Fake-Notruf14.06.2018

Polizei- und Feuerwehr­einsatz nach Fake-Notruf: Was droht beim Missbrauch des Notrufs?

Immer wieder wird der Polizei- und Feuer­wehr­notruf missbräuchlich angewählt. Die Gründe für einen Fake-Notruf können ganz vielseitig sein. Manchmal geht es um eine Mutprobe, manchmal geschieht es einfach aus Spaß. Die Folgen eines Missbrauchs können jedenfalls erheblich sein. Je nach dem was für ein Notfall vor­getäuscht wird, kann eine erhebliche Anzahl an Polizei- und Feuer­wehr­kräften anrücken. Stellt sich dann heraus, dass alles nur fake ist, ist der Ärger bei den Einsatz­kräften groß. Was droht also einer Person, die den Notruf missbräuchlich anwählt, um einen Notfall vor­zutäuschen?

Was droht beim Missbrauch des Notrufs?

Der Missbrauch der Notruf­nummern ist zunächst einmal nach § 145 Abs. 1 StGB strafbar. Danach wird mit Geldstrafe oder Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr bestraft, wer absichtlich oder wissentlich

  • Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
  • vortäuscht, dass wegen eines Un­glücks­falles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei.

Neben dieser strafrecht­lichen Sanktion kann dem Täter auch der Einsatz in Rechnung gestellt werden. Da ein Notfall­einsatz in der Regel sehr aufwändig ist, insbesondere, wenn die Feuerwehr anrückt, kann die Rechnung sehr hoch ausfallen. Mit einer Inanspruch­nahme muss aber nur gerechnet werden, wenn ein Missbrauch vorliegt, ein Schaden entstanden ist und der Täter vorsätzlich gehandelt hat (vgl. Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 16.03.2010, Az. 11 K 2004/09, 11 K 2865/09).

Zudem kann eine zivil­rechtliche Haftung des Täters für Schäden vorliegen, die anderen Personen durch den ungerecht­fertigten Notfall­einsatz entstanden sind.

Quelle:refrago/rb
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