uhr los gefahren und war erst um 08:35 Uhr da, sprich mehr als 1 Stunde "Mehrfahrzeit".

    Antwort

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