Personalausweis19.02.2019

Darf der Personalausweis kopiert oder eingescannt werden?

Es kann passieren, dass im Rahmen des Abschlusses eines Mietvertrags oder einer Schufa-Auskunft der Personalausweis kopiert oder auch eingescannt wird. Dies dient in der Regel der Identitätsprüfung. Doch ist es erlaubt, den Personalausweis zu kopieren oder einzuscannen?

Darf der Personalausweis kopiert oder eingescannt werden?

Das Kopieren oder Einscannen des Personalausweises außerhalb des öffentlichen Bereichs ist Der Personalausweis: Informationen zur Rechtslage rund um den Personalausweis unzulässig. Dies ergibt sich aus § 14 des Personalausweisgesetzes. Zwar spricht die Vorschrift kein ausdrückliches Verbot aus. Jedoch regelt sie die Fälle in denen ein Kopieren bzw. Einscannen ausschließlich gestattet ist. Das Ablichten des Personalausweises im privat-rechtlichen Bereich gehört nicht dazu. Dies wurde vom Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 2013 bestätigt. In dem Fall hatte ein Automobil-Logistik¬unternehmen zur Überwachung des Speditionsvorgangs die Personalausweise der Fahrzeugabholer eingescannt (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 28.11.2013, Az. 10 A 5342/11).

Von dem Kopier- und Speicherverbot des Personalausweises sind lediglich Kredit- und Finanzierungsinstitute (insbesondere: Banken) gemäß § 8 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes und die Telekommunikationsanbieter gemäß § 95 Abs. 4 desTelekommunikationsgesetzes (z.B. bei Abschluss eines Handyvertrags) ausgenommen. Diese Unternehmen dürfen eine Ausweiskopie speichern.

Es ist zudem zulässig, als Ausweisinhaber eine Sicherungskopie anzufertigen, um eine Neubeantragung im Verlustfall zu erleichtern.

Lesen Sie zu diesem Thema auch folgende Rechtsfrage: Mitführen des Personalausweises: Muss man den Personalausweis immer bei sich haben?

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3 Gedanken zu „Darf der Personalausweis kopiert oder eingescannt werden?

  • 5. Juli 2016 um 1:36 Uhr
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    Das Gesetz ist eigentlich eindeutig und bezieht sich NUR auf die elektronische Funktion des Ausweises. Die darf grundsätzlich nicht ausgelesen werden. Das reine oberflächliche Scannen ist davon nicht erfasst. Das Urteil ist also mal wieder so ein schönes Beispiel wo Sesselfurzer die wirklich Arbeitenden und Wohlstand erzeugenden behindern – völlig unnötig dazu nochmal!

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  • 14. Februar 2016 um 9:53 Uhr
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    Das Urteil ist aus 2013. In der Zwischenzeit gibt es EU Regelungen, die weitere Personengruppen dazu vepflichten, Personalausweise einzuscannen, zu fotografieren etc.. Wie ist denn der aktuelle Stand 14.02.2016? MfG G. Liedloff

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  • 3. Februar 2016 um 7:34 Uhr
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    Aus der Praxis im Wach- und Sicherheitsgewerbe kann ich Ihnen versichern, dass man sich ganz allgemein nicht an ein angebliches Kopierverbot hält. Motto: Bist gegen eine Kopie, verzichtest z.B. gleichzeitig auf ein Betreten des Werksgeländes. Auch in zahlreichen Verwaltungen pflegt man Kopien anzufertigen, neulich sogar bei meiner stationären Aufnahme in ein Krankenhaus. Kopien meines Ausweises wurden u.a. auch angefertigt bei der Bundeswehr(-Verwaltung), bei Gerichten, beiallgem. Verwaltungsbehörden etc. Ich hatte nie etwas dagegen einzuwenden.
    Die Besorgten mögen besser darauf achten, dass man deutsche Ausweisdokumente, vom "echten falschen" Führerschein angefangen, nicht auch auf dem Markt käuflich erwerben oder sich ohne weiteres einbürgern lassen kann bei entsprechenden politischen Beziehungen – und sei es auch nur als Skifahrer und Gewichtsheber zur Höheren Ehre Deutschlands…

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