Frühlings­luft24.08.2016

Was darf man als Mieter bei Garten­nutzung?

Manche Wohnanlagen verfügen über einen Garten. In einem solchen Fall kann es allen oder nur bestimmten Mietern gestattet sein, den Garten zu nutzen. Dies trifft hin und wieder insbesondere auf Erdgeschoss­mieter zu. Doch was umfasst das Nutzungs­recht? Inwiefern darf ein Mieter den Garten nutzen? Darf man etwa Blumen, Sträucher oder Bäume anpflanzen oder einen Gartenteich anlegen?

Was darf man als Mieter bei Garten­nutzung?

Bevor man sich als Mieter fragt, was alles von der Garten­nutzung umfasst ist, sollte man prüfen, ob man überhaupt den Garten nutzen darf. Denn allein das Vorhanden­sein eines Gartens begründet noch nicht ein Nutzungs­recht. Dies gilt insbesondere für Mieter einer Erdgeschoss­wohnung. Die Garten­nutzung muss vielmehr mit dem Vermieter vereinbart werden. In der Regel wird eine entsprechende Erlaubnis im Mietvertrag mit aufgenommen. Wird ein Einfamilien­haus angemietet, wird nach Ansicht des Ober­landes­gerichts Köln damit automatisch auch der Garten mit angemietet (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.11.1993, Az. 19 U 132/93). Es ist jedoch auch möglich die Garten­nutzung mündlich zu erlauben oder stillschweigend zu dulden. In einem solchen Fall kann der Vermieter die Nutzung aber frei widerrufen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.12.2006, Az. 8 U 83/06). Steht einem oder mehreren Mietern das Nutzungs­recht hingegen zu, so kann der Garten in üblicher Weise genutzt werden. Was davon im Einzelnen erfasst wird, hängt maßgeblich vom jeweiligen Fall ab. Die Gerichte haben folgende Nutzungen für zulässig erachtet:

Zudem darf der Mieter auch die Früchte von im mit­gemieteten Garten befindlichen Pflanzen ernten. Der Vermieter hat in einem solchen Fall nur dann einen Anspruch auf die Früchte, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde (vgl. Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 14.12.1993, Az. 28 C 277/93). Pflanzt der Mieter im Garten Sträucher oder Bäume gehen diese nach Auffassung des Ober­landes­gerichts Düsseldorf grund­sätzlich ins Eigentum des Vermieters über (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.04.1998, Az. 22 U 161/97).
Es ist jedoch zu beachten, dass der Mieter regelmäßig keine baulichen Veränderungen am Garten vornehmen darf. Darüber hinaus muss er zum Miet­vertrags­ende etwaige vor­genommene Veränderungen am Garten, wie das Aufstellen einer Schaukel oder Hundehütte, wieder beseitigen.

Welche Rechte stehen dem Mieter bei Verweigerung der Garten­nutzung zu?

Wird dem Mieter die vertraglich zugesicherte Garten­nutzung entzogen, so berechtigt dies den Mieter zur Miet­minderung (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 29.06.1993, Az. 12 S 426/92 und Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.10.2000, Az. 218 C 138/00). Er kann außerdem auf Einräumung des Nutzungs­rechts klagen.

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5 Gedanken zu „Was darf man als Mieter bei Garten­nutzung?

  • 29. November 2018 um 8:47 Uhr
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    Hallo,
    seit über 2 Jahren wurde im Zuge der Dachsanierung eine ca. 1,70m hohe Mauer zum öffentlichen Weg ersetzt durch einen durchsichtigen Drahtzaun.
    Der vorher befindliche große 1,80m Brombeerstrauch wurde vermutlich entsorgend vernichtet.
    Heute kann man sich "hinter dem Haus nicht mehr unbeobachtet" auf die Liege oder Bank ausruhen.
    Ist der Vermieter bzw. ü.d.Hausverwaltung nicht geregelt, den alten Zustand wieder herzustellen?…
    zumindest für den Naturbereich?
    MfG

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  • 2. Oktober 2018 um 17:20 Uhr
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    Ich habe eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft.
    Mein Mieter und ein anderer Mieter haben das Nutzungsrecht vom Garten. Mein Mieter hat nun eigenmächtig ohne meine schriftlicher Zustimmung einen Gartenteich eingebracht, obwoh ich meinem Mieter geschrieben habe, ich brauche erst eine schriftliche Zustimmung der Eigentümer bzw Eigentümergemeinschaft, so wurde es mir auch von der Hausverwaltung mitgeteilt.
    Habe ich ein Kündigungsrecht.
    LG Karl-Heinz

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  • 27. Februar 2018 um 19:57 Uhr
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    Mein Vermieter hat mir vor 14 Jahren gesagt wenn ich den Garten der an meiner Erdgeschosswohnung (Miete) liegt nutzen möchte muss ich ihn auch pflegen ! Das mache ich seit 14 Jahren zum Wohle des ganzen Hause und Mietpatein ! Ich habe dort vor einem Jahr ein Gewächshaus ohne Fundament errichtet ! Darf der Vermieter nun sagen das ich es wieder entfernen muss ?

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  • 28. November 2017 um 9:19 Uhr
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    Habe ein Haus mit Garten gemietet,und alles neu angelegt ,kann der Vermieter mir sagen wenn es zu hoch gewachsen ist ich soll es schneiden?und kann er mir vorschreiben ich soll das gartentor nicht aushängen ohne sieht es besser aus ,gemietet ist doch gemietet oder.von Beruf bin ich Gärtner LG Holger

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  • 14. September 2016 um 22:56 Uhr
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    Hallo ich habe einen Fahnenmasten mit eine Regenbogenflagge auf gestellt. Ich Wohne in einen Mehrfamilienhaus der Garten wirt nicht von jeden genutzt aber ein Mieter ist dagegen das die Flagge hegte. Muß ich die Fahne entfernen oder darf ich sie hängen lassen .
    Gruß Klaus Ziegler

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