Schadensersatzrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht | 23.05.2019
Freiheitsentzug
Unschuldig im Gefängnis: Wie hoch ist die Geldentschädigung?
Der Aufenthalt in einem Gefängnis ist für die meisten Menschen der Horror. Die räumliche Enge sowie der Gefängnisalltag können zu einer emotionalen Belastung führen. Hinzu kommt, dass es nach einer Haftentlassung einigen Menschen schwer fällt wieder zurück ins Leben zu finden. Nicht selten haben sich Freunde und Verwandte abgewandt. Zudem kann es schwierig sein wieder einen Job oder eine Wohnung zu finden. Umso bitterer ist es, wenn man zu Unrecht im Gefängnis einsaß. Zwar gewährt der Staat einem zu unrecht Eingesperrten eine Geldentschädigung. Doch unter welchen Voraussetzungen und wie hoch ist die Entschädigung?

Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Geldentschädigung?
Der Anspruch eines unschuldig Inhaftierten auf eine Geldentschädigung wird durch das Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG) geregelt. Danach haben nicht nur diejenigen, die zu unrecht einer Straftat beschuldigt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, ein Anrecht auf eine Entschädigung (§ 1 StrEG). Vielmehr steht auch grundsätzlich denjenigen ein Anspruch auf Entschädigung zu, die etwa unschuldig in Untersuchungshaft saßen, rechtswidrig vorläufig festgenommen wurden, von einer unzulässigen Beschlagnahme betroffen waren oder ihre Fahrerlaubnis zu Unrecht verloren haben.
Es gibt jedoch Gründe nach denen der Anspruch auf Geldentschädigung ausgeschlossen sein kann. Dazu gehören beispielsweise folgende wichtige Fälle:
- der Beschuldigte hat die Strafverfolgungsmaßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
- der Beschuldigte hat die Strafverfolgungsmaßnahme dadurch veranlasst, dass er sich selbst in wesentlichen Punkten wahrheitswidrig oder im Widerspruch zu seinen späteren Erklärungen belastete oder wesentliche entlastende Umstände verschwieg
- der Beschuldigte wurde wegen einer Straftat nur deshalb nicht verurteilt oder das Verfahren wurde gegen ihn eingestellt, weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat oder weil ein Verfahrenshindernis (Bsp.: Fehlen eines Strafantrags) bestand
Wie hoch ist die Geldentschädigung?
Wer unschuldig im Gefängnis saß, bekommt zunächst den Vermögensschaden ersetzt, der ohne die Haft nicht eingetreten wäre (§ 7 Abs. 1 und 4 StrEG). Voraussetzung dafür ist aber, dass der Schaden höher als 25 Euro ist (§ 7 Abs. 2 StrEG).
Darüber hinaus bekommt er für jeden Tag in Haft weitere 25 Euro (§ 7 Abs. 3 StrEG).
Bearbeitungsstand: 23.05.2019
Kommentare (16)
Seien Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit Ihrer Kompentenz da präsent, wo potentielle Mandanten ihre Probleme diskutieren!
Die Entschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG beträgt nunmehr 75 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
Die würde des Menschen ist tastbar. D.h. nicht jeder Mensch hat gleiche würde, es kommt drauf an wer sind Sie. Strukturelle Rassismus bei Kriminalpolizei und Sicherheits Behörden, ohne strukturelle Rassismus bei Justizie und ihr Willkür hätte es in dieses Form wie ich das auf mein eigenes Leib erfahren dürfen nie begeben. Ich hab Erfahrung gemacht was seelisches Brandstiftung in sein höchste Form heißt. Die Kriminelle Bande war entschlossen mich als politisch denkende von Deutschland zu vertreiben.
Was hat man ins Hitler Deutschland gegen mündigen und selbstbewussten Bürger gemacht?
Ich hab Erfahrung gemacht was skruperlosigkeit, Unverschämtheit, hochkriminelle Energie, Bereitschaft zu kollektives Verbrechen und Schweigen danach bei der Oberschicht den Deutschen heißt. Desto mein Gerichtsverfahren sich in die länge gezogen hatte desto mehr zuerscheinung traten die kulturelle Wurzeln von Richtern, Staatsanwälte, Kriminalbeamten, sogenannten Gutachtern, Ärzten, die sich am sadistische Lust übermächtigen und unterlegenen zum quälen auszeichnete. In meinen Verfahren merken sie die absichtlich gemachte Gericht Versäumnisse die so nur Menschen auferlegt werden können die nicht als Menschen in Deutsche Staat partizipieren können.
Deutschland heute kann nicht Menschen ins Konzentration lager Morden, aber die können hinter geschlossenen Türen nazistische Methodologie anwenden und Menschen für Rest ihres Lebens zerstören.
Ich bin auf Wall gebraucht worden, entwieder ich nehme meine Berufung zurück oder ich würde erledigt sein.
Und warum? Weil die mit hohkriminell e Energie vorgegangen waren. Nach 11 Monaten bin zwangsläufig ins forensische ZfP ausgeliefert wo auf mich Nazi Methodologie des Vernichtung angewendet worden waren. Gehirn vergisst nicht. Möchte darüber berichten. Nichts anders. Das ich heute noch am Leben bin kann nicht als selbstverständlichkeit begreifen werden. Viele hätten sie ein andere Weg gesucht. Nur meine ruhigen Natur, mein psychische ausgeglichen sein kann verdanken das ich noch Lebe. Mir reicht nicht die Kraft und euch alles zu erzählen was mir angetan ist. Das sind keinen Menschen, das sind monstrume, Ich hab mir immer als Christ eine Frage gestellt. Wie könnten ( sagt mann) gewöhnliche Deutschen zu Mörder werden. Mein Antwort dafür weil die in ihre Psycho zu tiefst psychisch krank sind.
