20.01.2013

Wer muss den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen und wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Die alte „GEZ-Gebühr“ wurde abgeschafft. Die Gebühreneinzugszentrale gibt es nicht mehr. Seit dem 1.1.2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Hinsichtlich des neuen Rundfunkbetrags gibt es viele offene Fragen. Wer muss den Rundfunkbetrag bezahlen? Wie hoch ist der Beitrag? Wird es billiger oder teurer?

Die gute Nachricht vorweg: Für viele Privathaushalte bleibt der Zahlbetrag gleich oder es wird sogar billiger. Die schlechte Nachricht aber lautet: Wer bisher keine Rundfunkgebühr bezahlen musste, weil er weder Radio noch Fernsehen noch internetfähigen Computer besaß, muss ab sofort auch zahlen. Für diese Personen oder Firmen wird es also teurer bzw. sie werden erstmals zur „Kasse gebeten“.

Dass auch zahlen muss, wer überhaupt keine Empfangsgeräte hat und den öffentlichen Rundfunk nicht nutzt, kritisiert ein Passauer Jurist, der den Rundfunkbetrag als „Steuer“ einstuft und gegen den Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof klagt.

Wer muss den neuen Rundfunkbeitrag entrichten?

Den neuen Rundfunkbeitrag müssen Haushalte (Wohnung), Unternehmen und Institutionen bezahlen.

Privathaushalte

Für Privathaushalte gilt, dass nur ein Beitrag zu zahlen ist. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer in der Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle. Pro Wohnung muss auch nur ein Beitragszahler angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag bezahlen. Der Beitrag gilt dann für alle Personen, die in dieser Wohnung leben. Das war früher bei der Rundfunkgebühr anders. Dort mussten z.B. erwachsene Kinder eine eigene Rundfunkgebühr zahlen. Auch Wohngemeinschaften kommen mit dem neuen Rundfunkbeitrag billiger weg. Hier fällt der Rundfunkbetrag nur 1x an. Früher musste jeder Bewohner gesondert eine GEZ-Gebühr bezahlen. Der Rundfunkbeitrag deckt zudem die privaten Autos aller Bewohner ab.

Rundfunkbeitrag pro Haushalt beträgt 17,98 EUR

Der Rundfunkbeitrag pro Haushalt beträgt 17,98 EUR pro Monat. Aber Achtung: Für eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung ist ein gesonderter Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Auch Inhaber von Wochenendhäusern (Datschen) müssen doppelt zahlen. Hiergegen hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zusammen mit weiteren Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Privatpersonen

Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Außerdem sind taubblinde Menschen von dem Rundfunkbetrag befreit.

Bewohner von Pflegeheimen

Umstritten ist, ob Bewohner von Pflegeheimen den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, siehe: Sind Bewohner in Pflegeheimen von dem Rundfunkbeitrag befreit?

Ermäßigter Rundfunkbeitrag für Privatpersonen

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel, also 5,99 EUR im Monat.

Unternehmen und Institutionen

Die Höhe des Beitrags von Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbänden wird bestimmt durch die Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Für Betriebsstätten gilt eine Beitragsstaffel, die bei 5,99 EUR im Monat beginnt und bei 3.236,40 EUR pro Monat endet.

Ein Kleinbetrieb mit einer Geschäftsstelle und weniger als 8 Beschäftigten sowie höchstens 1 Geschäftswagen zahlt danach einen Rundfunkbeitrag von 5,99 EUR (sogenannter Drittelbeitrag).

Als Beschäftigte gelten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Mitgerechnet werden alle Voll- und Teilzeitbeschäftigte, nicht aber Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Leiharbeiter sind dem Unternehmen zuzuordnen, das das Personal verleiht.

Für einige Unternehmen ist der neue Rundfunkbeitrag sehr viel teurer als die alte Rundfunkgebühr. Insbesondere die Drogeriekette Rossmann muss erheblich mehr zahlen und hat gegen den Rundfunkbeitrag Klage eingereicht ({Gericht}, Az. {AZ}).

Auch eine Straßenbau-Firma klagt gegen den neuen Rundfunkbeitrag ({Gericht}, Az. {AZ}).

Siehe im Detail zum Rundunkbeitrag für Unternehmen: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Firmen, Unternehmen und Gewerbetreibende?

Und was wurde aus der GEZ?

Die Gebühreneinzugszentrale wurde – vom Namen her – abgeschafft. Die Verwaltungsgemeinschaft mit über 1100 Beschäftigten existiert aber weiterhin – nur unter einem neuen Namen. Für den Einzug des neuen Rundfunkbeitrags ist nun der „Beitragsservice“ zuständig.

Woher weiß der Beitragsservice, wer wo wohnt oder eine Zweitwohnung hat?

Die Einwohnermeldeämter übermitteln die Melderegisterdaten aller volljährigen Personen an die Landesrundfunkanstalten bzw. den Beitragsservice. Übermittelt werden Vor- und Familienname, eventueller Doktorgrad, Tag der Geburt, Haupt- und Nebenwohnung, Tag des Ein- oder Auszugs aus einer Wohnung und Familienstand. Grundlage dafür ist der 15. Rundfunkstaatsvertrag, den die Bundesländer zur Neuregelung der Rundfunkfinanzierung abgeschlossen haben. Bezüglich der umfangreichen Datenerhebung gibt es starke Kritik. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er sieht eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts.

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105 Gedanken zu „Wer muss den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen und wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

  • 19. Juni 2020 um 10:22 Uhr
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    Mein Bekannter arbeitet bei einem Schausteller und er ist mit seiner Adresse bei dem Schausteller gemeldet, falls Post ankommt. Er selbst ist aber zusammen mit einem Kollegen die meiste Zeit des Jahres in einem Wohnwagen unterwegs und schläft auch dort. Der Wohnwagen gehört aber weiterhin dem Schausteller und dieser hat ihnen gesagt, dass sie keine GEZ-Gebühren zahlen müssen. Die GEZ schreibt aber ständig beide an und die Forderungen werden immer größer. Wie ist hier die genaue Rechtslage und müssen sie wirklich zahlen?

