Führer­schein-Check für Senioren05.12.2017

Zu alt zum Autofahren: Muss man seinen Führer­schein aus Alters­gründen abgeben?

Der Besitz einer Fahrerlaubnis und eines Autos erhöht die Mobilität und erleichtert das alltägliche Leben um einiges. Gerade im hohen Alter kann es vorteilhaft sein, über ein Auto zu verfügen, da man so zum Beispiel seinen Einkauf bequem nach Hause bringen kann. Jedoch nimmt mit dem Alter die Fähigkeit ein Auto sicher durch den Straßen­verkehr zu steuern ab. Die Folge können Unfälle sein. Daher stellt sich die Frage, ob man verpflichtet ist, seinen Führer­schein ab einem bestimmten Alter abzugeben?

Bis welchem Alter darf man Auto fahren?

In Deutschland muss man seinen Führer­schein nicht ab einem bestimmten Alter abgeben. Jedoch kann die Fahr­erlaubnis­behörde die Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 des Straßen­verkehrs­gesetzes und § 46 Abs. 4 der Fahr­erlaubnis­verordnung entziehen, wenn sich der Autofahrer als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraft­fahrzeugen erweist. Nach Ansicht des Verwaltungs­gerichts Köln kann dies angesichts der abnehmenden Reaktions- und Leistungs­fähigkeit mit zunehmendem Alter der Fall sein. Es bestätigte daher den Entzug einer Fahrerlaubnis, nachdem ein etwa 88 Jahre alter Autofahrer auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 60 km/h fuhr und dabei nicht in der Lage war, die Fahrspur zu halten (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 11 K 4325/12).

Quelle:refrago/rb
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8 Gedanken zu „Zu alt zum Autofahren: Muss man seinen Führer­schein aus Alters­gründen abgeben?

  • 24. September 2016 um 11:22 Uhr
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    Ich habe gehört, wenn man aus Altersgründen seinen Führerschein abgibt, wird das Honoriert mit 50 Euro
    Stimmt das ?

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  • 24. November 2015 um 16:04 Uhr
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    Altersgrenzen? Hm,als ich mit 3 5Jahren (im Zusammenhang mit der Antibabypille )einen Herzinfarkt hatte, sprachen die Ärzte mir ein Fahrverbot aus,welches erst nach der Rehabilitation aufgehoben wurde.Ob ich mich daran hielt,interessierte niemanden.
    Jetzt ist mit ein 93 Jähriger ins Auto gefahren.Er fuhr rückwärts und somit in mein Auto…da,wo eins meiner Kinder saß. Er bekam das nicht mit.Ich bin auf der Fahrersitz rein und versuchte ihn am weiterfahren zu hindern.Ein Passant meinte tu ihm,an meinem Auto sei kein Schaden und so fuhr er einfach weg.Nun muss ich in zwei Wochen zur Anhörung. ..voll unangenehmes Gefühl. Einerseits ist sein Fahrerhaus heftig,sein Auto sehr kaputt und er nicht einsichtig.Andererseits nimmt meine Aussage ihm evtl die restliche Mobilität.
    Ich möchte, dass meine Angehörigen mir später ehrlich sagen,wenn sie meinen,dass ich nicht mehr fahren sollte!!!!
    Mein Fahrlehrer sagte damals:"Wer in ein Auto steigt,um es zu fahren, setzt sich in eine Waffe…Hoffentlich nutzt jeder sie nur zum Transport! .."Das nehme ich mir zu Herzen.

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  • 25. September 2015 um 6:20 Uhr
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    Man verweigert ja auch jungen Menschen nicht den Führerschein
    obwohl einigen von ihnen die charakterliche/sittliche Reife fehlt,
    das vorausschauende Denken, – viele offenbar meinen: Geld von
    Papa regelt alles. sie unter Geschwindigkeitsrausch leiden und oft
    genug unter Alkoholabusus mit oder ohne Drogenkonsum.
    Auch in diesen Fällen betrifft es nicht alle Jugendliche.

