Mieter­mehrheit31.01.2018

Wie hat der Vermieter bei einer Mieter­mehrheit eine Kündigung auszusprechen?

Mieter einer Wohnung kann nicht nur eine, sondern können auch mehrere Personen sein. Wie hat in diesem Fall der Vermieter eine Kündigung auszusprechen? Genügt es etwa, dass die Kündigung nur einem der Mieter zu geht oder muss jeder Mieter die Kündigung erhalten?

Wie hat der Vermieter bei einer Mieter­mehrheit eine Kündigung auszusprechen?

Ein Vermieter muss bei einer Mieter­mehrheit gegenüber sämtlichen Mietern die Kündigung erklären. Jeder einzelne Mieter muss also die Kündigung erhalten. Zudem muss sie an jeden Mieter adressiert sein. Dies stellt grund­sätzlich dann kein Problem dar, wenn sämtliche Mieter in der Wohnung leben. In diesem Fall kann der Vermieter ein an alle Mieter adres­siertes Kündigungs­schreiben an die gemeinsame Anschrift versenden.
Problematisch wird es, wenn einer der Mieter ausgezogen ist und unter einer neuen Anschrift lebt. In diesem Fall muss die Kündigung auch diesem Mieter unter seiner neuen Adresse zugehen. Zu beachten ist, dass die getrennten Kündigungs­schreiben in einem engen zeitlichen Zusammenhang den Mietern zugehen müssen. Andernfalls ist die Kündigung des Miet­verhältnisses insgesamt unwirksam. Als zeitliche Grenze für einen engen zeitlichen Zusammenhang ist ein Monat zu sehen. Liegt also zwischen den beiden Kündigungen ein Monat, ist ein enger zeitlicher Zusammenhang zu verneinen.

Kann einer der Mieter zur Entgegen­nahme der Kündigung bevollmächtigt werden?

Der Vermieter kann das Problem mit den mehreren Kündigungs­schreiben umgehen, indem er darauf hinwirkt, dass sich die Mieter gegenseitig zur Entgegen­nahme der Kündigung bevollmächtigen. Geschieht dies, genügt es, dass nur einem der bevollmächtigten Mieter die an alle Mieter adressierte Kündigung zugeht. Die Bevoll­mächtigung kann durch eine Klausel im Mietvertrag geregelt werden. Zu beachten ist aber, dass die Mieter die Bevoll­mächtigung widerrufen können.

Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Kann bei mehreren Mietern einer der Mieter das Miet­verhältnis kündigen?

Quelle:refrago/rb
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