    Antwort
  • 24. September 2019 um 10:08 Uhr
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    Was ist das für eine Himmelschreiende Ungerechtigkeit !
    Erst gibt es den wechsel von analog auf DVB T1.
    Also alt TV Aufrüsten. Empfang privater Anbieter kein Problem.
    Dann DVB T2 alte Receiver verschrotten. Umweltschutz nach CDU SPD.
    Empfang von privaten nur über Freenet möglich zusätzlich CI Modul für 80 € dann 5 € pro Monat.
    3. Programme (HR, BR, RBB, ARD alpha, SDR, S3, ) nur noch über Internet möglich das gleiche gilt für Radioprogramme.
    Also um in den genuss aller Programme zu kommen :
    17,50 € GEZ, 80 €einmalig + 5€ monatlich an Freenet in meiner Straße Duisburg also Vorort von Düsseldorf ! Gibt’s nur die Telekom 41,80€ mtl.
    Um in den genuss von Radio und Fernsehen zu kommen macht das also : 17,50€ + 80€(einmalig) +5€+41,80€ =65,30€ monatlich.
    Frei empfangbar ohne internet und Freenet sind dann so bedeutende Sender wie 123 TV, QVC1, OVC2, BIBEL TV.
    Die Mittelwelle, Langwelle und Kurzwelle sind eingestellt, die Frequenzen an Handynetzbetreiber verhökert.
    Unsere Regierung schaltet ab, Programmvielfalt Ade. Umweltschutz kein Thema alles zusammen eine Frechheit.
    Das ist ein Fall für das Verfassungsgericht.
    Wo bleibt das Grundgesetz zur Informationsfreiheit ?
    Alle Sender nur für die Elite ?
    Diese Re(gier) ung gehört auf dem Müllhaufen der Geschichte.
    Ich habe damals geglaubt nach 16 Jahren Kohl kann’s nicht schlimmer werden, doch Schlimmer geht immer.

    Antwort
    • 4. Juli 2020 um 20:31 Uhr
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      Sehr gut, kann ich unterschreiben.

      Antwort
  • 19. Februar 2019 um 13:33 Uhr
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    Einer im Haushalt GEZ richtig. Und warum schreiben die jedes jahr much trotzdem an? Und drohen mich noch??? Sollte ich dieses jahr wieder ein schreiben bekommen verklage dich sie.

    Antwort
  • 14. August 2018 um 14:32 Uhr
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    Hallo, ich habe einen Friseurladen und arbeite alleine. Ich habe in meinem Geschäft alle Empfangsgeräte abgeschafft, da ich GEMA Gebühren zahlen sollte. Jetzt habe ich eine Aufforderung erhalte, da sich meine Gebühren auf 17,49€ erhöht haben. Darüber habe ich in Vorfeld keine Information erhalten. Sind diese Gebühren rechtens?
    In meinem Zuhause bezahle ich Rundfunkbeiträge.
    mfg. Manu

    Antwort
  • 11. Juli 2018 um 17:20 Uhr
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    Muss ich als untermieter bezahlen obwohl die wohnung befreit ist??

    Antwort
  • 10. Juni 2018 um 15:41 Uhr
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    seit 4 Jahren kriege ich keine Rechnungen seit kurzem kam eine deftige Rechnung über 700.00 € . Welche ich aber nicht gleich bezahlen kann. Was soll ich tun?

    Antwort
  • 4. Juni 2018 um 15:29 Uhr
    Permalink

    was muss ich tun. Ich bekomme Rechnungen von GEZ und vom Bayerischen Rundfunk und ich soll bei beiden Gebühren bezahlen. kann mir bitte jemand helfen was ich tun soll? ich weiss von meinen Kollegen das sie nur eine Gebühr bezahlen und nicht 2.

    Antwort
  • 22. Mai 2018 um 11:32 Uhr
    Permalink

    Sehe heute erstmalig !!!auf meinen Kto.Auszügen eine Abbuchung Nordd.Rundfunk Nr.186413088 v.04-06.2018 !
    in Höhe v. 52,50 Euro ! Wie kommen die 1.an meine Kto.Nr-
    und 2. keine Benachrichtigung,warum,wieso ! Habe bisher alles
    über Vodafon abgerechnet ! Zahle ich jetzt doppelt !Was passiert.,wenn ich die LS zurückgebe,denn woher kommt diese
    Forderung aufeinmal ????
    LG B.Mack

    Antwort
  • 12. März 2018 um 19:43 Uhr
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    Ich betreue Flüchtlinge und die bekommen auch Post von ARD und ZDF. WENN sie für ein Jahr Anerkennung haben und einen Job haben, müssen Sie dann auch bezahlen?
    Danke
    Ellen Finkenzeller

    Antwort
  • 6. März 2018 um 10:08 Uhr
    Permalink

    meine mutter hat arbeit ich wohne noch bei meine mutter kriege hartz4 und bin befreit von der gez nun bekommt meine mutter aber immer bescheid von gez das meine mutter die gez zahlen soll.nun ist meine frage muss meine mutter gez bezahlen da wir ja zusammen in einen haushalt leben da ich ja befreit bin.

    Antwort
    • 14. Mai 2018 um 13:59 Uhr
      Permalink

      Wenn Sie befreit sind und mit Ihrer Mutter in einem Haushalt leben, muss Ihre Mutter den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, da das dann als ein gemeinsamer Haushalt gilt. Sie müssen nur den Befreiungsantrag zusenden und dann wird der bei Ihrer Mutter rausgenommen.

      Antwort
  • 12. Februar 2018 um 13:53 Uhr
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    ich möchte gerne wissen ab wann muss man gebühren bezahlen wieviel geld muss man bekommen um zu zahlen

    Antwort
  • 30. Dezember 2017 um 18:32 Uhr
    Permalink

    in einem Haus wo 5 Personen wohnen also eine WG, muss doch auch nur 1x Beitrag bezahlt werden,oder? Wo muss ich das ändern lassen?

    Antwort
  • 8. Oktober 2017 um 12:50 Uhr
    Permalink

    Wenn ich ab 28.06 umgezogen bin, muss ich für Juni auch zahlen? Nur wegen 3 Tage?

