Kindesnamen09.10.2017

Welchen Familien­namen tragen die Kinder nach der Geburt oder der Scheidung der Eltern?

Welchen Nachnamen trägt ein Kind nach der Geburt und was passiert mit dem Namen, wenn sich die Eltern scheiden lassen?

Welchen Familien­namen trägt ein Kind nach der Geburt?

Welchen Familien­namen das Kind nach der Geburt trägt, richtet sich nach folgenden Fallgruppen:

  • die verheirateten Eltern führen einen gemeinsamen Ehenamen

    Führen die Eheleute zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind diesen Namen (§ 1616 BGB).

  • die verheirateten Eltern führen keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind nicht verheiratet, beiden Eltern­teilen steht die elterliche Sorge zu

    Wird ein gemeinsamer Ehename nicht geführt oder sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so bestimmen die Eltern durch Erklärung gegenüber dem Standesamt welchen der von den Ehegatten geführten Familien­namen das Kind erhält. Diese Bestimmung gilt für sämtliche weitere Kinder. Voraussetzung für die gemeinsame Bestimmung der Ehegatten ist aber, dass beiden Eltern die elterliche Sorge zu steht (§ 1617 Abs. 1 BGB). Unzulässig ist die Wahl eines Doppel­namens. Das Kind bekommt entweder den Familien­namen des Vaters oder der Mutter.

  • die verheirateten Eltern führen keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind nicht verheiratet, nur einem Elternteil steht die elterliche Sorge zu

    Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind nicht miteinander verheiratet und nur einem Elternteil steht die elterliche Sorge zu (sog. Alleinsorge), so erhält das Kind den Namen des allein sorge­berechtigten Elternteils (§ 1617a Abs. 1 BGB). Der allein sorge­berechtigte Elternteil kann aber durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bestimmen, dass das Kind den Namen des anderen Elternteils tragen soll, wenn der andere Elternteil damit einverstanden ist. Zudem bedarf es der Zustimmung des Kindes, wenn es bereits das fünfte Lebensjahr vollendet hat (§ 1617a Abs. 2 BGB).

  • die gemeinsame elterliche Sorge wird nach Geburt des Kindes begründet

    Wird die gemeinsame elterliche Sorge nach der Geburt des Kindes begründet, so kann der Name des Kindes binnen drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge neu bestimmt werden. Hat das Kind bereits das fünfte Lebensjahr vollendet, so bedarf es seiner Zustimmung (§ 1617b Abs. 1 BGB).

  • die verheirateten Eltern wählen nach Geburt des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen

    Wählen die Eltern nach der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen, so erstreckt sich die Namens­änderung auch auf den Namen des Kindes. Hat es das fünfte Lebensjahr bereits vollendet, bedarf es der Zustimmung des Kindes (§ 1617c BGB).

Welchen Familien­namen tragen die Kinder nach der Scheidung der Eltern?

Kommt es zu einer Scheidung der Eltern, ändert dies nichts an den Namen des Kindes. Eine Ausnahme macht aber § 1618 BGB. Danach kann es zu einer Namens­änderung kommen, wenn ein Elternteil erneut heiratet und die Eheleute einen gemeinsamen Ehenamen führen. Heiratet das Elternteil, welches die elterliche Sorge entweder allein oder mit dem anderen Elternteil gemeinsam ausübt, so kann es durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den neuen gemeinsamen Ehenamen als Name des Kindes bestimmen. Es kann dabei aus dem früheren und dem neuen Namen ein Doppelname gebildet werden. Die Neu­bestimmung des Kindes­namens bedarf aber der Zustimmung des anderen Elternteils, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge besteht oder wenn das Kind seinen Namen trägt. Die Zustimmung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familien­gericht ersetzt werden. Zudem ist die Zustimmung des Kindes erforderlich, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.

Über den Autor des Artikels:
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Rechtsanwalt Binder ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite scheidung.services.

Quelle:rb
#1973 (971)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert