Neuwahlen05.03.2024

Unter welchen Voraus­setzungen kommt es zu Neuwahlen für den Deutschen Bundestag?

Angesichts der immer wieder auftretenden Streitigkeiten in der Ampel-Koalition wird immer wieder der Ruf nach Neuwahlen laut. Aber ist das so einfach möglich? Unter einer Neuwahl versteht man die vorgezogene Wahl nach Auflösung des Deutschen Bundestags und damit vorzeitiger Beendigung der Legislatur­periode. Was sind die Voraus­setzungen dafür, dass der Deutsche Bundestag aufgelöst und nachfolgend neu gewählt werden kann?

Unter welchen Voraus­setzungen kommt es zu Neuwahlen für den Deutschen Bundestag?

Es kann nur unter zwei Voraus­setzungen zu einer Auflösung und Neuwahl des Deutschen Bundestags kommen. Zum einen nach einer gescheiterten Ver­trauens­frage des Bundes­kanzlers und zum anderen nach der Wahl eines Bundes­kanzlers mit relativer Mehrheit.

  • ge­scheiterte Ver­trauens­frage

    Der Bundes­kanzler ist nach Art. 68 Abs. 1 des Grund­gesetzes (GG) berechtigt, im Deutschen Bundestag eine Ver­trauens­frage zu stellen. Verliert er die Ver­trauens­frage, erhält er also nicht die Mehrheit der Stimmen der Bundes­tags­ab­geordneten, kann der Bundes­präsident auf Vorschlag des Bundes­kanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen und somit Neuwahlen einleiten. Zu beachten ist, dass es im pflichtgemäßen Ermessen des Bundes­präsidenten steht, den Bundestag aufzulösen. Er ist also nicht dazu gezwungen.

    Das Recht zur Auflösung erlischt zudem, sobald der Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen einen neuen Bundes­kanzler wählt.

    Lesen Sie mehr zu diesem Thema hier: Was ist die Ver­trauens­frage?

  • Wahl des Bundes­kanzlers mit relativer Mehrheit

    Wird nach einer Bundestags­wahl der Bundes­kanzler erst im dritten Wahlgang mit der relativen Mehrheit der Stimmen gewählt, also mit weniger als der absoluten Mehrheit, so hat der Bundes­präsident gemäß Art. 63 Abs. 4 Satz 3 GG binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Zu beachten ist auch hier, dass der Bundes­präsident damit keineswegs gezwungen ist, den Bundestag aufzulösen. Vielmehr kann er den gewählten Bundes­kanzler ernennen und ihm aufgeben eine Minderheits­regierung zu führen.

Ein Selbst­auflösungs­recht des Deutschen Bundestags gibt es nicht.

Im welchen Zeitraum müssen Neuwahlen nach Auflösung des Bundestags stattfinden?

Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG muss die Neuwahl des Deutschen Bundestags spätestens 90 Tage nach der Auflösung stattfinden.

Siehe: Aktuelles aus dem Staatsrecht.

Quelle:refrago/rb
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