    Antwort
    • 3. Dezember 2017 um 17:24 Uhr
      Permalink

      genau das gleiche möchte ich auch wissen. In meinem Mietvertrag steht der 1.10. und ich bin auch erst an diesem Tag eingezogen.
      Den Schlüssel habe ich aber schon ein paar Tage vorher bekommen. Ab welchem Monat muss ich bezahlen?

      Antwort
  • 16. September 2017 um 15:19 Uhr
    Permalink

    Hallo alle zusammen . Ichhab da Mal ne Frage und zwar kann ich mein Vater von der GEZ befreien lassen ,da er auf ein Auge blind ist und mit andere Auge sehen kann aber schwer. Wäre super wenn mir ein diese Frage beantworten könnte . LG jimmy

    Antwort
  • 13. Mai 2017 um 11:18 Uhr
    Permalink

    Immer mich kommt von ARD die Einforderung der Schuld . Ich muss ARD bezahlen, wenn ich nur der Untermieter ?

    Antwort
  • 20. März 2017 um 14:42 Uhr
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    Wohne jetzt bei meiner Freundin und die braucht keine Gebühr bezahlen, habe Post von der GEZ bekommen und die wollen jetzt von mir die Gebühren. Ich stehe nicht im Mietvertrag.

    Antwort
    • 17. Juni 2017 um 10:23 Uhr
      Permalink

      Mir gehts ähnlich wohne wieder bei meinen eltern und jetzt wollen die das ich Gebühren Zahle und das in einer höheren summe als normalerweise. Muss ich das Zahlen??? Wo kann ich mich hinwenden, denn wen ich anrufe geht nie einer an das telefon.

      Antwort
  • 28. Dezember 2016 um 19:58 Uhr
    Permalink

    Hallo,
    Meine Betriebsstätte ist bei mir Zuhause. Ich bin Einzelunternehmer und habe men Home Office zuhause.
    Für meine Privatwohnung zahle ich bereits Rundfunkgebühren.
    Und für mein Unterrnehmen auch. Ist das rechtens oder kann eine Gebühr wegfallen?
    Vielen Dank für die Info!

    Antwort
    • 6. Februar 2017 um 22:22 Uhr
      Permalink

      Ich schliesse mich dieser Frage an!

      Antwort
  • 24. November 2016 um 17:08 Uhr
    Permalink

    Hallo
    Ich bin eine Au pair Mädchen und wohne bei meine GastFamilie .Meine Familie bezhalt schon diese Rundfunkbeitrag,und solle ich noch bezhalen?
    Vielen danke

    Antwort
    • 2. Januar 2017 um 21:41 Uhr
      Permalink

      Nein , Sie dürfen nicht zahlen. Hauptsache Sie müssen Bescheid sagen, dass Ihre Arbeitsgeber ( Familie ) zahlt für die Wohnung.

      Antwort
  • 19. Oktober 2016 um 7:12 Uhr
    Permalink

    Mit einem beliebigen Endgerät z.B. Laptop kann man Radio
    empfangen. Allerdings nur mit einem DSL/W-lan Anschluß.
    Nicht mit einem UMTS – Stick.
    Fernsehen ist an weitere Zusatzgeräte gekoppelt und an einen
    Internet-DSL-Anschluß.
    Die Leute haben nicht alle soviel Geld wie es sich mancher wünscht. Man sollte zwar haben: Radio/TV/Internet Wochen/Tageszeitung – das kann sich nur nicht Jeder leisten.
    Das ist wie mit den Einkäufen: Alle sehen, die Leute gehen einkaufen. Aber es weiß niemand, ob es zu Hause einen Herd,
    einen Kühlschrank gibt und wesentlich mehr als nur ein Brettchen und einen Teller und ein Glas, Löffel, Messer, Gabel.

    Antwort
  • 19. Oktober 2016 um 7:03 Uhr
    Permalink

    Der Passauer Jurist sollte eine Sammelklage online stellen – an der
    sich alle Betroffenen beteiligen können.
    Manche hatten z.B. nur ein Radio/DVBT-fähiges Handy – bis es
    gestohlen worden ist. Dann ein DBVT-fähiges Tablet – Empfang
    je nach ? Windrichtung? Empfang 0-3 Privat-Sender. (Nicht das Erste noch das Zweite.)

    Antwort
  • 18. Oktober 2016 um 21:38 Uhr
    Permalink

    Bin berufskraftfahrer und nur am we zuhause…. warum muss ich dann den vollen betrag zahlen…. gibt es da auch ne befreiung?

    Antwort
  • 16. Oktober 2016 um 0:05 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe reisegewerbe und arbeite ich seit Jahren auf dem statische Wochenmärkte.
    Mußte ich GEZ Gebühren bezahlen.

    Antwort
  • 27. August 2016 um 6:04 Uhr
    Permalink

    Taubblinde sind befreit von der Rundfunkgebühr, eine juristisch angreifbare Stellen da ist der Knackpunkt!
    Der gesetzliche Grund ist hier: Weder die Möglichkeit Sehen noch Hören. Jedoch Jemand der ebenfalls kein Rundfunksignale bezieht weder durch Radio noch Fernsehen kommt dem ebenso gleich. Verstoss gegen das Grundgesetzt Artikel 3
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz

    Antwort
  • 13. August 2016 um 8:22 Uhr
    Permalink

    Der "Beitrag" ist nicht rechtens!
    Leistet Widerstand – aber endlich mal aktiv!

    Antwort
  • 6. August 2016 um 4:14 Uhr
    Permalink

    WIR SIND IN DEUTSCHLAND hahahaha IN OST DEUTSCHLAND !!!. Ich bin ein LKW-Fahrer, ich fahre 5 bis 6 Tage im Fernverkehr. Ich lebe alleine, habe keine Satelit, keine TV und Radio, gar nichts und trotzdem zahlen muss, für was ??? Leute gibts keine Demokratie mehr, das ist EU MAFIA, die haben die Romänische billige Arbeitskräfte zum EU erlaubt !!! Die wählen sich selbst. Frau Merkel hat 80% Lebenslauf gelöscht !!! Alle kommunen!!! Ihr Vater war Kommunist !!! Warum die Haupstadt nicht in Bonn ist aber in Berlin? Weil da fast nur Kommunisten sitzen. Warum die Merkel mit Putin wa s zu tun hat? Schau mal an die Strasse an? Wie die aussehen? Leute der Land ist vorbei. Wie viele Deutche schon in Holland, Luxemburg und ind der Schweiz lebt. Brandenburg, Niedersachsen, Hessen alle Russiche und Polnische Fahrer. Wer wollte noch 15 STd am Tag arbeiten? Die Überstunden sind nicht bezahlt!
    Ich bin oft in Österreich und in der Schweiz. Ich habe mich entschiden, abhauen. Ich hoffe das ich eine Stelle in der Schweiz bekomme und muss ich nicht mehr da hinschauen. Die Gerichtsorganisation in Deutschland zusammen mit Anwälten nur MAFIA !!!!! NIE aber NIE bekommst Du die richtigkeit. Ich habe schon ohne Anwalt gekämpft, habe ich selbst das Gesezt durchgelesen, selbst mit Gericht nachverhandeln, für 80% Richter bist du nur so kleine Steuerzahler, wenn Du Arbeit hast muss Du zahlen, wenn nicht, dann so wie mit der Beitragsservice zahlst Du fast gar nicht. Die meisten Strafen sind extra ala 100€ dass Du kein Lust für ein Einspruch hast. Nur zahlen für die Deusche MAFIA, einfach zahlen für Deutsche Dieberei !!! Warum die KFZ Steuer ist NUR in Westlichen Länder ??? Warum ? Die Brasilien, Russland, Polen etc die haben nicht. Das Fahrzeug ist deins, Du hast gekauft, er gehört zu Dir, warum die KFZ Steuer zahlen? Wieso die Westliche Länder verlängern das? Das Luft ist das Gleiche !!! Gestern war in Afrika, heute ist in Deutschland. Ich kenne jemanden von Kasino, er ist bekannt in Deutschland und hat beziehungen. Er hat zu mir gesagt der Deutsche Mauerfall war schon früher gedacht, weil BRD die Arbeitskräfte brauchte und Ost hatte genug. Die Kleine Steuerzähler sind nur für Macht, du soltest hören was die sagen, arbeiten wie ein Roboter und zahlen. Aber die kleine Steuerzähler sind sehr Stark zusammen, wie Ameisen. Stellen Sie sich vor. 5 Mln Menchen stürzt die Regierung ab. Ich glaube solche Krieg kommt noch, aber nicht wegen Steuer sondern Religious. Islamische Menschen werden kämpfen, die Regierung hat erlaubt für alles, ich möchte sehen was nach fünf Jahren hier gibt. Die warten nur wenn die schon alles bekommen, erlaubnis, Ausweiss, dann lassen die ISIS reinzukommen. Die Kinder wachsel schnell.

    Antwort
  • 18. Juli 2016 um 19:15 Uhr
    Permalink

    Verbrecher und Kriminel Es ist unglaublich,Ich werde gezwungen, etwas zu bezahlen obwoll ich kein empfang habe weil meine schusseln auf ein satellit gerichtet ist die italienische sender emfängt.Mafia existieren auch in Deutschland.

    Antwort
    • 19. Oktober 2016 um 6:52 Uhr
      Permalink

      Sie empfangen irgendwas – mit Empfangsgeräten.
      Laut Gesetz reicht das,
      weil Sie laut Gesetz auch dann bezahlen müssen,
      wenn Sie weder Empfangsgeräte noch Empfang haben.

      Antwort
  • 17. Juli 2016 um 22:19 Uhr
    Permalink

    Der Beitragsservice hat mich angeschrieben erstmals 2015,ich bin verheiratet und Hausfrau. Auf meine Schreiben hat der Beitragsservice überhaupt nicht reagiert und mir ständig neue Zahlungsaufforderung geschickt, obwohl mein Ehemann die Beiträge zahlt haben die mich Zwangsangemeldet und jetzt sogar eine Zwangsvollstreckung angekündigt. Das finde ich echt schon kriminell!

    Antwort
  • 9. Juli 2016 um 17:03 Uhr
    Permalink

    Es ist unglaublich, dass man in einen demokratischen Staat so eine Mafia existieren kann. Unglaublich! Ich werde gezwungen, etwas zu bezahlen, dass ich nicht beantragt habe, dass ich nicht brauche und dass ich nicht benütze! Auf Anfragen antworten die idioten von der Rundfunk beitrag niemals, die zwingen nurch, Geld zu bezahlen! UNGLAUBLICH!!!

    Antwort
  • 2. Juli 2016 um 10:46 Uhr
    Permalink

    hallo
    wer muss im Haushalt den Betrag zahlen
    der im Mietvertrag als Mieter stehende oder kann
    andere im Haushalt lebende Personen (zB Ehefrau)
    zur Kasse bitten

    Antwort
  • 25. Juni 2016 um 10:26 Uhr
    Permalink

    Für mich sind und bleiben es Verbrecher, wer Blinde, Gehörlose und andere Behinderte mit wenig Einkommen abzockt, gehört vor den Europäischen Gerichtshof und abgeurteilt !!!

    Antwort
  • 7. Juni 2016 um 12:14 Uhr
    Permalink

    was ist wenn der sitz mehreren und selben geschäftsführer in einem sitz ist muss mann dann einmal zahlen ?

    Antwort
  • 30. Mai 2016 um 12:12 Uhr
    Permalink

    Vielen Dank für diese klaren Auskünfte, die mir sehr geholfen haben . Der Artikel ist übersichtlich gegliedert, kompakt und in guter Sprache verfasst. So kann man schnell die gewünschte Information entnehmen.

    Antwort
  • 18. Mai 2016 um 12:39 Uhr
    Permalink

    Habe 2 Firmen auf der gleichen Adresse muss ich für 2 Firmen Rundfunkbeträge zahlen oder nur für eine Firma?

    Antwort
  • 14. Mai 2016 um 12:19 Uhr
    Permalink

    Pro Haushalt muss nun einmal bezahlt werden. Aber wo ist rechtlich geregelt, wer von mehreren volljährigen Personen im selben Haushalt zahlungspflichtig ist? Anhand welcher Rechte und Kriterien wird dieses festgelegt? Wer weiß darauf eine Antwort?

    Antwort
  • 22. April 2016 um 13:10 Uhr
    Permalink

    Muß eine Witwe offene GEZ-Gebühren rückwireknd über Jahre zahlen obwohl sie das Erbe ausgeschlagen hat und Gütertrennung vorlag?

    Antwort
  • 14. April 2016 um 15:19 Uhr
    Permalink

    Hallo
    Ich habe eine rechnung erhalten von 620 euro. Das war wobich noch bei meiner mum gewohnt habe. Jetzt wohne ich seit jan alleine. Sie hat sich nie bei der gez gemeldet somit sind die auf mich gegangen. Ist das rechtens? Ich stehe nicht in guten kontakt zu meiner mutter und möchte daher auch ihre rechnungen nicht weiterhin bezahlen. Kann ich da was machen?

    Antwort
  • 11. April 2016 um 23:13 Uhr
    Permalink

    Hallo
    Ich, 21, wohne bei meiner oma, sie wurde vom gez befreit muss ich dan trotzdem den Beitrag zahlen ?

    Antwort
  • 9. April 2016 um 10:24 Uhr
    Permalink

    hallo,ich habe sehr wenig rente:1060€ davon zahle 300€ Unterhalt an meine Tochter, muss ich Rundfunkbeiträge zahlen ?

    Antwort
  • 14. März 2016 um 11:28 Uhr
    Permalink

    Am witzigsten finde ich, daß wenn man z.b. in ein und dem selben Zimmer privat lebt und noch ein Unternehmen betreibt, 2 mal GEZ bezahlt, einmal privat und einmal für das Unternehmen. Auch wenn daß dann ein und dieselbe Person ist. Es lebe Deutsche Land

    Antwort
  • 7. März 2016 um 11:33 Uhr
    Permalink

    hallo,ich habe sehr wenig rente grade zum überleben mus ich aba ard und zdf zahlen..wie traurick ist das,

    Antwort
  • 6. Februar 2016 um 12:40 Uhr
    Permalink

    Meine Freundin hat eine Wohnung gemietet und zahlt wegen Behinderung den niedrigen Beitrag. ich bin zu ihr gezogen und nun soll ich den vollen Beitrag leisten und die Dame, die den Mietvertrag unterschrieben hat, muss nun nicht mehr bezahlen. Ist das im Mediengestz so vorgesehen?

    Antwort
  • 11. Januar 2016 um 17:56 Uhr
    Permalink

    Was mich an dieser ganzen Sache stört, EU-Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten müssen diesen Betrag auch zahlen obwohl diese ggf. der deutschen Sprache nicht mächtig sind oder aber über einen ausländischen Anbieter (kostenpflichtig) beispielsweise rumänisches oder polnisches Fernsehen empfangen.

    Antwort
  • 29. Oktober 2015 um 15:47 Uhr
    Permalink

    Hallo: Mein Generalargument zum Rundfunkbeitrag: "Entweder zahlen alle oder keiner!" Es gilt zu erkennen: Schon die Regel "Ein Teilnehmer = ein Beitrag" würde eine rechtlich bedenkliche Typisierung darstellen. Die zur Zeit praktizierte Typisierung der Art "Eine Wohnung = ein Beitrag" ist aufgrund der Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen ganz und gar unzulässig und dazu angetan, den ganzen Staatsvertrag zu kippen und von Anfang an nichtig zu machen. Wichtig: Das Streben nach einem möglichst einfachen und verlässlichen Beitragsvollzug kann die gegenwärtig praktizierte Regel "Eine Wohnung = ein (fester) Beitrag" nicht rechtfertigen. Sie wird auch nicht durch das Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof gestützt und schon gar nicht legitimiert. Günter Wendler

    Antwort
  • 20. Oktober 2015 um 23:13 Uhr
    Permalink

    Hallo! Mein Sohn wohnt seit dem 1.7.2013 seiner Freundin. Diese zahlt den Rundfunkbeitrag bereits seit 2010. Mit einer kundenummern selbstverständlich.
    Plötzlich ( 2.2.2015= bekommt mein Sohn einen Festsetzungsbescheid von ARD,ZDF und Deutschlandradio. Seine ausstehenden Beiträge in Höhe von 248,82 €.
    Wie kann das sein, da seine Freundin unter gleicher Adresse bereits den rundfunkbeitrag zahlt???
    Wir haben auf die nächstfolgende Mahnung vom 2.7.2015 mit einem Einschreiben an den Rundfunk reagiert, Und keine Antwort erhalten. Heute erreichte uns diesbezüglich eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt, die nur den Zeitraum von Januar 2014 bis März 2015 betrifft. Und die zu Zahlenden Summen sind nicht identisch.
    Sind diese Belege evtl. unecht? Denn es fehlen dann die Zeiträume vom 1.7.2013 bis 31.12.2013 sowie die Monate April bis Oktober 2015.???
    Warum sollen ZWEI Personen in EINER Wohnung BEIDE den R.-Beitrag zahlen?

    Antwort
    • 29. Oktober 2015 um 16:24 Uhr
      Permalink

      Ich habe darüber nachgedacht: Mein treffendes Generalargument: Entweder zahlen alle oder keiner. Hintergrund: Rechtswidrige Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen bei der Beitragserhebung. Diese Praxis macht m.E. den Rundfunkbeitragsstaatsvertag von Anfang an nichtig. Denn diese Praxis lässt sich durch keinerlei Gesetze oder Gutachten legitimieren.

      Antwort
    • 29. Oktober 2015 um 16:29 Uhr
      Permalink

      Gib mal die Worte Rundfunkbeitrag und Änderungsvorschlag bei Google ein. Ich habe darüber nachgedacht: Mein treffendes Generalargument: Entweder zahlen alle oder keiner. Hintergrund: Rechtswidrige Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen bei der Beitragserhebung. Diese Praxis macht m.E. den Rundfunkbeitragsstaatsvertag von Anfang an nichtig. Denn diese Praxis lässt sich durch keinerlei Gesetze legitimieren. Besuche auch mein Facebook-Profil.

      Antwort
  • 5. Oktober 2015 um 12:35 Uhr
    Permalink

    Ich muss aufgrund meiner Behinderung nur den ermäßigten RF-Beitrag bezahlen. Jetzt ist unsere Tochter wieder bei uns gemeldet und sie soll jetzt auch den Beitrag zahlen. Ist das richtig?

    Antwort
  • 2. Oktober 2015 um 2:38 Uhr
    Permalink

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) Seit wann " muss " man an eine nicht rechtsfähige Einrichtung etwas bezahlen???? Schauen Sie sich als Rechtsanwalt mal bitte kaufmännisches Recht an!!!

    Antwort
    • 2. Oktober 2015 um 2:44 Uhr
      Permalink

      Tja Herr Imm, schade dass Sie nicht wirklich neutral sein können, im Auftrag des Beitragsservice, als Anwalt müssten gerade Sie doch wissen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein Vertrag ist, sondern soviel Wert hat wie ein Beipackzettel in einer Medizinpackung. Wo sind die Unterschriften, die diesen Vertrag gültig machen ???? Seit wann betrifft ein Vertrag den angeblich Rundfunk und Staat geschlossen haben eine dritte Partei nämlich den eigentlichen Beitragszahler?? Und das nochmal alles ohne Unterschrift!!!! Also schlimmer als Mafiamethoden kann man das ganze nicht mehr bezeichnen !!! Und dann auch noch Anwälte wie Sie die das noch unterstützen!!!! Sie sollten sich was schämen!!!! Hier auf seriös zu machen!!!! Setzen Sie sich doch mal für Menschenrechte ein statt für Lügenpresse und Gangstermethoden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Antwort
    • 29. Oktober 2015 um 16:19 Uhr
      Permalink

      Ich habe darüber nachgedacht: Mein treffendes Generalargument: Entweder zahlen alle oder keiner. Hintergrund: Rechtswidrige Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen bei der Beitragserhebung. Diese Praxis macht m.E. den Rundfunkbeitragsstaatsvertag von Anfang an nichtig. Denn diese Praxis lässt sich durch keinerlei Gesetze legitimierten.

      Antwort
  • 19. September 2015 um 16:21 Uhr
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    Hallo, wir haben eine Gaststätte mit Fremdenzimmer und bezahlen ganz normal unseren Beitrag von 5,99. Seit kurzem teilen uns unsere Gäste, Monteure – teilweise Dauermieter die bei uns gemeldet sind, das sie Forderungen der Rundfunkzentrale haben, obwohl bei uns immernoch ganz normal abgerechnet wird. Nach telefonischer Klärung und Absicherung per Mail wurde mir am.Telefon gesagt, das diese Forderung unserer Mieter storniert werden.
    Die Forderung hörte allerdings nie auf!
    Auf Mails wird nicht reagiert. Telefon – Termine seitens Rundfunkzentrale nicht eingehalten. Mittlerweile steht ein Gerichtstermin an, an meine Gäste!
    Eine Dame am Telefon gab mir grob die mir völlig neue Auskunft das Gäste und Hotelzimmer bei einer Dauerhaften Vermietung ab 6 Monaten, der Mieter einen Wohnungsbeitrag von 17.96 zu bezahlen hat,auch wenn es keine Wohnung ist sondern ein Pensionszimmer!
    Das aber beide Beträge Doppelt verlangt werden sei unser Problem, wir hätten ja kündigen können als Gaststätte!
    Kann sowas möglich sein??
    Ich finde diese Forderung und Aussagen sehr fragwürdig.
    Bitte helfen Sie mir,was nun richtig ist und ich unternehmen kann. Denn ich lese nichts von dieser 6 Monatsregelung, auch nicht auf der Rundfunkzentralen- Seite!
    Danke schonmal im.Voraus. LG S.W.

    Antwort
  • 17. August 2015 um 15:18 Uhr
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    an wen werden die Rundfunkgebühren ausschließlich gezahlt.? Wir haben eine Aufforderung von ARD ZDF Deutschlandradio Köln bekommen. Bezahlen immer an die GEZ per Abbuchung. ARD… verlangen nun für einen Nebenerwerb ohne Angestellten, kein Firmenwagen, nur 1 privat rückwirkend Beiträge.
    Warum

    Antwort
  • 29. Juli 2015 um 23:28 Uhr
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    Wie ist der Rundfunkbeitrag europaweit geregelt?

    Antwort
  • 8. Juli 2015 um 14:41 Uhr
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    Wieso muss ich fürs Beitragservice bezahlen?
    Ich kucke kein Fernsehr und höre kein Radio.
    Ich finde das ist purr Abzocke.
    MfG
    Thomas.

    Antwort
  • 7. Juli 2015 um 21:45 Uhr
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    Hallo zusammen,
    Ich hab bisher nochnie eine eigene wohnung gehabt und habe eine Mahnung erhalten. Der Gesamtbetrag steht bei 354, 16 EUR, Ich werde klagen.

    Antwort
  • 10. Juni 2015 um 15:18 Uhr
    Permalink

    Hallo zusammen. Ich habe Behinderungsausweis mit dem zeichen "RF" und zahle ein ermäßigte Gebür, im Februar ist mein Sohn zu uns eingezogen, wird vom Rundfunkgebürstelle aufgefordert den Gebür zu zahlen obwoll ich zahle es schon (ermäßigte Beitrag). Die "nette" Damme am Telefon sagte das ich muss mein ermäßigte Beitragskonto kündigen anstadt des soll mein Sohn einen vollen Beitrag zahlen. Ist das überhaupt richtig so?

    Antwort
    • 22. Juli 2015 um 14:51 Uhr
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      Nur Ehepartner profitieren von der Ermäßigung. Leider.

      Antwort
  • 31. Mai 2015 um 11:22 Uhr
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    Wohne in einem Wohnheim. Zahle gez für lausige 10 Kanäle. Wurde von kabeldeutschland angeschrieben das unterm Wohnheim von denen Kabeln sind und würde gern dort ein Vertrag machen müsste ich dan. Trotzdem gez zahlen??

