Arzttermin11.12.2017

Darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Als Arbeit­nehmer kann es schwer sein, Arzttermine zu finden, die mit der Arbeitszeit vereinbar sind. Nicht selten öffnet eine Praxis erst, wenn die Arbeitszeit bereits begonnen hat. Umgekehrt ist es nicht unüblich, dass eine Praxis vor Arbeits­zeit­ende schließt. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass der Arbeit­nehmer während der Arbeitszeit zum Arzt muss. Doch ist dies erlaubt?

Darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

Ob ein Arbeit­nehmer während seiner Arbeitszeit zum Arzt gehen darf, hängt vom Einzelfall ab. Handelt es sich zum Beispiel um einen Notfall oder ist es aufgrund der Sprech­zeiten des Arztes nicht möglich vor oder nach der Arbeit zum Arzt zu gehen, ist es in der Regel zulässig den Arztbesuch während der Arbeitszeit zu absolvieren. Der Arbeit­nehmer wird in dieser Zeit von der Arbeit freigestellt und erhält weiterhin seinen Lohn. Geregelt ist dies in § 616 BGB. Danach verliert ein Arbeit­nehmer seinen Anspruch auf die Vergütung nicht, wenn er für eine verhältnismäßig kurze Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Ausübung seiner Arbeit verhindert wird. Der Arbeit­nehmer sollte aber den Arzttermin an den Rand seiner Arbeitszeit legen, um die Ausfall­zeiten für seinen Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten.

Wann der Arbeit­nehmer in der Freizeit zum Arzt gehen muss

Liegt kein Notfall vor und liegen die Sprech­zeiten der Praxis auch außerhalb der Arbeitszeit darf der Arbeit­nehmer während der Arbeitszeit nicht zum Arzt gehen. In einem solchen Fall muss er dafür seine Freizeit opfern.
Zu beachten ist ferner, dass arbeits- oder tarif­vertragliche Regelungen etwas anderen bestimmen können.

Quelle:refrago/rb
#1089 (529)
Google Adsense 1

3 Gedanken zu „Darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?

  • 19. Januar 2015 um 18:51 Uhr
    Permalink

    Und wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber rechtzeitig von dem "unaufschiebbaren Termin beim Arzt" in Kenntniss setzt, wird der AG sich in der Regel nicht aufregen. Solange es möglich ist, kann man auch um Verlegung der Arbeitszeit nachfragen. Bei Schichtdienst ist das nicht möglich, deshalb sind häufig Tarifliche Regelungen wie z.B. 2 Std. je Monat max. weit verbreitet.

    Antwort
    • 19. April 2015 um 18:35 Uhr
      Permalink

      Was wird mit den 2Std,wenn zb. wegen langer Anfahrt diese 2 Std.schon zum Fahren gebraucht werden.Kann man diese evtl. Sammeln und somit einen ganzen Tag fernbleiben oder verfallen diese ungenutzt?

      Antwort
      • 12. Dezember 2017 um 23:51 Uhr
        Permalink

        Ich verstehe das nicht als zusätzliche Freizeit sondern als vom Arbeitgeber geduldete Notwendigkeit im Fall eines Falles. Schließlich ist ein Arztbesuch kein Vergnügungsurlaub …

        Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert