Drohne05.05.2015

Wer haftet für Schäden im Zusammenhang mit einem Drohnenabsturz?

Der Einsatz von Drohnen aus privatem Vergnügen oder zu gewerblichen Zwecken ist zur Zeit äußerst beliebt. Was dabei jedoch nicht außer Acht gelassen werden darf ist der Umstand, dass Drohnen eine große Gefahr in sich bergen. Wenn nämlich eine 5 kg schwere Drohne abstürzt, kann dies zu erheblichen Schäden an Personen und Sachen führen. Doch wer haftet für diese Schäden?

Wer haftet für Schäden im Zusammenhang mit einem Drohnenabsturz?

Grundsätzlich kann die Person für Schäden aufgrund eines Drohnenabsturzes haften, die das Fluggerät gesteuert hat. Daneben kann aber auch der Hersteller der Drohne schadenersatzpflichtig sein, wenn der Absturz aufgrund eines Herstellerfehlers geschah. Um das Haftungsrisiko zu vermeiden sollte jedenfalls eine speziell auf Schäden im Zusammenhang mit Drohnen gerichtete Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Denn die meisten Haftpflichtversicherungen decken solche Schäden nicht ab. Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfragen:

#1189 (579)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert