Nass18.10.2017

Autofahrer fährt durch Regen­pfütze: Muss ein Autofahrer einem nass gespritzten Fußgänger die Reinigung der Kleidung bezahlen?

Wenn ein Auto durch eine Pfütze fährt, entsteht in der Regel eine Wasser­fontäne, die eventuell vorbei­laufende Fußgänger von oben bis unten nass spritzen kann. Dass die Fußgänger davon regelmäßig nicht begeistert sind, dürfte auf der Hand liegen. Aber können sie auch vom Autofahrer Ersatz der Reinigungs­kosten für die nass gespritzte Kleidung verlangen? Kann man dem Autofahrer vorwerfen, dass er nicht mit Schritt­tempo durch die Pfütze gefahren ist, um somit eine Wasser­fontäne zu verhindern?

Muss ein Autofahrer einem nass gespritzten Fußgänger die Reinigung der Kleidung bezahlen?

Das Land­gericht Itzehoe entschied in einem Fall aus dem Jahr 2011, dass Fußgänger grund­sätzlich keinen Ersatz der Reinigungs­kosten für ihre nass gespritzte Kleidung verlangen können. Denn ein Autofahrer sei nicht verpflichtet Pfützen stets in Schritt­tempo zu durchfahren. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass andernfalls eine erhöhte Unfall­gefahr bestehe, die durch das Abbremsen oder Langsam­fahren für den nachfolgenden Verkehr entstehen würde. Selbst wenn kein nach­folgender Verkehr vorhanden ist, verneinte das Gericht die Pflicht zum langsamen Durchfahren einer Pfütze. Bei Regen müssen sonst gegebenenfalls ganze Ortschaften oder Städte in Schritt­geschwindig­keit durchfahren werden, um eine Beeinträchtigung des Fußgänger­verkehrs auszuschließen, was den Straßen­verkehr unzumutbar beeinträchtigen würde (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 24.02.2011, Az. 1 S 186/10, noch anders Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 12.10.1955, Az. Ss 268/55).

Etwas anders sah dies noch das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Jahr 1994. Seiner Auffassung nach stehe einem Fußgänger ein Anspruch auf Schadens­ersatz wegen der ver­unreinigten Kleidung zu, wenn er aufgrund des Verkerhs mit Schnee­matsch bespritzt wird. Jedoch könne dem Fußgänger ein Mit­verschulden anzulasten sein, wenn er mit dem Wegspritzen von Schnee­matsch aufgrund des Verkehrs rechnen müsse (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.1994, Az. 32 C 2225/94 - 19).

Kann einem nass gespritzten Fußgänger ein Schmerzens­geld­anspruch zu stehen?

Das Amtsgericht Köln hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1979 einen Schmerzens­geld­anspruch für eine Frau bejaht, die von einem durch eine Pfütze fahrenden Pkw von oben bis unten mit schmutzigem Wasser bespritzt wurde, als sie in eine Straßen­bahn einsteigen wollte. Der Ekel der Fußg­ängerin wertete das Gerichts als nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit und des Wohl­befindens und sprach der Frau daher ein Schmerzens­geld von 250 DM zu (Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.11.1979, Az. 142b C 3678/78).

Quelle:refrago/rb
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8 Gedanken zu „Autofahrer fährt durch Regen­pfütze: Muss ein Autofahrer einem nass gespritzten Fußgänger die Reinigung der Kleidung bezahlen?

  • 9. Oktober 2017 um 16:30 Uhr
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    Unsinns-Urteil: Natürlich ist der Fahrer zum Ersatz des Schadens verpflichtet! Ergibt sich ganz eindeutig aus § 1 StVO iVm § 823 II BGB: Dieser Richter sollte mal schnellstens zum Repetitorium geschickt werden!
    Und was wäre das Problem wenn die Autos innerorts nur 30 fahren würden – nun gut die Bestatter hätten dann weniger zu tun. Wenn man – wie nötig – aufmerksam fährt, kann man Pfützen rechtzeitig sehen und ausweichen oder anhalten – da durch wird kein Verkehr behindert. Aber selbst wenn – einen Menschen mit Würde zu behandeln ist immer wichtiger, als daß Raser R ungehindert seine Komplexe ausleben kann!

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  • 22. Dezember 2015 um 12:10 Uhr
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    Wie lange muß man studiert haben, um so einen Unsinn zu verzapfen ?

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    • 28. Dezember 2015 um 16:55 Uhr
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      mindestens 8 Jahre und das dann bei gleichzeitig mindestens 1,25 Promille. Darunter kann vielleicht noch der gesunde Menschenverstand zur Urteilsfindung herangezogen werden.

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  • 21. Juni 2015 um 13:42 Uhr
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    In der Fahrschulen haben wir das gegenteilig gelernt….ich kann nicht glauben,daß diesem Unsinn statt gegeben wird…on vielen Städten gibt’s schon in den inneren Bezirken Einbahnstraßen -und 30 bzw 50 kmh gebot…..warum wohk?!

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    • 21. August 2017 um 7:48 Uhr
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      §1 STVO …ständige Vorsicht, gegenseitige Rücksicht.

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  • 11. Dezember 2014 um 10:38 Uhr
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    Seltsam, wenn man bedenkt, dass dem Autofahrer dafür verkehrsrechtlich ein Verwarnungsgeld droht…

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  • 26. November 2014 um 10:19 Uhr
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    Auch im Straßenverkehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme! Warum sollen immer die schwächsten Verkehrsteilnehmer büßen?

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  • 16. November 2014 um 15:56 Uhr
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    Dann sollte man die Städte in die Verantwortung nehmen wei sie erst die Voraussetzung geschaffen haben durch nicht instandhaltung.

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