Reisemangel22.09.2014

Wie reklamiert man einen Reisemangel?

Für viele Deutsche ist der Jahresurlaub einer der schönsten Höhepunkte im Jahr, bietet er doch die Möglichkeit sich eine Auszeit vom Alltag zu nehmen. Für viele ist dabei die Sehnsucht nach Sonne, Strand und Meer so groß, dass ein nicht unerheblicher Betrag des Vermögens in den Urlaub investiert wird. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Reise nicht das hält, was der Reiseveranstalter in Aussicht gestellt hat. So kann eine ohrenbetäubende Baustelle neben dem Hotel oder massenhaft auftretende Kakerlaken im Hotelzimmer den Urlaub sehr schnell zur Hölle machen. In einem solchen Fall steht dem Reisenden zwar eine Reihe von Rechten zu, wie zum Beispiel die Minderung des Reisepreises oder Schadenersatzansprüche. Doch wie macht man den Reisemangel geltend? Genügt es, sich beim Hotelier zu beschweren oder muss man den Reiseveranstalter kontaktieren?

Wie reklamiert man einen Reisemangel?

Ein Reisemangel sollte bereits während der Reise reklamiert werden. Dies hat seine Gründe zum einen im Gesetz. Zum anderen können viele Mängel bereits vor Ort behoben werden. Der Reiseveranstalter muss von deren Vorliegen nur Kenntnis erlangen. Es ist daher erforderlich, dass die vor Ort ansässige Reiseleitung informiert und zur Beseitigung des Mangels aufgefordert wird. Dies geschieht am besten schriftlich und unter Hinzuziehung eines Zeugen. Zudem sollte unbedingt eine Frist bis zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn der Reiseveranstalter die Behebung des Mangels verweigert oder der Reisende ein besonderes Interesse an der sofortigen Mangelbeseitigung hat. Das Schreiben sollte darüber hinaus von der Reiseleitung unterschrieben werden. Es genügt nicht den Hotelier oder einen Mitarbeiter des Hotels von den Mängeln in Kenntnis zu setzen (vgl. Amtsgericht München, Urteil vom 12.04.2013, Az. 264 C 25862/11). Ist eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden oder erreichbar, so sollte vom Urlaubsort Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufgenommen werden.

Um sich zusätzlich abzusichern, empfiehlt es sich sowohl gegenüber der örtlichen Reiseleitung als auch gegenüber dem Reiseveranstalter die Mängelanzeige vorzunehmen und Fotos von den Mängeln anzufertigen. Außerdem sollten sämtliche Reiseunterlagen, wie etwa der Reisekatalog bzw. die Reisebeschreibung, aufgehoben und die Adressen eventueller Zeugen notiert werden.

Ferner muss der Reisemangel spätestens einen Monat nach Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Andernfalls kann der Reisende viele Ansprüche aus dem Reiserecht nicht geltend machen.

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