Grundstückshecke10.06.2016

Darf ein Grund­stücks­eigentümer die Hecke oder den Baum des Nachbarn beschneiden?

Es kommt vor, dass ein Grund­stücks­eigentümer die Hecke oder den Baum eines Nachbarn beschneidet. Dies kann eine nett gemeinte Hilfe für den Nachbarn darstellen oder aber eine Selbsthilfe, zwecks Beseitigung herüber­hängender Äste. Aus welchem Grund die Beschneidung auch stattfinden mag, ist dies überhaupt erlaubt? Darf ein Grund­stücks­eigentümer die Hecke oder den Baum des Nachbarn beschneiden?

Darf ein Grund­stücks­eigentümer die Hecke oder den Baum des Nachbarn beschneiden?

Ohne Ein­verständnis des Nachbarn darf ein Grund­stücks­eigentümer grund­sätzlich nicht dessen Hecke, Baum oder sonstige Pflanzen beschneiden. Denn die Pflanzen stehen im Eigentum des Nachbarn. Werden sie beschnitten, so liegt eine Eigentums­verletzung vor. Unter Umständen macht sich der Grund­stücks­eigentümer in diesem Fall auch noch schadens­ersatz­pflichtig, wenn die Pflanzen aufgrund eines unfach­männischen Schnitts einen Schaden davontragen und daraufhin verenden.

Dürfen in das Grundstück herüber­ragende Äste abgeschnitten werden?

Ragen Äste oder sonstige Pflanzen­teile vom Nachbar­grundstück herüber, so darf der davon betroffene Grund­stücks­eigentümer gemäß § 910 BGB zur Hecken­schere greifen. Voraussetzung für das Selbsthilfe­recht ist aber, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, der Eigentümer dem Besitzer des Nachbar­grundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgte. Zu beachten ist, dass in diesem Fall der Rück­schnitt dennoch fach­männisch ausgeführt werden muss. Verendet zum Beispiel ein Strauch aufgrund der fehler­haften Beschneidung, so hat der Grund­stücks­eigentümer Schadens­ersatz zu leisten (vgl. Landgericht Coburg, Beschluss vom 13.10.2006, Az. 32 S 83/06 ).
Wird der Grund­stücks­eigentümer darüber hinaus durch die herüber­ragenden Zweige wesentlich beeinträchtigt, kann er vom Nachbarn den Rück­schnitt verlangen (§ 906 Abs. 1 BGB). Dagegen hat ein Grund­stücks­eigentümer nach Ansicht des Land­gerichts Koblenz herüber­hängende Zweige eines auf dem Nachbar­grundstück stehenden Baumes zu dulden, wenn der Baum unter Naturschutz steht, die Beseitigung der Zweige zu dessen Schädigung führen kann und die Beseitigung nicht aus zwingenden Gründen geboten ist (Landgericht Koblenz, Urteil vom 03.07.2007, Az. 6 S 162/06 ).

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Darf ein Grund­stücks­eigentümer die Hecke oder den Baum des Nachbarn beschneiden?

  • 14. Juni 2016 um 14:56 Uhr
    Permalink

    Tolle Rechtslage. Da kommt es einem vor wie die berühmten Antworten von Radio Erivan: "Im Prinzip Nein, in der Regel Ja, es sei denn."

    Wie Üblich: nix mit Verlass!

    Antwort

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