Restaurant16.08.2017

Darf man in einem Lokal das Essen fotografieren und mit einem Smartphone ins Internet stellen?

Immer mehr Menschen nutzen die sozialen Netzwerke, wie Facebook oder Google+, um ihr Leben öffentlich zu machen. Ein wichtiger Bestandteil davon ist das Posten von Fotos. Freunde posten die Fotos von der letzten Party. Stolze Eltern veröffentlichen die Fotos ihrer Kleinsten. Neuerdings ist es auch in Mode gekommen, dass Restaurant­besucher ihr Essen fotografieren und ins Netz stellen. Einige Restaurant­besitzer finden das nicht in Ordnung und verbieten das Fotografieren. Doch dürfen die das überhaupt? Hat nicht jeder Gast ein Recht darauf sein Essen abzulichten?

Darf ein Gast im Restaurant sein Essen fotografieren und das Bild ins Netz stellen?

Wenn ein Restaurant­besitzer das Fotografieren des Essens untersagt hat, darf der Gast davon kein Foto machen.

Essen in der Regel nicht vom Urheber­recht geschützt

Dies ergibt sich jedoch in der Regel nicht aus dem Urheber­recht. Denn ein Essen unterliegt grund­sätzlich nicht dem Urheber­recht. Nur wenn der Koch ein wahres Kunstwerk herstellt, kann das Essen aus­nahmsweise dem Schutz des Urheber­rechts unterfallen. Dies kann bei einem besonders schmack­haften bzw. optisch hübsch angerichteten Essen der Fall sein. Zudem kann durchaus ein Rezept in dem Genuß des Urheber­rechts kommen.

Zudem muss beachtet werden, dass das vom Gast an­gefertigte Foto vom Urheber­recht erfasst ist. Daher kann dieser bestimmen ob oder wo er das Foto veröffentlicht.

Fotos vom Essen unterfallen nicht dem Persönlichkeits­recht

Auch gibt das Persönlichkeits­recht kein Recht zum Fotoverbot. Denn anders etwa als die Veröffentlichung von unberechtigt getätigten Aufnahmen einer Person, kann in der Verbreitung von Essens-Bildern keine Persönlichkeits­verletzung gesehen werden (vgl. Facebook, Google+ und andere soziale Netzwerke: Darf man selbst aufgenommene Fotos von anderen ins Internet hochladen und damit veröffentlichen?).

Gastwirt hat Hausrecht

Der Restaurant­besitzer hat jedoch das Hausrecht. Dieses Recht gibt ihm die Befugnis zu entscheiden, was in seinem Restaurant erlaubt ist und was nicht. Entscheidet er sich daher dazu, das Fotografieren des Essens zu verbieten, muss sich der Gast daran halten. Tut er das nicht, kann er raus­geschmissen werden.

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2 Gedanken zu „Darf man in einem Lokal das Essen fotografieren und mit einem Smartphone ins Internet stellen?

  • 24. August 2017 um 18:22 Uhr
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    generelles handyverbot in gaststätten. Fertig aus. Fühlöe mich dadurch belästigt, durch die Strahlen gesundheitlich gefährdet und weiß der Fuchs was sonst noch alles. Stresst mich, Stress ist gesundheitsschädlich, also raus mit den Drecksteilen… Hat bei Zigaretten ja auch funktioniert. In meinem Laden wären die Teile verboten. ganz einfach. Und wer dann nicht mehr kommt, darf auch wegbleiben,. so Sklaven, die meinen, ständig erreichbar sein zu müssen (nicht, weil sie wichtig, sondern weil sie jemandes Knecht sind) und nicht mehr ohne können, haben eh nicht mehr alle Latten am Zaun und sollten lieber mal nen Arzt aufsuchen und kein Restaurant.

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  • 5. Oktober 2015 um 12:05 Uhr
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    Es gab und gibt leider immer noch Zeitgenossen, die sich mit einer teuer aussehenden Kamera am Tisch als Gastrokritiker wichtig machen möchten und auch mal einen verunsicherten Speisewirt zur Übernahme des Menüpreises bewegen konnten. Machen lassen, aber nicht weiter beachten — bringt nix.

    Antwort

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