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  • 3. März 2015 um 12:32 Uhr
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    Ich bin gerade 67 Jahre alt geworden, fahre bereits seit Jahren nicht mehr mit dem Wagen, da ich gelegentlich mit Kreislaufproblemen und spontaner Unterzuckerung bzw. Austrocknung (kann man nicht voraussehen) zu kämpfen habe, dies mit entsprechenden Folgen wie Schwindel, Sehstörungen etc.; hier wäre ich aufgeschmissen, wenn ich am Steuer säße – womöglich auf der Autobahn. Geistig bin ich außerordentlich fit und bei Größe 36 als Frau auch nicht übergewichtig, so dass meine Alterszipperlein nicht hausgemacht sind.
    Als junge Frau habe ich erlebt, dass ein alter Nachbar immer wieder mit Vollgas aus unserer Tiefgarage fuhr, ohne darauf zu achten, ob auf dem Trottoir Fußgänger oder auf der Straße (im äußerst lebendigen Münchener Stadtteil Schwabing!) andere Autofahrer unterwegs waren. Lediglich dem glücklichen Zufall war es zu verdanken, dass ich mich mit meinem Austin im Falle eines Falles bereits in den fahrenden Verkehr einfädeln konnte und auch Mütter mit Kindern bzw. alte Leute mit Hund nicht plattgefahren worden sind. Dr. Sowieso war nicht zu bewegen, dem Autofahren zu entsagen, obwohl er zudem trotz Brille fast blind war. Mag ein Einzelfall sein, aber ich habe mir damals schon geschworen, selbstkritisch zu sein, wenn es dereinst ans Überdenken meiner uneingeschränkten Verkehrstüchtigkeit geht. Ich habe Wort gehalten!
    Benachteiligt fühle ich mich selbstverständlich nicht, in der Stadt bin ich zu Fuß unterwegs, gerne bis zu 15, 16 Kilometer; meine Entdeckungen im urban jungle sind phänomenal und bescheren mir laufend neue Ideen für Kunst und Lyrik! Und wenn’s mal schnell gehen muss, sind öffentliche Verkehrsmittel eine gute und in Wirklichkeit auch kostengünstige Wahl. Auch wenn ich mal zu einem Rockkonzert in eine andere Stadt "muss"… Es lebe die Freiheit!

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  • 3. März 2015 um 10:58 Uhr
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    Ich muß mich wegen der behindernden Werbung anschließen .
    Auch ich konnte den Beitrag nicht lesen , weil die Werbung genau davor war .
    Sie ließ sich weder verschieben , noch weggklicken , noch verschwand sie nach einer Zeit .
    So ist ihre Seite sinnlos.

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    • 3. März 2015 um 16:08 Uhr
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      Uns ist nicht bekannt, dass auf refrago.de Werbung läuft, die sich über den Text legt, bzw. sich nicht wegklicken lässt.
      Bitte machen Sie einen Screenshot und senden Sie uns diesen zu. Uns würde auch brennend intressieren, was Sie da genau gesehen haben. Möglicherweise macht da ein Werbe-Dienstleister etwas, was wir nicht autorisiert haben.
      Eine Werbung, wie Sie sie beschreiben, wollen wir nämlich hier auf refrago nicht haben.

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  • 3. März 2015 um 9:40 Uhr
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    Es ist ja nicht schlimm, wenn Sie Werbung auf dieser Seite haben, aber muss es so sein, dass man , um zu lesen diese nicht mal weg klicken kann, da diese mitten auf dem Text steht??

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  • 3. März 2015 um 7:06 Uhr
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    Jedwede Altersgrenze ist willkürlich und daher wegen unzulässiger Altersdiskriminierung rechtswidrig. Heester war zwar über hundert nicht mehr jugendlich, aber die meisten Menschen sind mit 90 sogar bereits tot. Das Alter allein ist daher kein für einen unmittelbaren Rückschluss auf einen konkreten Zustand oder die Leistungsfähigkeit eines menschen geeignetes Kriterium.

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