Deutsche Staat hatte mir mein Leben kaputt gemacht. 850 Tage bin unschuldig in U-Haft. Davon 17 Monaten hatte man mich ins forensische ZfP ausgeliefert nur mit den Ziel mich an psychische Erkrankungen zu erkranken. Für 20 Monate ist mir Entschedigungs Geld zugesprochen von welchi ich nichts bekommen habe. Ich würde nie was bekommen. Das strukturelle Rassismus und Nazismus in Deutschland sind brand gefährlich geworden. Unschuldigen wurden wie in Nazi Zeit abgesperrt und auf denen würden Nazis Methodologie angewendet die Menschen für immer zerstört. Als Opfer dan sind sie allein gelassen und können sie nicht mehr weiter.
Ich war 10 Monate lang unschuldig im Gefängnis und das Gericht entschied, mir 25 Euro pro Tag zu zahlen. Weiß jemand, wie lange es dauert, dieses Geld zu erhalten?
Will mein Geld dafür das ich unschuldig verhaftet wurde
War genauso unschuldig im Gefängnis.
Dieser Staat ist wirklich eine Schande. Man merkt an den 25 Euro, dass ein Menschenleben nichts Wert ist. Man soll nur arbeiten und knechten für dieses System. Einfach unfassbar. Vor allem die Umstände in der U-Haft sind mehr als nur katastrophal! Das ist keine Zelle. Das ist vielmehr ein Stall! Kein Spaß, viele der Menschen wurden Krank in den Zellen, weil die einfach nur unhygienisch sind. Dieser Staat hat sein wahres Gesicht gezeigt. Sowas nennt sich Sozial und demokratisch. Von wegen.
Hallo, ichwürde gerne mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
gabyimmken@web.de
Bin 1984 in den Westen habe pro Tag 25 D Mark bekommen ,wollte wissen ob mir mehr zusteht. Hochatungsvoll Krahberg
Ich in Haft politisch ddr habe ich auf mehr anspruch
Meine 2. Mama saß damals auch in der ddr in politischer Haft, sie hat sich dagegen gewehrt und bekommt jetzt ein leben lang 100 Euro pro Tag als Entschädigung
Gibt es dazu ein Aktenzeichen ?
Vielen Dank !
Ich war unschuldig 27 monate in ungarn im Gefängnis in untersuchungshaft. Es gab 10 Gerichtstermine und letztlich wurde entschieden die akte nach Deutschland zu übergebenund ich wurde nach Deutschland überstellt wobei ich ca. 4 std. Nach ankunft vom der Haftrichterin auf haftverschohnung nach hause gehen durfte bzw mit einer Auflage das ich mich zweimal die Woche bei der Polizei melde. Bald wird es hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen bei der ich sehr wahrscheinlich freispruch kriegen werde. Ich war mit 10 Frauen in einer zelle die viel zu klein war und es in den Toiletten keine fenster gab. In der zelle waren unterabderem auch mörderinen wo ich dadurch auch psychische Belastungen verfallen war. Durch die untersuchngshadt habe ich mietrückstände bekommen so das eine räumungsklage, gerichtsvollzieher, mahnkosten, zinsen usw entstanden sind. Wie hoch wäre die haftentschädigung in meinem falle?
Ich bin 2006 unschuldig verurteilt worden vom Amtsgericht,,,aber das ganze ist nicht offiziell...wieviel würde mich das kosten um die ganzen Fälle wieder aufzurollen ...Kenne mich überhaupt nicht aus ..eine Unterschrift und Mann ist drinn für immer egal ob man entlassen wurde oder auch nicht...mfg
Unschuldig im Gefängnis
Mein Freund saß unschuldig im Gefängnis vor vielen Jahren.Er hat in Deutschland gelebt ,stammt aus der Türkei. Er mußte ein halbes Jahr in Griechenland im Gefängnis sein und dann in der JVA Berlin/Moabit.Er hatte die uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.Heute noch ist seine Akte belastet,meine Frage ist:was kann man tun dass dieser Eintrag gelöscht wird und er wieder nach Deutschland kommen kann? vielen Dank für ihre Hilfe
mit freundlichen Grüßen
Silvia Poppek
Wer unschuldig im Gefängnis saß, bekommt zunächst den Vermögensschaden ersetzt, der ohne die Haft nicht eingetreten wäre.
soweit so gut.
Darüber hinaus bekommt er für jeden Tag in Haft weitere 25 Euro (§ 7 Abs. 3 StrEG).
Na dann zeige mit der Gesetzgeber einmal jemanden, der lediglich 25€ in einem Vollzeitjob verdient. Das ist doch ein Hohn. Denn wer glaubt, er bekommen wirklich ALLES ersetzt, der hat sich noch nicht mit dem Thema befasst.
Aber ein großer Makel bleibt bestehen, wie im Fernsehen gesehen, das man wenn man unschuldig eingesessen hat für das Essen das man erhalten hat, die Kosten selber zu tragen hat. Das hat mit Recht selber nicht mehr viel zu tun !!!
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