Illegaler Waffen­besitz04.08.2017

Kann eine illegale Waffe straffrei abgegeben werden?

In Deutschland ist der Besitz einer Waffe nur unter bestimmten Voraus­setzungen zulässig und hängt in der Regel zudem von einer Erlaubnis ab. Liegen die Voraus­setzungen für einen Waffen­besitz nicht vor, so ist dieser illegal. Doch besteht die Möglichkeit eine illegale Waffe straffrei abzugeben? Ist dies etwa in Form einer Selbst­anzeige möglich?

Kann eine illegale Waffe straffrei abgegeben werden?

Seit dem 30. Juni 2017 ist es möglich, eine illegale Waffe straffrei abzugeben. Geregelt ist dies in § 58 Abs. 8 des Waffen­gesetzes. Danach wird nicht wegen unerlaubten Waffen­besitzes bestraft, wer die Waffe bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizei­dienst­stelle übergibt. Dies gilt jedoch nicht in den folgenden zwei Ausnahme­fällen:

  • gegenüber dem Besitzer ist vor der Abgabe der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeld­verfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden

  • Verstoß gegen Waffen­gesetz war im Zeitpunkt der Abgabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt und bisheriger Besitzer wusste dies oder hätte bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen müssen

Ziel der Amnestie ist es, die Zahl der illegalen Waffen zu reduzieren und zu verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten. Gerichtet ist die Amnestie vor allem an die Bürger, die infolge einer Erbschaft in den Besitz einer Waffe gelangt sind. Die Möglichkeit zur zeitlich begrenzten, straffreien Abgabe einer illegalen Waffe bestand bereits im Jahr 2009.

Quelle:refrago/rb
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