Wohn­gemeinschaft12.04.2018

Muss ein Vermieter einem Mieter­wechsel in einer Wohn­gemeinschaft zustimmen?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich mehrere Personen, wie etwa Studenten oder ältere Menschen, zusammen­schließen, um eine Wohn­gemeinschaft zu bilden. Jedoch kann es immer wieder mal vorkommen, dass einer der Mitglieder der Wohn­gemeinschaft aus der Wohnung ausziehen und die übrigen Mitglieder einen Ersatz haben wollen. Muss der Vermieter einem solchen Austausch der Mieter zustimmen oder kann er sich dem Mieter­wechsel verweigern?

Muss ein Vermieter einem Mieter­wechsel in einer Wohn­gemeinschaft zustimmen?

Ein Vermieter muss grund­sätzlich einem Mieter­wechsel in einer Wohn­gemeinschaft zustimmen, wenn bereits bei Abschluss des Miet­vertrages für den Vermieter erkennbar war, dass der Mietvertrag zwecks Bildung einer Wohn­gemeinschaft abgeschlossen werden soll. Denn in diesem Fall müsse dem Vermieter von Anfang an klar sein, dass die Gemein­schaft nicht auf Dauer angelegt sei. Er erkläre daher mit Vertrags­schluss konkludent seine Zustimmung zum künftigen Wechsel einzelner Mieter (Landgericht Berlin, Urteil vom 23.03.2016, Az. 65 S 314/15).

Besteht ein Ab­lehnungs­recht aus wichtigem Grund?

Der Vermieter wird durch die Zustimmungs­pflicht nicht vollkommen rechtlos gestellt. Ihm steht vielmehr ein Ab­lehnungs­recht zu, wenn dazu ein wichtiger Grund besteht. Dieses Recht ergebe sich aus dem Rechts­gedanken des § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach dem Vermieter die Überlassung des Wohnraums an einem Untermieter nicht zugemutet werden könne, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Ein solcher wichtiger Grund könne zum Beispiel in der fehlenden Bonität des neuen Mieters liegen (Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.01.2017, Az. 18 S 112/16).

Quelle:refrago/rb
#2065 (1017)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert