Erholungsurlaub13.06.2016

Widerruf des genehmigten Urlaubs: Kann ein Arbeitnehmer von seinem Chef aus dem Urlaub geholt werden?

Alle Jahre wieder freuen sich viele Deutsche auf ihren wohl verdienten Jahresurlaub. Es geht in die Berge, an den Strand oder in die Stadt. Egal wohin, Hauptsache man kann entspannen und den stressigen Arbeitsalltag hinter sich lassen. Doch die Urlaubsfreude kann nur kurz währen. Während nervige E-Mails von Kollegen oder Chefs noch das kleinste Übel darstellen, ist der Ruf des Chefs zurück am Arbeitsplatz der Super-GAU. Ein unerwarteter Krankheitsfall oder ein plötzlicher neuer Auftrag kann die Personaldecke in der Urlaubszeit sehr schnell ausdünnen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass so mancher Chef mit dem Gedanken spielt, seinen urlaubenden Arbeitnehmer zurückzurufen. Ist dies aber zulässig? Kann ein Arbeitnehmer von seinem Chef aus dem Urlaub geholt werden?

Kann ein Chef seine Mitarbeiter aus dem Urlaub holen?

Die Frage lässt sich schnell und einfach beantworten. Hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Urlaub gewährt, so ist dieser unwiderruflich. Dies wurde durch das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach bestätigt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2000, Az. 9 AZR 405/99 und Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.2006, Az. 9 AZR 11/05 ). Daher sei es nicht zulässig, dass der Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen den bereits erteilten Urlaub widerruft (Arbeitsgericht Frankfurt, Az. 22 Ca 4283/05). Zwar lässt sich die Unwiderrufbarkeit nicht direkt aus dem Bundesurlaubsgesetz ableiten, jedoch lässt sich dies aus folgender Überlegung entnehmen: Der Arbeitgeber hat seinen Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz Erholungsurlaub zu gewähren. In dieser Zeit ist er von jeglicher Arbeitsleistung freizustellen. Dem Arbeitnehmer soll es ermöglicht werden, in seiner Freizeit zu tun oder zu lassen, was er will. Er soll in den Genuss von Urlaubsfreude kommen. Dies wird aber nicht erreicht, wenn er jeder Zeit mit einem Rückruf rechnen muss.

Chef entscheidet nicht über Urlaubsantrag?

Manche Chefs meinen besonders clever zu sein und entscheiden einfach nicht über den Urlaubsantrag. Merken sie kurz vor Urlaubsbeginn, dass sie auf den Mitarbeiter angewiesen sind, lehnen sie den Urlaubsantrag ab. Diese Methode hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main für unzulässig erachtet. Denn beruft sich der Arbeitgeber nicht auf entgegenstehende betriebliche Belange oder den Vorrang anderer Urlaubswünsche (vgl. § 7 Abs. 1 Satz BUrlG), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gewährung des beantragten Urlaubs. Dabei ist zu beachten, dass allein die Störung des Betriebsablaufs aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit, keinen Ablehnungsgrund begründen soll (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.2003, Az. 5 Ga 286/03).

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4 Gedanken zu „Widerruf des genehmigten Urlaubs: Kann ein Arbeitnehmer von seinem Chef aus dem Urlaub geholt werden?

  • 18. März 2020 um 12:46 Uhr
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    kann ich als Arbeitnehmer, bereits genehmigten Urlaub widerrufen und darf Arbeitgeber dieser Widerruf verweigern?

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  • 15. August 2013 um 13:20 Uhr
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    Der Leser "Cecile" sollte besser lesen, das Wort "Bundesurlaubsgeld" findet sich im ganzen Text nicht…und FEHLER schreibt man doch nun groß…naja, auf Andere mit Fingern zeigen und selbst fehlerbehaftet schreiben.

    Zum kausalen Inhalt: Gerichte können durch Urteile kaum verhindern, daß außergerichtlicher Druck aufgebaut wird…jeder muß für sich entscheiden, ob er dem Druck nachgibt oder sich einmal und wahrscheinlich immer wieder diesem Druck beugt. heute beim Thema Urlaub, morgen Überstunden, übermorgen bei etwas anderem.
    Es liegt an jedem von uns, daß wir Recht bilden…durch eigenes Verhalten! Bei jeder Gelegenheit "ja, aber…" zu äußern, ist für mich unakzeptabel.

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  • 14. August 2013 um 16:18 Uhr
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    Da dürfte ein fehler drin stecken…. "Der Arbeitgeber hat seinen Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgeld Erholungsurlaub zu gewähren"
    Bundesurlaubsgeld????

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  • 6. August 2013 um 4:56 Uhr
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    Das/die Urteil(e) bzgl.. Urlaub sind ja wirklich wunderbar. Doch – gerade in der heutigen Zeit – dürften Kommentare (versteckt oder auch offen) der Arbeitgeber wie z.B. "Sie wissen schon, wie viele Bewerber auf Ihren Posten spekulieren?" oder "Falls Ihnen das nicht passt, können Sie ja gehen" sicherlich nicht selten sein.

    Ich denke, dass in solchen Situationen einem Arbeitnehmer mehr geholfen ist, wenn er ausnahmsweise in den sauren Apfel beißt und seinen Urlaub verschiebt.

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