Studentenjob18.12.2015

Was ist ein Werkstudent und welche rechtlichen Regelungen gelten für Werkstudenten?

Während des Studiums kann ein Student als sogenannter Werkstudent in einem Unternehmen tätig sein. Doch um was handelt es sich bei einem Werkstudenten und welche rechtlichen Regelungen gelten für ihn?

Was ist ein Werkstudent?

Ein Werkstudent ist eine Person, die als ordentlich Studierende einer Fachschule oder Hochschule immatrikuliert ist und neben ihrem Studium eine mehr als geringfügige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausübt. Die Beschäftigung darf jedoch während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche andauern. Das Studium muss also weiterhin im Vordergrund stehen. Die Obergrenze gilt in der vorlesungsfreien Zeit jedoch nicht. Daher kann ein Werkstudent in den Semesterferien in Vollzeit arbeiten. Dies gilt aber maximal nur für 26 Wochen.
Sinn und Zweck der Tätigkeit als Werkstudent ist die Sammlung von praktischen Erfahrungen. Der Studierende kann durch die fachliche Nähe der Tätigkeit die während des Studiums erworbenen theoretischen Kenntnisse anwenden und somit vertiefen. Die Tätigkeit als Werkstudent dient somit der fachlichen Ausbildung und nicht dem bloßen Hinzuverdienen während des Studiums. Für die Unternehmen besteht wiederum die Möglichkeit sich kostengünstig Nachwuchskräfte zu besorgen.

Welche rechtlichen Regelungen gelten für Werkstudenten?

  • Sozialversicherung

    Werkstudenten sind nicht verpflichtet Beiträge für die Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abzuführen. Sie sind insofern versicherungsfrei. Jedoch besteht für die Rentenversicherung Versicherungspflicht, sofern das Gehalt als Werkstudent nicht unter 450 EUR liegt. In diesem Fall liegt eine geringfügige Beschäftigung vor und der Studierende kann die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.

  • Mindestlohn

    Der Mindestlohn von 8,50 EUR in der Stunde gilt ebenfalls für Werkstudenten.

  • Bafög

    Bezieht ein Werkstudent Bafög, so darf er innerhalb des zwölfmonatigen Bewilligungszweitraums nicht mehr als 4.880,00 EUR brutto (ab dem 01.08.2016: 5.400,00 EUR brutto) verdienen. Verdient der Werkstudent daher durchschnittlich mehr als 406,00 EUR brutto (ab dem 01.08.2016: 450,00 EUR brutto) im Monat, wird der Mehrverdienst vom Bafög abgezogen. Liegt der Verdienst sogar über 850,00 brutto im Monat, so erhält der Werkstudent kein Bafög mehr.

  • Kindergeld

    Ein Anspruch auf Kindergeld besteht, sofern der Werkstudent seinen Studentenstatus nachweisen kann und weniger als 20 Stunden in der Woche während des Semesters arbeitet. Auf die Höhe des Gehalts kommt es dabei nicht an.

  • Urlaub

    Einem Werkstudenten steht mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Urlaub von 24 Werktagen zu. Es ist jedoch zu beachten, dass angesichts der 20-Stunden-Woche der Werkstudent als Teilzeitkraft gilt. Damit halbiert sich der Urlaubsanspruch auf 12 Tage. Arbeitsvertraglich können aber mehr Urlaubstage vereinbart sein.

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2 Gedanken zu „Was ist ein Werkstudent und welche rechtlichen Regelungen gelten für Werkstudenten?

  • 24. Dezember 2015 um 5:54 Uhr
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    Ein/e jobbende/r, arbeitende/r, Berufstätige/r Student/in –
    letzteres wenn sie /er schon eine Berufsausbildung vor dem Studium hatte – erhalten in aller Regel Teilzeitverträge die zudem befristet
    sind. –
    Würden sich wenigstens Juristen an den Gedanken gewöhnen,
    das es nicht nur mündige Patienten – sondern auch mündige
    Bürger gibt, liesse sich viel sehr viel Geld und Zeit sparen und
    Lebensfreude für Viele gewinnen.

    Antwort
  • 24. Dezember 2015 um 5:22 Uhr
    Permalink

    Immer dieses DDR-Deutsch. Geht das nicht auch anders?
    Ein Werk ist ein Werk – eine Fabrik vielleicht …
    aber doch z.B. weder die Uni – noch z.B. eine Bank/Sparkasse –
    Krankenhaus – Hotel usw oder Kirche …
    Zugegeben: "Studentische Hilfskräfte" ist für geistig Arme und
    Kommunikationsunfähige ein Begriff mit dem sie einen für Unzurechnungsfähig erklären können und dies tun – man ist dann
    die Hilfskraft für Studenten und hat letztendlich gar nicht studiert.
    Besonders Juristen / Richter beteiligen sich gern an
    derartigem Unsinn. "Richter müssen nichts wissen"! Kohl 1996

    Antwort

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