27.03.2014

Rechtsfahrgebot: Warum muss man rechts fahren und was droht bei Nichtbefolgung des Rechtsfahrgebots?

In Deutschland herrscht das Rechtsfahrgebot. Dies bedeutet nun aber nicht, dass ein Fahrzeugführer am äußersten rechten Rand einer Fahrbahn fahren muss. Vielmehr ist es ratsam einen Abstand von einem Meter vom rechten Fahrbahnrand einzuhalten. Doch warum muss man eigentlich rechts fahren und was droht einem Fahrzeugführer, der sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält?

Warum muss man rechts fahren?

Geschichtlich hat das Rechtsfahrgebot seinen Ursprung bei Napoleon Bonaparte. Dieser hatte in den besetzten Gebieten das Rechtsfahrgebot eingeführt und somit zu seiner Verbreitung in Europa beigetragen. Heutzutage ist das Rechtsfahrgebot in Deutschland in § 2 Abs. 2 StVO geregelt. Nach dieser Vorschrift muss möglichst weit rechts gefahren werden. Von diesem gesetzlich geregelten Gebot kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden.

  • Weist eine Fahrbahn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung aus, so darf vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden, wenn dies die Verkehrsdichte erfordert (§ 7 Abs. 1 StVO)
  • Innerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t von mehreren verfügbaren Fahrstreifen für eine Richtung eine beliebige auswählen. Das Rechtsfahrgebot gilt dann nicht. Dies gilt selbst dann, wenn die Verkehrsdichte ein Abweichen vom Rechtsfahrgebot nicht erfordert. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Autobahnen, die sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden (§ 7 Abs. 3 StVO).
  • Bei drei vorhandenen Fahrsteifen auf einer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindlichen Fahrbahn darf auch die Mittelspur durchgängig benutzt werden, wenn zumindest „hin und wieder“ ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt (§ 7 Abs. 3c StVO).

Was droht bei Nichtbefolgung des Rechtsfahrgebots?

Wer das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder auf Straßen mit mehreren Fahrspuren außerhalb einer Ortschaft nicht beachtet und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert, riskiert laut Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 80 € sowie einen Punkt.

#561 (265)
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert