30.03.2017

Was ist ein Anderkonto?

Um was handelt es sich bei einem Anderkonto?

Was ist ein Anderkonto?

Ein Anderkonto ist eine Form des Treuhand­kontos. Es wird von jemandem im eigenen Namen und eigener Verfügungs­befugnis für einen anderen geführt. Der Inhaber des Anderkontos verwaltet also das Konto für einen Dritten treuhänderisch und ist damit allein verfügungs­berechtigt. Das Anderkonto wird vor allem von Rechts­anwälten, Notaren, Wirtschafts­prüfern, Steuer­beratern und sogar Pfarrern benutzt. Für Schuldner des Treu­händers ist es nicht möglich, auf das Anderkonto zuzugreifen. Steuer­pflichtig für das Guthaben bleibt zudem der Dritte. Der Treuhänder hat aber für eine korrekte Ver­steuerung des Guthabens zu sorgen (§ 34 Abs. 1 und § 35 der Abgaben­ordnung – AO). Verletzt er diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, haftet er für die Steuer­schulden (§ 69 AO).

Quelle:refrago/rb
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