Mietminderung30.01.2019

Miete kürzen wegen Lärmbelästigung: Wann kann man als Mieter seine Miete wegen Lärm mindern?

Wer sich etwa nach einem langen Arbeitstag auf die Ruhe in den eigenen vier Wänden freut, kann schnell enttäuscht werden. Denn wenn die Nachbarskinder erst mal anfangen polternd und laut schreiend Cowboy und Indianer zu spielen, ist es mit der Ruhe schnell vorbei. Doch nicht nur die Nachbarskinder, auch der nahegelegene Flughafen oder die benachbarte Baustelle können einem den letzten Nerv kosten. Viele Mieter mindern daraufhin ihre Miete, da ihrer Ansicht nach die Wohnung wegen der Lärmbelästigung mangelhaft sei. Die Vermieter wiederum sehen das naturgemäß gern mal anders und weigern sich das Minderungsrecht anzuerkennen. Zum Leidwesen eines manchen Vermieters stellt eine Lärmbelästigung aber durchaus ein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB dar. Aber ab wann darf eigentlich ein Mieter seine Miete wegen Lärm mindern?

Ab wann kann der Mieter seine Miete wegen einer Lärmbelästigung kürzen?

Ein Mieter muss grundsätzlich Wohngeräusche seiner Nachbarn, die im Rahmen des normalen Lebens in einer Wohnung entstehen, hinnehmen. Denn jeder Mieter hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Ist dies mit einer Geräuschentwicklung verbunden, ist dies regelmäßig vom Nachbarn zu dulden. Das Ruhebedürfnis eines unter Umständen auch überempfindlichen Nachbarn, darf nicht dazu führen, dass jegliche ein Geräusch hervorrufende Lebensäußerung eingestellt werden muss. Teilweise wird in diesem Zusammenhang auf dem Begriff der „Zimmerlautstärke“ abgestellt. Unter was dieser Begriff genau zu verstehen ist, haben wir bereits hier geklärt: Was ist Zimmerlautstärke?

Dennoch bestehen natürlich Grenzen. Das lautes Musikhören nach 22 Uhr unzulässig ist, müsste jedem klar sein. Ab wann jedoch eine Lärmbelästigung eine Minderung rechtfertigt und vor allem in welcher Höhe, bestimmt sich nicht schematisch, sondern nach dem Einzelfall. Maßgeblich kommt es dabei auf die Dauer, den Umfang und die Intensität des Lärms an.
Im Folgenden haben wir eine kleine Übersicht erstellt, über Lärmursachen und was dabei zu beachten ist. Eine vollständige Auflistung von Minderungsgründen und den entsprechenden von den Gerichten zuerkannten Minderungsquoten finden sie hier:

Baulärm als Minderungsgrund

Kommt es am Haus zu Bauarbeiten oder wird eine Wohnung im Haus komplett saniert, kann es nicht nur zu einer erheblichen Verschmutzung, sondern auch zu teilweise ohrenbetäubendem Krach kommen. Eine solche Lärmbelästigung stellt unstreitig einen Minderungsgrund dar. Die Gerichte halten bei Baulärm je nach Einzelfall eine Minderung von 10 % (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.04.1994, Az. 63 S 439/93) bis 20 % (Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.01.2001, Az. 8 U 5875/98 und Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 25.06.2012, Az. 93 C 2696/11) für angemessen.
Kommt es demgegenüber zu Bauarbeiten in der Nachbarschaft berechtigt der dadurch auftretende Baulärm nur dann eine Minderung, wenn das Bauvorhaben nicht vorhersehbar war. Also nur wenn der Mieter mit den Baumaßnahmen nicht rechnen musste, kann er mindern. Anhaltspunkte für bevorstehende Bauarbeiten können dabei Baulücken (Landgericht Berlin, Urteil vom 17.09.2012, Az. 63 S 208/12), sanierungsbedürftige Nachbargebäude (Kammergericht Berlin, Urteil vom 03.06.2002, Az. 8 U 74/01) oder stadtbekannte Bauprojekte (Amtsgericht Eckernförde, Urteil vom 27.04.2010, Az. 6 C 670/09) sein. Zudem ist der Mieter mit seinem Minderungsrecht ausgeschlossen, wenn er schriftlich vom Vermieter von den Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt wurde (Landgericht Berlin, Urteil vom 10.02.2012, Az. 63 S 206/11).

Kinderlärm als Minderungsgrund

Soll Lärm durch die Nachbarskinder oder aufgrund eines nahen Kinderspielplatzes als Grund für eine Mietminderung herangezogen werden, gibt es eine Besonderheit zu beachten. Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf sei bei Kindern nämlich zu berücksichtigen, dass sie einen Spiel- und Bewegungsdrang haben, der häufig mit Geräuschentwicklungen einhergehen. Bei Kleinkindern sei in besonderem Maße deren unzureichende Fähigkeit zu beachten, verantwortungsbewusst zu agieren, also auch den Bewegungsdrang und die Lärmentwicklung zu zügeln und auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Außerdem gehöre es zu der natürlichen Entwicklung eines Kindes zu weinen und zu schreien ohne sofort von den Eltern beruhigt werden zu können (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008, Az. 409 C 285/08, ebenfalls: Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 10.04.2001, Az. 32 C 608/00). Aufgrund dessen hat ein Nachbar in der Regel Kinderlärm hinzunehmen.
Sehen Sie dazu vertiefend auch folgende Rechtsfrage: Was kann ein Mieter gegen Kinderlärm unternehmen?

Lärm durch Musizieren und Singen als Minderungsgrund

Manche Mieter musizieren oder singen in der Wohnung. Dies gehört auch durchaus zum normalen Mietgebrauch (Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.06.2005, Az. 2/11 T 36/05) und rechtfertigt daher grundsätzlich keine Mietminderung. Dennoch ziehen die Gerichte einige Grenzen. Werden diese überschritten, besteht ein Recht zur Minderung. So darf nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt (Oder) nicht nach 22 Uhr oder vor 8 Uhr sowie in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr Klavier gespielt werden (Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 12.10.1989, Az. 2/25 O 359/89). Aus Sicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth besteht zudem ein komplettes Musizierverbot an Sonn- und Feiertagen (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.09.1991, Az. 13 S 5296/90). Teilweise wird das Spielen mit einem Instrument zeitlich beschränkt. So hat beispielsweise das Amtsgericht Frankfurt a.M. das Klavier spielen auf täglich 90 Minuten beschränkt (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.1996, Az. 33 C 1437/96-28).
Zur Vertiefung des Themas Mietminderung:

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11 Gedanken zu „Miete kürzen wegen Lärmbelästigung: Wann kann man als Mieter seine Miete wegen Lärm mindern?

  • 9. Mai 2018 um 8:02 Uhr
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    Hallo wir haben eine groß Baustelle ca 50m vor dem Haus zeitgleich werden ein 5 und ein 7 Geschosser gebaut da es jetzt wärmer wird sind wir gezwungen öfter mal das Fenster zu öffnen was aber unmöglich ist da unser neugeborenes so nicht schlafen kann weil ständig gebohrt gesägt geflext und gehämmert wird und das bis zum vertigstellen des rohbaus bis ende des Jahres Bauarbeiten beginnen täglich von 7 – 20 Mo – Fr. u. Sa. Bis 16 uhr meine Kinder können deswegen keine Ruhe zum schlafen am Tage finden.Ist da eine Minderung möglich?

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  • 26. Juli 2017 um 20:20 Uhr
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    Ich habe ein Nachbar der bröld den ganzen Tag rum sogar nachts das geht immer ihr Verbrecher ihr Idioten ich schlag euch in die Fresse usw.wir haben uns schon bei der Vermieterin beschwert schriftlich Polizei haben wir schon ein paarmal gerufen und nichts geschieden wir haben schon angst das er uns noch angeht den Untermieter hat er es schon gemacht die haben eine neue Wohnung bekommen . Mit welchem Recht kann er weiter wohnen bleiben er leidet an Verfolgungsahne

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  • 4. Juli 2017 um 10:05 Uhr
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    In unserem Mehrfamilienhaus werden Bauarbeiten für ein behindertengerechten Eingang einer einzelnen Wonung durch einen Miteigentümer durchgeführt. Durch den entstehenden Lärm und Staub beschweren sich nun meine Mieter.
    Meine Frage ist, nach wieviel Stunden oder Tagen Bauarbieten kann der Miter die Miete kürzen, oder kann er diese schon ab Beginn der Bauarbeiten tun?

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  • 28. März 2017 um 7:09 Uhr
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    hallo zusammen,
    schon seit einiger zeit hab ich eine arbeitslose und einen studenten auf meiner etage wohnen, natürlich sind beide sehr nachtaktiv (kein sex!) und es kommt vor dass innerhalb einer halben stunde jemand von einer in die andere wohnung läuft, natürlich immer türe aufschliessen und wirklich regelrecht zuschlagen. dazu kam auch das an den wochenenden besuch da ist, und diese auch mehrfach die wohnungen wechseln. laute musik Marihuana geruch ist nach 22 üblich. jedoch ist das gras problem wohl erledigt worden. hausmüll wird auch gerne im hausflur stehen gelassen. Eine andere dame im haus und ich haben das schon oft der hausverwaltung gemeldet und werden damit vertöstet dass wir dann doch die polizei rufen sollten, die verrwaltung kann da nicht viel machen. was kann man da machen?

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  • 27. Februar 2017 um 10:26 Uhr
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    Darf der Vermieter am Samstag z. B. von 11 – 17 Uhr mit der Schlagbohrmasch1ne Lärm verursachen was er eigentlich an den normalen Arbeitstagen bearbeiten kann?

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    • 27. Februar 2017 um 16:22 Uhr
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      Ja, Samstag ist ein Werktag.

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  • 3. Januar 2017 um 23:45 Uhr
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    Meine Nachbarin poltert täglich, schreit Rum, hört laut Musik, lacht unnatürlich laut und das abends bis spät in die Nacht. Auf freundliches hinweisen, wird es nur schlimmer. Oftmals muss ich im Wohnzimmer schlafen, damit ich überhaupt Schlaf bekomme. Wie kann ich die Minderung errechnen?

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  • 2. Januar 2017 um 15:45 Uhr
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    Mein Nachbar macht die Lärmbelästigung grundsätzlich nachts in der Zeit ab 24.00 bis morgens 05.00 Uhr. Teilweise wird über 3 Stunden ständig in der Wohnung gelaufen. Da dieser Mann 1,90 groß ist und über 250 kg wiegt ist dies als wenn ein Elefant einem auf dem Kopf rumläuft. Bongospielen auch am ersten Weihnachtsfeiertag ist nicht selten. Auch wird grundsätzlich erst ab 22.00 Uhr Musik gemacht, Fenster auf keine Zimmerlautstärke etc. Man bekommt ihn nur ruhig wenn man die Polizei oder das Ordnungsamt anruft. Wieviel kann ich an Mietminderung geltend machen? Reden hilft nichts.

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  • 1. November 2016 um 5:53 Uhr
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    Wir haben einen Wasserschaden der durch einen bautrockner behoben wird. Da ich aber einen Säugling zu Hause habe bin ich für die Zeit ausgezogen. Betroffene Zimmer sind Bad, Flur und Schlafzimmer. Um wieviel Prozent darf ich kürzen?

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  • 25. Juli 2016 um 11:27 Uhr
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    Im Haus wird die Tiefgarage saniert..der Lärm durch DIE Presslufthämmer ist enorm und furchtbar nervtötend. Es wurde eine Zeit von 8 Wochen vorausgesagt. Mitten unter den Sanierungsarbeiten macht die Firma nun auch noch Betriebsurlaub. Dabei habe ich extra 3 Wochen Urlaub gebucht, damit ich dem ärgsten Lärm entkommen kann, da ich psychisch sehr krank bin und ich sehr viel Ruhe brauche. Da ich das vorher mit dem Betriebsurlaub nicht wusste, weil der Verwalter dies nicht mitgeteilt hat, fällt mein Urlaub nun genau auf deren Urlaub. Meine Frage nun, da ich nun dem Lärm ja nicht entkommen kann: "Darf ich die Miete deshalb kürzen? und wenn ja, in welcher Höhe?" Im voraus möchte ich mich bedanken

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  • 14. Juni 2014 um 23:49 Uhr
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    Der Mann meiner Nachbarin ist ständig so laut das ich nur mit einem laufenden Fernseher einschlafen kann , da er ständig betrunken ist und sehr laut redet grölt . Die Wohnung ist auf die Great gemeldet und wird mit harz 4 finanziert.kann ich die Miete mindern ?

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