Kindergelderhöhung04.01.2019

Kindergeld 2019: Wie hoch ist 2019 das Kindergeld?2019 steht eine Kindergeld­erhöhung an

Regelmäßig wird das Kindergeld erhöht. Die letzte Kindergeld­erhöhung liegt jetzt schon länger zurück. Die Bundes­regierung hat für 2019 eine Erhöhung des Kindergelds beschlossen. Doch wann findet die Kindergeld­erhöhung 2019 statt und wie hoch ist das Kindergeld 2019?

Die Steuer­einnahmen sprudeln. Nun sollen auch wieder Familien mehr davon profitieren. Ab dem 1. Juli 2019 gibt es daher pro Kind zehn Euro mehr Kindergeld.

Wie hoch ist das Kindergeld bis 30. Juni 2019

Aktuell bis Ende Juni erhalten Kinder mindestens 194,- Euro Kindergeld. Für das erste und das zweite Kind werden jeweils 194,- Euro gezahlt. Das dritte Kind erhält 200,- Euro. Für das vierte und weitere Kind werden monatlich 225,- Euro gezahlt.
Eine Auflistung und Tabelle finden Sie auf der Infoseite @LINK=https://www.anwaltsregister.de/Berechnungsgrundlagen2019\Kindergeld[„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“][„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“]@

Wie hoch ist das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019

Ab dem 1. Juli zahlt der Staat für das erste und zweite Kind jeweils 204,- Euro Kindergeld im Monat. Das dritte Kind hat einen Anspruch auf 210,- Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind werden 235,- Euro im Monat gezahlt.
Eine Auflistung und Tabelle finden Sie auf der Infoseite @LINK=https://www.anwaltsregister.de/Berechnungsgrundlagen2019\Kindergeld[„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“][„Berechnungsgrundlagen 2019 / Kindergeld“]@

Wer profitiert von der Kindergeld­erhöhung 2019?

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Es erhalten die Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die sie regelmäßig versorgen und die in ihrem Haushalt leben. Das können auch Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflege­kinder sein. Das Kindergeld wird meist an einen Elternteil ausgezahlt, also nicht direkt an das Kind. Aus­nahmsweise kann eine Auszahlung an das Kind erfolgen, wenn es nicht bei den Eltern wohnt und einen eigenen Haushalt führt.
Grund­sätzlich wird Kindergeld nur für minder­jährige Kinder gezahlt. Die Kindergeld­zahlung endet also, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Aber auch hiervon gibt es Ausnahmen: der Kindergeld­bezug kann auch nach der Vollendung des 18. Lebens­jahres weitergehen, wenn sich das Kind noch in einer Schul­ausbildung, Berufsaus­bildung oder im Studium befindet.
Allerdings endet die Kindergeld­zahlung spätestens mit Vollendung des 25. Lebens­jahres des Kindes.

Gibt es weitere Voraus­setzungen für die Kindergeld­zahlung?

Das Kindergeld wird nur gezahlt, wenn der Wohnort in Deutschland der EU, in Norwegen, Liechten­stein, Island oder der Schweiz liegt. Für einige Länder gelten besondere Regelungen. Daneben gibt es auch unter­schiedliche Konstellationen in Bezug auf die Staats­angehörigkeiten von Eltern und Kindern, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen können.

Quelle:refrago/pt
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