Gehörbeeinträchtigung22.04.2015

Darf ein Jogger während des Laufens Musik über seine Kopfhörer hören?

Das Joggen gehört zu den beliebtesten Freizeitsportarten der Deutschen. So verwundert es nicht, dass man am Wochenende unzählige Jogger durch die Parks einer Stadt laufen sieht. Viele von ihnen hören dabei Musik, um sich etwa zusätzlich anzutreiben. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Darf ein Jogger während des Laufens Musik über seine Kopfhörer hören?

Darf ein Jogger während des Laufens Musik über seine Kopfhörer hören?

Das Hören von Musik über Kopfhörer während des Joggens ist gesetzlich nicht verboten. Daher kann jeder Jogger für sich bestimmen, ob und in welcher Lautstärke er Musik hören möchte. Kommt es aber zu einem Unfall, so kann trotz fehlender Verantwortung eine Mithaftung in Betracht kommen. Denn wer Musik über Kopfhörer hört, nimmt seine Umwelt nur eingeschränkt oder sogar gar nicht wahr. Daher kann man schnell etwa ein herannahendes Auto überhören bzw. sonstige Gefahren nicht rechtzeitig wahrnehmen. Kommt es aufgrund dessen zu einem Unfall, kann dem Jogger nicht nur ein Mitverschulden anzulasten sein. Er kann vielmehr schlimmstenfalls sogar komplett haften. Entscheidend ist aber der jeweilige Einzelfall. So wird es maßgeblich darauf ankommen in welcher Lautstärke Musik gehört wurde und welche Kopfhörer verwendet wurden.

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3 Gedanken zu „Darf ein Jogger während des Laufens Musik über seine Kopfhörer hören?

  • 27. April 2015 um 7:18 Uhr
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    Prima. Das eröffnet ganz neue Argumentationen. Es gibt schließlich vieles, was die Aufmerksamkeit eines Verkehrsteilnehmers ablenken könnte. Die sowieso ständig zunehmende Rechtssicherheit erreicht zunehmend eine Perfektion, der die menschliche Unvollkommenheit kaum noch genügen kann.

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  • 24. Februar 2014 um 7:54 Uhr
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    Sehr geehrter Herr Krämer, ein alter Pauker von mir hätte gesagt: Thema verfehlt!

    Die Frage war ganz einfach: "Darf ein Jogger während des Laufens Musik über seine Kopfhörer hören?"
    Wer spricht hier allgemein vom Park. Der Park ist hier ein schlechtes Beispiel, denn Parks oder parkähnliche Anlagen gibt es nicht überall! Aber Straßen und Wege, auf denen sich die meisten Jogger bewegen und wo sich auch andere Vrekehrsteilnehmer aufhalten! Selbst mitten in einer Stadt, täglich zu beobachten.
    Und von einem Urteil ist hier auch keine Rede! Der Titel beinhaltet nur eine allgemeine sporadische Frage.
    Stümperhaft, wie Sie formulieren, ist allenfalls Ihr Kommentar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antwort
  • 24. Februar 2014 um 7:14 Uhr
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    Was ist denn das für ein stümperhafter Artikel? Es wird keine einziges einschlägiges Urteil genannt. Meines Wissens nach gibt es es dazu auch gar keines. Der Vergleich mit dem Radfahrer ohne Helm passt nicht, denn auch in jenem Verfahren wurde festgestellt, dass üblicherweise nur besonders schnell fahrende Radfahrer, wie z.B. Rennradfahrer, einen Helm zum Eigenschutz tragen müssen, um dem Einwand der Mithaftung begegnen zu können.

    Wo soll hier der Vergleich mit einem Jogger im Park liegen, wo üblicherweise kein PKW-Verkehr stattfindet?

    Wer also meint, er müsse sich in der Rechtsdarstellung üben, sollte sich vorher etwas mehr und genauer mit der Rechtsprechung befassen, statt nur seine eigene subjektive Meinung darzulegen, wenn er diese nicht einmal mit einer passenden Gerichtsentscheidung unterlegen kann.

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