    Antwort
  • 29. April 2015 um 15:11 Uhr
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    Hallo Zusammen,

    mein Mann und ich sind zu meinen Eltern gezogen und besitzen keine eigene Wohnung mehr. Mein Vater zahlt einen vergünstigten Beitrag weil er schwerbehindert ist.
    Jetzt wurden wir aufgefordert unseren normalen Beitrag weiterzuzahlen. Was müssen wir oder können wir in diesem Fall tun?

    Antwort
  • 24. April 2015 um 13:28 Uhr
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    Hallo. Ich hab nun folgende Frage, da es ja die GEZ nicht mehr gibt,was ist mit den offenen Zahlungen die man der GEZ gegenüber hatte?

    Antwort
  • 6. April 2015 um 15:20 Uhr
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    Hallo ich ziehe in ein wohnheimzimmer. Muss ich da das auch zahle

    Antwort
  • 23. März 2015 um 15:26 Uhr
    Permalink

    Ich habe im August 2014 im Einzelhandelsgeschäft 1 Sinus Telefon gekauft, mit allem drum und dran, vorallem mit 1 Anrufbeantworter. Nun ist das Gerät defekt, wird vom Einzelhändler eingeschickt. Er kann mir für diese Reparaturzeit kein Telefon als Ersatz zur Verfügung stellen. Er hätte nur Neugeräte , und dafür sollte ich in der Zeit , in der mein Telefon repariert wird, bezahlen.
    Ist das rechtens ?

    Antwort
  • 23. März 2015 um 14:42 Uhr
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    Hallo, ich habe seit über zwei Jahren nicht bezahlt und vor kurzem habe ich eine Rechnung von 475 Euro bekommen. Die Letzte zwei Jahre habe ich kein Fernseher gehabt, muss ich trotzdem zahlen? Ich verstehe die Welt nicht mehr….sehr ungerecht. …. meinen Sie nicht auch?

    Antwort
    • 3. April 2015 um 20:55 Uhr
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      Ich verstehe die Welt nicht mehr….sehr ungerecht. ….
      Es war schon immer so!!

      Antwort
      • 30. April 2015 um 13:50 Uhr
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        Deutschland wird zu einem Dikaturstaat hier muss man langsam fuer alles und nichts bezahlen

        Antwort
    • 31. Mai 2015 um 11:24 Uhr
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      Ja voll Scheise Mann muss auch wegen nix bezahlen das is brutal geld abzockerei. Deutschland wird Ima beschissener. Es wird untergehen

      Antwort
  • 23. März 2015 um 12:37 Uhr
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    Wir bekommen Bafög und haben zwei Wohnsitze. Wir sollen nun nachzahlen obwohl das Bafög seit 2010 durchgehend gewährt wird. Für den einen Wohnsitz haben wir immer gezahlt. Eine Befreiung wurde erst am Okt. 2014 gewährt. Hat jemand damit Erfahrung?

    Antwort
  • 22. März 2015 um 21:15 Uhr
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    mein Sohn hat weder TV noch Radioemfpang in seiner Wohnung soll aber trotzdem GEZ bezahlen, warum?

    Antwort
  • 17. März 2015 um 20:23 Uhr
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    Halo.Ich wohne in ein pension.Ich bin anmeldet hier.Ich muss auch zalen??

    Antwort
  • 16. März 2015 um 16:32 Uhr
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    hallo ! ich wohne seit 2 Jahren in Dubai ,ich bin aber auch in Deutschland gemeldet warum muss ich die Gebühr bezahlen ich bin gar nicht da in der Wohnung ich zahle nur die Miete und die Wohnung steht leer.

    Antwort
  • 13. März 2015 um 17:10 Uhr
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    am 15.05.2015 heirate ich, wir haben zwei wohnungen im haus sind aber durchgänglich,muß ich da zweimal rundfunkgebür zahlen.

    Antwort
  • 12. März 2015 um 9:09 Uhr
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    was ist jetzt ich habe gehört die münchner rechtsanwälte haben es ca. vor halben jahr die gez/runfunkgebühren abgeschafft und das man nicht mehr zahlen muss nur das sie damit nicht an öffentlichkeit gegangen sind und das wir deppen weiterhin zahlen sollen, wenn es stimmt für wenn für was das ist doch ungerechtigt als hätten wir wenig sachen zu zahlen was ist jetzt ?stimmt das oder nicht ?

    Antwort
  • 7. März 2015 um 17:21 Uhr
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    Dürfen sich Länder zusammenschließen um die Rundfunkgrbühren zu kassieren, und wenn ja wo finde ich Infos dazu?

    Antwort
  • 7. März 2015 um 14:16 Uhr
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    Ich habe wenig Geld und benutze weder Fernseher noch Radio.
    Trotzdem muss ich monatlich 18 Euro bezahlen .
    Ich fühle mich verarscht .
    Meine MItbewohnerin ist nach CANADA umgezogen , weil sie so viel Streß wegen dieser Abzocken hatte.
    Echt schade +

    Antwort
  • 21. Februar 2015 um 12:48 Uhr
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    Ich habe ein Zimmer in einer monteurpension schon seit ca 6 Jahren und lebe außerdem momentan von ALG 2 seit ca 2 Jahren habe gestern eine Rechnung für Rundfunkgebühren erhalten für einen Zeitraum wo ich schon Hartz bekam muss ich zahlen ?

    Antwort
  • 9. Februar 2015 um 17:36 Uhr
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    warum muss ich zahlen, wenn hier noch andere in der selben Wohnung gemeldet sind und auch dort wohnen? Ich bin weder Eigentümer, noch Mieter, noch Inhaber. Ich wohne nur hier, wie die anderen auch. Warum ich?

    Antwort
  • 30. Dezember 2014 um 16:43 Uhr
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    Es ist eine Frechheit ,man bezahlt 17,99€ in Monat und hat kein Empfang für ARD ,ZDF usw. Um die Sender zu sehen brauch man noch einen Antennenbetreiber und der kostet nochmals 19,99€ im Monat.Teures Fernsehen in Deutschland.

