Was verdient ein Bundestagsabgeordneter im Deutschen Bundestag?
Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages hat nach Art. 48 Abs. 3 Grundgesetz (GG) einen Anspruch auf eine angemessene, seine Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Diese den Bundestagsabgeordneten zukommende Aufwandsentschädigung wird allgemein als Diäten bezeichnet. Wie hoch diese Entschädigung ist und wie viel damit ein Abgeordneter verdient, soll durch diese Rechtsfrage geklärt werden.
Was verdient ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages?
Was ein Angeordneter des Deutschen Bundestages als Leistungen erhält, ist im Abgeordnetengesetz (AbgG) geregelt. Danach bekommt er neben einer Aufwandsentschädigung (§ 11 AbgG) noch eine sogenannte Amtsausstattung (§ 12 AbgG) sowie einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 27 AbgG). Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung muss er nicht zahlen. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber, dass er auch keine Leistungen daraus erhält. Ihm steht aber eine Pension zu.
Aufwandsentschädigung
Nach § 11 AbgG erhält ein Abgeordneter eine monatliche Aufwandsentschädigung, dessen Höhe sich an die Besoldung eines Bundesrichters (Besoldungsgruppe R 6) oder eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6) orientieren soll. Tatsächlich erhalten die Abgeordneten seit dem 1. Januar 2015 eine Diät in Höhe von 9.082 € (vgl. § 11 Abs. 1 Satz 2 AbgG). Dieser Betrag ist zwar befreit von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, muss aber versteuert werden.
Die Entschädigung erhöht sich zudem, wenn der Abgeordnete einen bestimmten Posten innehat. Dies gilt etwa für die Mitglieder des Parlamentspräsidiums sowie für die Fraktions- und Ausschussvorsitzenden. Die Zahlung einer solchen Funktionszulage ist aber umstritten. So führen die Kritiker an, dass damit die Freiheit und Gleichheit aller Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 GG) gefährdet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher nur zu den Funktionszulagen des Thüringer Abgeordnetengesetzes befasst. Eine Bindungswirkung für den Bund wird daher verneint. Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass die Zahlung einer Funktionszulage für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten verstoße. Die Zulage für die Fraktionsvorsitzenden hielt es hingegen für zulässig (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21.07.2000, Az. 2 BvH 3/91).
Amtsausstattung
Die Abgeordneten haben darüber hinaus nach § 12 AbgG einen Anspruch auf eine Amtsausstattung. Darin enthalten sind unter anderem folgende Leistungen:
– steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von zur Zeit 4.318,38 € pro Monat für mandatsbedingt entstandene Kosten (Bsp.: Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros, Kosten für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages, Fahrtkosten), wird jedes Jahr zum 1. Januar erhöht
– Mitarbeiterpauschale für wissenschaftliche Mitarbeiter, Sekretäre bzw. Bürohilfskräfte im Abgeordneten- oder Wahlkreisbüro
– Bereitstellung eines Abgeordnetenbüros
– kostenlose Nutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn sowie von Inlandsflügen und Schlafwagen (§ 16 AbgG)
– Nutzung das Fahrdienstes des Deutschen Bundestages zu Dienstzwecken, ein Abgeordneter hat keinen eigenen Dienstwagen
Ich bin sehr dafür, dass unsere Abgeordneten finanziell so ausgestattet werden, dass sie nicht auf Schmiergelder und bezahlte Nebenbeschäftigungen angewiesen sind – eben finanziell unabhängig sind, wie es die Illusion des Gesetzgebers ist.
Ich befürchte nur, dass das blanke Theorie ist und neben den gesetzlich geregelten Bezügen genug Geld aus anderen Quellen fließt. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, ohne sich dabei direkt strafrechtlich zu beschmutzen.
Ich bitte, den Beitrag auch dahingehend zu ergänzen, nach welcher Zeit sich unsere Abgeordneten welche Pensionsansprüche „verdient“ habe. Eine Legislaturperiode Bundestag dürfte doch wohl reichen, um danach nie wieder arbeiten zu müssen. Oder sehe ich das falsch?
Obwohl unsere Volksvertreter von den Steuerzahler bezahlt werden, sind kostenloses nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht nachvollziehbar. Auch die damit verbundenen Immunität wird schamlos ausgenutzt. Wo ist da noch von gerechtem Umgang mit dem Bürger zu sehen.
Tatsächlich findet sich jederzeit für jeden Job mindestens 1 Grund dafür, dass dieser mehr Geld wert ist, als aktuell dafür bezahlt wird. Meist findet einen solchen Grund zuerst und am leichtesten, wer den Job selbst hat. Für andere findet solche Gründe in der Regel nur, wer sich daraus in Wahrheit für sich selbst einen Vorteil erhofft.
"Am besten dran" ist, wer den Grund für mehr Geld für sich selbst finden darf, nur vor sich selbst rechtfertigen muss und sich dann auch noch selbst bedienen kann und darf.
Wenn der Glückliche dann – sei es ernst gemeint, oder nur zur Tarnung, jedenfalls mit dem Wissen, dass es so nicht funktioniert – auch mehr für alle anderen fordert, wird meist vergessen, dass der sich selbst schon hat genommen hat. Dies sogar dann, wenn der seine eigenen Forderung nach mehr auch für alle andere in Wahrheit sogar zugleich faktisch blockiert.