Studienplatz12.09.2017

Studienplatzklage: Lohnt es sich einen Studienplatz einzuklagen?Wann sich eine Studienplatzklage lohnt – und wann nicht

Die Wahl des Studienfachs ist eine sehr schwierige Entscheidung. Das liegt zum einen an der riesigen Auswahl, mit der man als Abiturient konfrontiert wird, zum anderen daran, dass es ein sehr weitreichender Schritt ist – schließlich legt man damit in gewisser Weise fest, was man sein ganzes Leben lang tun wird.

Umso ärgerlicher ist es, wenn man sich nach langer Überlegung auf einen Studiengang und eine Universität festgelegt hat, die in diesem Bereich einen guten Ruf genießt und dann abgelehnt wird. Ein solcher Bescheid ist immer eine Euphoriebremse, ein Grund zur Verzweiflung ist er aber noch lange nicht. Schließlich bleiben auch in diesem unerfreulichen Fall noch mehrere Optionen.

Eine Klage lohnt sich nicht immer

In den letzten Jahren ist es vermehrt dazu gekommen, dass abgelehnte Bewerber versuchen, auf dem Rechtsweg doch noch an den gewünschten Platz zu gelangen. Eine Studienplatzklage hat jedoch längst nicht in allen Fällen Erfolgsaussichten. Grundsätzlich von diesem Schritt abzuraten ist, wenn eines der drei folgenden Szenarien zutrifft:

  • Der Bewerber hat im Zuge des Verfahrens Fristen versäumt oder formelle Fehler begangen. Die Schuld liegt hier eindeutig nicht bei der Universität.
  • Die Bewerbung ist über das Portal Hochschulstart.de erfolgt. Als Nachfolger der ZVS hat das Institut auf die Klagewelle der letzten Jahre reagiert und sein Vergabeverfahren so gestaltet, dass die Entscheidungen nicht angefochten werden können.
  • Der Bewerber hat seinen Studienplatz zwar erhalten, aber nicht in der gewünschten Stadt. In diesem Fall ist allerdings ein Tausch möglich. Findet man einen Partner, der den entgegengesetzten Weg gehen will, ist der Rest in der Regel reine Formsache.

Wird eine Bewerbung aus Gründen abgelehnt, die in dieser Auflistung fehlen, kann sich der Gang zum Anwalt durchaus lohnen. „Wir überprüfen in diesem Fall, ob die Universität ihre Kapazitäten gemäß der geltenden Rechtsgrundlagen berechnet hat“ erklärt Christoph Heinze, Mitarbeiter der Kanzlei Heinze & Partner, eines bundesweit operierenden Spezialisten für Studienplatzklagen. „Wurde dagegen verstoßen, so stehen die Chancen der abgelehnten Bewerber nicht schlecht.

Die Kosten muss man in der Regel selbst tragen

Gerade dann, wenn mehrere Universitäten verklagt werden sollen, können sich die Kosten schnell zu einer gewaltigen Summe addieren. Da es sich hierbei um eine verwaltungsrechtliche Frage handelt, ist von Seiten einer Rechtsschutzversicherung keine finanzielle Hilfe zu erwarten, denn dieser Bereich wird in deren Policen meist explizit ausgeklammert.

Hat man aber eine spezielle Wunschuniversität, lohnt sich der Schritt bei entsprechenden Erfolgsaussichten definitiv. Bis vor ein Richterpult wird es das Verfahren ohnehin eher nicht bringen; viel wahrscheinlicher ist ein Vergleich. Als Antragssteller trägt man dann zwar die entstehenden Kosten, diese bewegen sich normalerweise aber im dreistelligen Bereich. Bedenkt man, was auf dem Spiel steht, ist das durchaus eine sinnvolle Investition.

Was man außer einer Klage tun kann

Ein Ablehnungsbescheid sollte niemanden dazu veranlassen, reflexartig einen Anwalt aufzusuchen – auch dann nicht, wenn keines der Ausschlusskriterien gegeben ist. Es gibt genügend Alternativen zum Rechtsweg. So kann man sein Wunschstudium auch an einer anderen Universität beginnen. Es gibt schließlich in so ziemlich allen Bereichen mehrere Universitäten mit exzellentem Renommee.

Eine einjährige Auszeit ist ebenfalls denkbar. Ob man nun ein FSJ einlegt, an einem Work-And-Travel-Programm teilnimmt oder einfach nur reist: Als junger, unabhängiger Mensch hat man unzählige Möglichkeiten, die einen mit Sicherheit weiterbringen. Warum sollte man sie also nicht einfach nutzen?

Quelle:refrago/om
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