Mietkaution abwohnen26.11.2016

Mietwohnung gekündigt: Darf ein Mieter die letzten Miet­zahlungen mit der Mietkaution verrechnen?

Ist der Mietvertrag über eine Wohnung gekündigt, muss der Mieter in der Regel nicht sofort aus der Wohnung ausziehen. Vielmehr kann er bis zum Ablauf der Kündigungs­frist in der Wohnung verbleiben. In dieser Zeit muss der Mieter selbstverständlich die Miet­zahlungen weiter leisten. Kann er diese aber mit der Mietkaution verrechnen? Der Mieter verzichtet in diesem Fall auf die Auszahlung der Mietkaution und stellt die letzten Miet­zahlungen einfach ein.

Darf ein Mieter die letzten Miet­zahlungen mit der Mietkaution verrechnen?

Die Mietkaution dient als Sicherheit für aus dem Miet­verhältnis her­rührende Forderungen des Vermieters. Durch die Kaution soll etwa gewähr­leistet werden, dass der Vermieter nicht auf Teilen seiner Miete oder Nebenkosten sitzen bleibt. Auch eventuell anfallende Reparatur­kosten nach Beendigung des Miet­verhältnisses sollen damit abgedeckt werden. Der Kaution kommt somit ein Sicherungs­zweck zu.
Diesem Sicherungs­zweck würde es entgegen­stehen, wenn der Mieter die Kaution „abwohnen“ könnte. Denn in diesem Fall würde dem Vermieter keine Sicherheit mehr zur Verfügung stehen, aus der er sich befriedigen könnte.
Zudem hat ein Mieter nur dann Anspruch auf Rück­zahlung seiner Mietkaution, wenn das Miet­verhältnis beendet ist und die Wohnung zurück­gegeben wurde. Würde man dagegen die Verrechnung der Kaution mit den letzten Miet­zahlungen zulassen, würde er wirtschaftlich so stehen, als sei ihm seine Kaution vor Miet­vertrag­ende zurück­gezahlt worden (vgl. Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.02.2012, Az. 12 T 1/12 und Amtsgericht München, Urteil vom 05.04.2016, Az. 432 C 1707/16).

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Mietwohnung gekündigt: Darf ein Mieter die letzten Miet­zahlungen mit der Mietkaution verrechnen?

  • 14. November 2016 um 17:23 Uhr
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    Leider geben viele Vermieter die Kaution nicht an den Mieter zurück, auch dann nicht, wenn kein Grund für die Einbehaltung besteht. Habe für einen solchen Vermieter gearbeitet und er hat immer irgendwelche Schäden konstruiert. Da war er leider nicht der Einzige.

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