Urlaub12.12.2017

Hat man als Arbeits­loser auch Urlaub?

Wer arbeitslos ist, möchte durchaus auch mal in den Urlaub fahren. Doch ist dies einfach so möglich? Immerhin sollte er sich doch darum bemühen eine neue Arbeits­stelle zu suchen. Wer aber im Urlaub ist, kann keine Vorstellungs­gespräche wahrnehmen. Muss ein Arbeits­loser daher stets zu Hause bleiben, um jederzeit auf Jobangebote reagieren zu können?

Hat man als Arbeits­loser auch Urlaub?

Ein Arbeits­loser hat keinen Anspruch auf Urlaub, wie etwa ein Arbeit­nehmer. Dies sieht das Sozial­gesetz­buch nicht vor. Er kann jedoch bei der zuständigen Arbeits­agentur seine Abwesenheit vom Wohnort beantragen. Die Erlaubnis zur Abwesenheit kann zusammen­hängend für eine Dauer von bis zu drei Wochen erteilt werden, ohne dass der Arbeitslose seinen Anspruch auf ALG I verliert. Die Abwesenheit kann auch bis zu sechs Wochen andauern. In diesem Fall verliert der Arbeitslose jedoch ab der dritten Woche seinen Leistungs­anspruch. Wer länger als sechs Wochen abwesend ist, verliert seinen Leistungs­anspruch für die gesamte Zeit seiner Abwesenheit. Zudem muss sich der Arbeitslose in einem solchen Fall wieder persönlich arbeitssuchend melden.

Wie kann der Antrag auf Orts­abwesenheit gestellt werden?

Der Antrag auf Orts­abwesenheit sollte eine Woche vor Reisebeginn beantragt werden. Wer ohne Zustimmung verreist, riskiert die Streichung von Leistungen. Ferner kann die Arbeits­agentur bereits gezahlte Beträge zurück­fordern. Der Zweck der kurz­fristigen Antrags­stellung liegt darin, dass sich mögliche Job­perspektiven in der Regel kurzfristig ergeben. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass oberstes Ziel des Arbeits­losen das Finden einer Anstellung ist. Eine Orts­abwesenheit wird daher dann nicht gestattet, wenn dadurch ein Vorstellungs­gespräch platzt, sich eine Arbeits­aufnahme verzögert oder sich eine berufliche Weiter­bildung verschiebt.

Quelle:refrago/rb
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