Führungszeugnis06.06.2017

Um was handelt es sich bei einem Führungszeugnis?

Um was handelt es sich bei einem Führungszeugnis und welche Arten davon gibt es?

Um was handelt es sich bei einem Führungszeugnis?

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Sie kann von jedem beantragt werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat (§ 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG). Es kann für private Zwecke, etwa für den Arbeitgeber, oder zu behördlichen Zwecken, also zur Vorlage bei einer Behörde, ausgestellt werden.

Wie kann ein Führungszeugnis beantragt werden?

Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann von der betreffenden Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses oder schriftlich mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift beim örtlichen Einwohnermeldeamt gestellt werden (§ 30 Abs. 2 Satz 1 und 2 BZRG). Die schriftliche Antragstellung sollte folgende Angaben enthalten: Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift. Zudem ist eine Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz möglich. Dazu sind aber ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel sowie ein Kartenlesegerät erforderlich. Eine andere Person kann nicht zur Antragstellung bevollmächtigt werden (§ 30 Abs. 2 Satz 3 BZRG). Besteht für die betreffende Person eine gesetzliche Vertretung, etwa im Fall von Minderjährigkeit, ist auch der gesetzliche Vertreter antragsbefugt. Ist die betreffende Person geschäftsunfähig, ist nur der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 2 und 2 BZRG).

Welche Arten eines Führungszeugnisses gibt es?

Neben dem einfachen Führungszeugnis zu privaten Zwecken gibt es noch das erweiterte Führungszeugnis sowie das europäische Führungszeugnis.

  • erweitertes Führungszeugnis

    Das erweiterte Führungszeugnis ist in den in § 30a BZRG geregelten Fällen erforderlich. Es betrifft Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig werden wollen. In dem erweiterten Führungszeugnis erscheinen Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte oder Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche, die im einfachen Führungszeugnis nicht aufgenommen werden dürfen (vgl. § 32 Abs. 5 BZRG).

  • europäisches Führungszeugnis

    Das in § 30b BZRG geregelte europäische Führungszeugnis kann von Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedslandes beantragt werden. Es enthält gegenüber dem einfachen Führungszeugnis neben den Eintragungen des Bundeszentralregisters auch die Eintragungen des Strafregisters des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaates. Es dient sowohl privaten als auch behördlichen Zwecken. Es ist jedoch zu beachten, dass einige EU-Mitgliedsstaaten noch keine gesetzlichen Regelungen zur Übermittlungen von Strafregistereinträgen an andere EU-Mitgliedsländer geschaffen haben.

Welchen Inhalt hat das Führungszeugnis?

Lesen Sie dazu folgende Rechtsfrage: Inhalt eines Führungszeugnis: Was steht im Führungszeugnis?

Wer erhält das Führungszeugnis?

Das Privatführungszeugnis wird entweder dem Antragsteller übersandt oder ihm unter Vorlage des Originalantrags sowie des Personalausweises oder des Reisepasses vom Bundesamt für Justiz ausgehändigt. Es darf nicht einer anderen Person ausgehängt werden (§ 30 Abs. 4 BZRG).
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde übersandt (§ 30 Abs. 5 BZRG).

Was kostet die Beantragung eines Führungszeugnisses?

Die Beantragung eines einfachen und erweiterten Führungszeugnisses kostet 13 EUR. Ein europäisches Führungszeugnis kann für 17 EUR beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist die Antragstellung jedoch kostenfrei. Dies kann etwa aufgrund von Mittellosigkeit des Antragstellers oder wegen des besonderen Zwecks des Führungszeugnisses der Fall sein.

Besitzt ein Führungszeugnis eine Gültigkeitsdauer?

Ein Führungszeugnis besitzt an sich keine Gültigkeitsdauer. Es ist aber zu beachten, dass es nur eine Momentaufnahme darstellt. Im Bundeszentralregister können also nach der Erstellung des Zeugnisses weitere relevante Verurteilungen befinden, die im Zeugnis nicht aufgeführt sind. Seine Akzeptanz verringert sich somit mit der Zeit. In der Regel wird kein Führungszeugnis akzeptiert, das älter als drei Monate ist.

Quelle:refrago/rb
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