24.10.2017

Was bedeutet konsti­tuierende Sitzung des Bundestags?

Nach der Durchführung einer Bundestags­wahl kommt der Bundestag zu seiner konsti­tuierenden Sitzung zusammen. Doch was genau ist eine konsti­tuierende Sitzung?

Als konsti­tuierende Sitzung des Bundestags wird das erste Zusammen­treten des neu gewählten Bundestags bezeichnet. Nach Art. 39 Abs. 2 GG muss der neu gewählte Bundestag spätestens am drei­ßigsten Tag nach der Wahl Zusammen­treten. In Art. 39 Abs. 2 GG heißt es wörtlich: „ Der Bundestag tritt spätestens am drei­ßigsten Tage nach der Wahl zusammen“.

Vorheriger Bundestags­präsident beruft die Sitzung ein

Mit der konsti­tuierenden Sitzung wird der neue Bundestag eröffnet. Vorbereitet wird die konsti­tuierende Sitzung vom sogenannten Vor-Ältesten­rat. Er bestimmt die Sitzungs­ordnung. Die konsti­tuierende Sitzung wird formal vom Bundestags­präsidenten der vorangegangen Legislatur­periode einberufen.

Alters­präsident eröffnet die Sitzung

Der sogenannte Alters­präsident leitet die erste Bundestags­sitzung. Er hält in der Regel auch eine Grundsatz­rede. Bis vor der Bundestags­wahl am 24. September 2017 übernahm das älteste anwesende Bundestags­mitglied das Amt des Alters­präsidenten. Seit dem führt gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung des Deutschen Bundestags das am längsten dem Bundestag an­gehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, den Vorsitz. Sollten mehrere Mitglieder gleich lang im Bundestag sitzen, entscheidet das höhere Lebensalter.

Nament­licher Aufruf aller Bundes­tags­ab­geordneten

Auf der konsti­tuierenden Sitzung werden alle Bundes­tags­ab­geordneten namentlich aufgerufen. Danach geht es mit Wahl des neuen Bundestags­präsidenten weiter. Dieser übernimmt nach seiner Wahl die weitere Leitung der Sitzung und hält eine politische Antritts­rede.
Im weiteren Verlauf der konsti­tuierenden Sitzung werden die Stell­vertreter des Bundestags­präsidenten gewählt und die Schrift­führer bestimmt.

Amtszeit der Bundes­regierung endet

Formal endet mit der konsti­tuierenden Sitzung die Amtszeit der vorherigen Bundes­regierung. Allerdings bleibt die Bundes­regierung solange geschäfts­führend im Amt, bis eine neue Bundes­regierung gebildet worden ist.

Quelle:refrago/rb
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