Diebstahl10.01.2018

Shampoo, Seife, Hausschuhe, Kugel­schreiber, Notizblock, Handtuch, Bademantel: Was darf man aus dem Hotelzimmer mit nach Hause nehmen?

Unter Hotel­gästen ist es durchaus verbreitet sich Andenken aus dem Hotel mitzunehmen. So werden gern mal das Shampoo und die Seife, der Kugel­schreiber und der Notizblock oder der Bademantel und Handtücher mitgenommen. Nach Angaben des Hotel­verbands Deutschlands entsteht dadurch jährlich ein Schaden in Millionen­höhe. Es stellt sich daher die Frage, ob das Mitnehmen von Hotel-Souvenirs überhaupt erlaubt ist.

Was darf man aus dem Hotelzimmer als Souvenir mit nach Hause nehmen?

Es ist grund­sätzlich unzulässig etwas aus dem Hotelzimmer als Souvenir mitzunehmen, so lange der Hotel­inhaber nicht sein Ein­verständnis dazu erklärt hat. Wird ohne seine Zustimmung Hotel­eigentum mitgenommen, stellt dies einen strafbaren Diebstahl nach § 242 StGB dar. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob es sich nur um ein Stück Seife oder einen Fernseher handelt. Denn durch die Anmietung eines Hotel­zimmers werden nicht zugleich die darin befindlichen Gegenstände mitgekauft. Es besteht vielmehr nur ein Be­nutzungs­recht.
In der Regel unter­scheiden die Hotel­inhaber zwischen Ge­brauchs­artikel und Gegenständen, die zum Hotel­betrieb gehören.

Mitnahme von Ge­brauchs­gegen­ständen (Bsp.: Kugel­schreiber, Notizblock, Shampoo, Seife, Badeschuhe) regelmäßig erlaubt

Die Mitnahme von Ge­brauchs­gegen­ständen ist in den meisten Hotels erlaubt. Zu solchen Gegenständen gehören zum Beispiel Kugel­schreiber, Notiz­blöcke, Shampoos, Seifen oder Badeschuhe. Da dies jedoch nicht jeder Hotel­inhaber so sieht, ist es ratsam vorher nachzufragen, ob die Mitnahme der Ge­brauchs­gegen­stände gestattet ist.

Mitnahme von zum Hotel­betrieb gehörende Gegenstände (Bsp.: Handtuch, Bademantel, Bettwäsche, Fernseher) unzulässig

Geht es um Gegenstände, die zum Hotel­betreib gehören, so wird die Mitnahme unzulässig sein. Von diesen Gegenständen umfasst sind beispiels­weise Handtücher, Bademäntel, Bett­wäschen oder Fernseher. Die Anschaffung solcher Dinge ist für den Hotel­inhaber mit hohen Kosten verbunden. Er hat daher kein Interesse daran, dass sie von den Hotel­gästen mitgenommen werden.

Quelle:refrago/rb
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