Wohngebäudev­ersicherung30.10.2017

Was ist eine Wohngebäude­versicherung?

Um was handelt es sich bei einer Wohngebäudev­ersicherung?

Was ist eine Wohngebäudev­ersicherung?

Durch eine Wohngebäudev­ersicherung wird ein bestimmtes Gebäude vor von im Versicherungs­vertrag geregelten elementaren Gefahren geschützt. Es handelt sich somit um eine Sach­ver­sicherung. Wichtig ist, dass das versicherte Gebäude zu mindestens 50 % zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Nutzung des Gebäudes zu gewerb­lichen Zwecken ist daher grund­sätzlich zulässig. Bei den elementaren Gefahren, die versichert sein können, handelt es sich um Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel. Viele Versicherungen bieten zudem einen weiteren Schutz etwa vor Über­schwemmungen, Erdbeben, Erd­senkungen oder Erdrutsche an. Vom Versicherungs­schutz umfasst sind auch Folge­schäden. Dringt zum Beispiel Regenwasser aufgrund eines durch einen Sturm abgedeckten Dachs ins Gebäude und durchnässt Wände und Decken, so greift die Wohngebäudev­ersicherung.

Welche Gefahren versichert die Wohngebäudev­ersicherung?

Typischer­weise versichert die Wohngebäudev­ersicherung Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser und Sturm ab. Der Versicherungs­vertrag kann alle drei Elementare umfassen oder nur einzelne.
Von der Feuer­versicherung sind beispielhaft folgende Schäden umfasst:

  • Schäden durch Brand, Blitz oder Blitzschlag

  • Schäden durch Detonation, Explosion oder Verpuffung (auch durch „Blind­gänger“ aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg)

  • Implosions­schäden

  • Schäden durch Überschall­druck­wellen

  • Seng­schäden

  • Nutzfeuer­schäden, zum Beispiel durch einen Kaminbrand

  • Schäden durch Löschen, Ruß und Rauch in Folge eines Brands

  • Schäden durch Aufprall oder Absturz eines Flugzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung

Von der Leitungs­wasser­ver­sicherung sind beispielhaft folgende Schäden umfasst:

  • Schäden durch bestimmungs­widrig austretendes Leitungs­wasser, etwa aus Zu- und Ableitungs­rohren der Wasser­versorgung, Heiz­körpern und Heizungs­rohren, Wasch- und Spül­maschinen, Aquarien, Wasser­betten

  • Schäden durch bestimmungs­widrig austretendes Öl, Sole, Kühl- oder Kälte­mittel aus Klima-, Wärme­pumpen-, Geothermie-, Solar­heizungs­anlagen

  • Rohrbruch an Wasser­leitungen und Heizungs­rohren

  • Frost­schäden

  • Bruch­schäden an Armaturen

  • Schäden durch Wasser aus innen­liegenden Regenfall­rohren

  • Schäden durch Wasser aus auf dem Ver­sicherungs­grundstück befindlichen Zisternen, Brunnen oder Regen­wasser­sammel­tanks sowie Bruch­schäden an den auf dem Ver­sicherungs­grundstück befindlichen Rohren dieser Wasser­sammel­stellen

  • Frost- und sonstige Bruch­schäden an innen­liegenden Gas­leitungen und Regenfall­rohren

Von der Sturm­ver­sicherung sind beispielhaft folgende Schäden umfasst:

  • Sturm­schäden ab Windstärke 8

  • Hagel­schäden

  • Folgen von Sturm- und Hagel­schäden, zum Beispiel durch ein­dringenden Regen, Schnee oder Hagel

Welche Sachen sind von der Wohngebäudev­ersicherung umfasst?

Wie bereits oben erwähnt, wird durch eine Wohngebäudev­ersicherung ein bestimmtes Gebäude versichert. Umfasst ist aber auch in der Regel Gebäude­zubehör, wie etwa die Klingel­anlage, Brief­kästen, Carports, Gewächs- und Garten­häuser, Hunde­hütten, Hof- und Geh­weg­be­festigungen. Maßgeblich kommt es aber auf den jeweiligen Versicherungs­vertrag an. So können etwa auch Wasser- und Ab­wasser­rohre außerhalb des Grundstücks mit­versichert sein. Vom Versicherungs­schutz nicht umfasst sind auf jeden Fall die vom Mieter in die Wohnung oder das Gebäude ein­gebrachten Sachen.

Ist die Wohngebäudev­ersicherung eine Pflicht­versicherung?

Bei der Wohngebäudev­ersicherung handelt es sich um keine Pflicht­versicherung. Sie kann daher freiwillig abgeschlossen werden.

Quelle:refrago/rb
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2 Gedanken zu „Was ist eine Wohngebäude­versicherung?

  • 31. Oktober 2017 um 12:28 Uhr
    Permalink

    Der oben stehende Text: Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
    Sollte jeder Eigentümer zu Hause griffbereit haben und kennen. Für den Fall eines Falles!

    Antwort
  • 30. Oktober 2017 um 18:27 Uhr
    Permalink

    Problemstellung:Die Heizung in einem Mehrfamilienhaus von
    11 Mietern und 2 Wohnungseigentümern.
    Die Wohnung des Mieters im Erdgeschoß, 88qm, mit drei Außenwänden und ungedämmter Kellerdecke hat hohe Heiz-
    kosten. Es existiert nur eine Heizungsanlage für ca.1000qm
    beheizbare Wohnfläche. Die Bitte , die Kellerdecke zu dämmen,
    wurde lt. Hausverwaltung einstimmig abgelehnt. Welche Kosten hat der Mieter im EG nach Anschaffung einer Infrarot-
    heizung laut Jahres- Nebenkosten zu zahlen wenn er die
    Konvektionsheizung nicht mehr nutzt?

    Antwort

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