Aufbewahrung Testament04.09.2017

Testament aufbewahren: Wie hebt man am besten und sichersten ein Testament auf?

Wer ein Testament errichtet, sollte auch dafür Sorge tragen, dass es im Fall des Todes veröffentlicht wird. Denn nur so können die Hinterbliebenen auch Kenntnis von den letztwilligen Verfügungen des Erblassers erlangen. Doch wie hebt man am besten und sichersten ein Testament auf?

Wie hebt man am besten und sichersten ein Testament auf?

Ein Testament kann zunächst beim Verfasser selbst aufbewahrt werden. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass das Testament nicht aufgefunden wird oder etwa aufgrund des Inhalts abgeändert wird oder verschwindet. Zwar kann mit der Übergabe der letztwilligen Verfügung an Freunde oder Bekannte die Gefahr begegnet werden, dass es nicht aufgefunden und somit nicht veröffentlicht wird. Man begegnet damit aber nicht die Möglichkeit, dass es wegen der getroffenen Verfügungen abgeändert wird oder verschwindet.

Als sicherste Methode der Aufbewahrung eines Testaments bietet sich die amtliche Verwahrung an (§ 2248 BGB). Zuständig für die Verwahrung ist jedes Amtsgericht. Das Testament sollte in einem verschlossenen Umschlag übergeben werden. Ist dies geschehen, erhält der Verfasser einen Hinterlegungsschein. Liegt ein gemeinschaftliches Testament vor, so erhalten beide Eheleute einen Hinterlegungsschein. Das Amtsgericht informiert zudem das Zentrale Testamentsregister über die verwahrte letztwillige Verfügung. Dadurch wird sichergestellt, dass nach dem Tod des Verfassers das Testament auch eröffnet wird.

Zu beachten ist, dass notariell beurkundete Testamente automatisch in amtliche Verwahrung genommen werden.

Kann die Herausgabe eines in amtlicher Verwahrung befindlichen Testaments verlangt werden?

Es kann ohne weiteres vom Verfasser verlangt werden, dass ein in amtlicher Verwahrung befindliches Testament herausgegeben wird. Es bleibt dadurch auch wirksam und kann etwa nach erfolgten Änderungen wieder in amtliche Verwahrung gegeben werden.
Ein notarielles Testament verliert dagegen mit der Rückgabe an den Verfasser seine Gültigkeit, so dass bei Bedarf ein neues Testament errichtet werden muss (§ 2256 BGB).

Was kostet die amtliche Verwahrung eines Testaments?

Wird ein eigenhändiges Testament in amtliche Verwahrung genommen, so entstehen Gerichtskosten in Höhe von 75 EUR. Zudem fällt durch die Registrierung im Zentralen Testamentsregister eine Gebühr von regelmäßig 15 EUR pro Erblasser an. Die Rückgabe des Testaments an den Verfasser ist demgegenüber kostenfrei. Wird es aber wieder in amtliche Verwahrung gegeben, fallen die Kosten wieder an.
Bei der amtlichen Verwahrung eines notariellen Testaments entfallen zwar die Gerichtskosten, es entstehen aber Kosten aufgrund der notariellen Beurkundung durch den Notar. Ebenso verbleibt die Registrierungsgebühr in Höhe von 15 EUR pro Erblasser.

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Ein Gedanke zu „Testament aufbewahren: Wie hebt man am besten und sichersten ein Testament auf?

  • 6. Oktober 2014 um 6:03 Uhr
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    Am 2t besten aufbewahrt wird es von demjenigen, der am höchsten und zugleich höher als nach dem gesetzlichen Erbrecht zu beanspruchen bedacht ist.

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