    Antwort
  • 22. Dezember 2014 um 17:33 Uhr
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    Hier wird das "Recht" und das Grundgesetz zur Befriedigung der Geldgier ständig gebeugt. Es wird über "leichen" gegangen.
    Rainhard Roloff http://www.heimatundrecht.de

    Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5.11.2013 durch Urteil u.a. für Recht erkannt, dass die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar sind. Soweit die vorgenannten Gesetze – siehe dort Ziffer 1 – 4 – mit dem GG unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach einem staatsfernen Rundfunks und Fernsehens blieb auch nach der 14. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unerfüllt. Daraus folgt zwingend, dass Regelungen darüber zu treffen sind – seitens des Gläubigers – in welcher Art und Weise die Forderungen in Einklang mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu bringen sind, dies gilt insbesondere für die Zeit nach dem 30. Juni 2015. 2. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) a) Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen – insbesondere die Zwangsanmeldung – ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmässig nicht möglich. b) Öffentlich rechtliche Verträge können nur unter den Voraussetzungen der §§ 54 ff Verwaltungsverfahrensgesetz geschlossen werden, danach wird ein solcher Vertrag erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. c) Im Bund und in den Ländern existiert Staatsgewalt als Merkmal eines Staates, die Staatsgewalt ist also aufgeteilt in Zentralstaat und Gliedstaat. Bei dem RBStV handelt es sich um einen Vertrag des Staates mit sich selbst. § 181 BGB kennt den Begriff des Insichgeschäftes, das Staatsorganisationsrecht hingegen nicht, insbesondere findet sich unter dem Begriff Staatsvertrag nur das Stichwort Staatsvertrag(Länder). Auf Seite 610ff sind nur die Fälle genannt in denen Länder untereinander "streiten". Christoph Degenhart Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht 20. Auflage. Seite 3
    d) Nach Artikel 19 GG muss bei einer Einschränkung von Grundrechen, diese Einschränkung von Grundrechten , diese Einschränkung in ihren Konsequenzen benannt werden. e) Nach dem Rechtsstaatsprinzip – Artikel 20 Absatz 3/28 Absatz 1 GG muss jedes staatliche Handeln auf ein vom Bundestag erlassenes Gesetz zurückzuführen sein. Nach Artikel 79 Absatz 3 GG ist eine Änderung dieses Kernbereiches unzulässig. Bei dem RBStV handelt es sich nicht um ein solches Gesetz. Es ist nicht in den einschlägigen Verzeichnissen zum Bundesrecht zu finden. Ein Landesgesetz in diesem Sinne ist es auch nicht. Artikel 66 der Verfassung für das Land Nordrhein Westfalen unterscheidet zwischen Gesetzen und Staatsverträgen, Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags. Deshalb ist es unerheblich, dass durch ein Gesetz die Zustimmung erfolgt. f) Der Erlass eines Verwaltungsaktes, der sich auf den RBStV bezieht ist gesetzlos, weil er nicht auf ein gültiges Gesetz bezogen werden kann. Ein solch belastender Verwaltungsakt ist fehlerhaft und in der Folge nichtig. Franz Joseph Peine Allgemeines Verwaltungsrecht 5. Auflage, Seite 147 ff g) Wenn von dem z.b. Südwestrundfunk als Gläubiger gemäß § 10 RBStV Forderungen unter Berufung auf den RBStV erhoben werden, sind die Grundsätze des LG Tübingen Beschluss vom 19.5.2014 Az 5 T 81/14 zu beachten. Soweit eine andere Person bei dem Vollstreckungsersuchen beteiligt ist, muss diese wiederum über hoheitliche Rechte verfügen und die Bestimmungen der ZPO beachten, dies insbesondere in Hinblick darauf, dass die §§ 899 – 915h aufgehoben worden sind. In diesen Bestimmungen war zuvor geregelt das Verfahren in Bezug auf Eidesstattliche Versicherung und Haft. Im Rahmen des § 836 Absatz 2 ZPO – also der Beachtung des Überweisungsbeschlusses der von dem Gläubiger z.b. "Südwestrundfunk" betrieben worden ist – müssen alle Zweifel an der Rechtmässigkeit vom LBV geprüft werden, solang und soweit dies nicht zuvor durch die dafür zuständigen Gerichte geschehen ist.

    Antwort
    • 29. Oktober 2015 um 16:04 Uhr
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      Mein treffendes Generalargument: Entweder zahlen alle oder keiner. Hintergrund: Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen. Diese Praxis macht m.E. den Rundfunkbeitragsstaatsvertag von Anfang an nichtig

      Antwort
  • 18. Dezember 2014 um 1:23 Uhr
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    Ist es nicht eigentlich sogar rechtswidrig? Soweit ich weiß,habe ich diesem "Vertrag" nicht zugestimmt und somit ist es in meinen Augen ein Vertrag zulasten dritter. Natürlich würde man mit dieser Argumentation nicht durchkommen, dennoch finde ich es eine pure Schweinerei.
    Ich bin leider mittlerweile auf H4 angewiesen, habe schon 4 mal eine Bescheinigung vom Amt zur "GEZ" geschickt und es kommt trotzdem eine Mahnung nach der anderen. Auch die etlichen Versuche dort mal jemanden ans Telefon zu bekommen habe ich teilweise nach 60 Minuten Warteschlange aufgegeben.
    Bin mittlerweile echt ratlos was ich da noch machen soll.

    Antwort
  • 7. November 2014 um 20:37 Uhr
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    Frechheit dass diese Abzocke, legalisiert ist. Man kann nur auf die Rente Warten und dann auswandern. Ist ja Gott sei dank nicht mehr so lange.

    Antwort
    • 29. Oktober 2015 um 16:13 Uhr
      Permalink

      Warum gleich auswandern? Ich habe darüber nachgedacht: Mein Generalargument: Entweder zahlen alle oder keiner. Hintergrund: Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen. Diese Praxis macht m.E. den Rundfunkbeitragsstaatsvertag von Anfang an nichtig.

      Antwort
  • 20. Oktober 2014 um 19:05 Uhr
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    Hallo. Meine Mutter und ich leben im selben Haushalt. Sie trägt als Behinderte das Kennzeichen"RF". Muss ich GEZ zahlen oder nicht?
    Bitte um Antwort.

    Antwort
  • 9. Oktober 2014 um 22:10 Uhr
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    Ein gutes Grund sich obdachlos zu melden (OFW).

    Antwort
  • 21. Mai 2014 um 19:57 Uhr
    Permalink

    Bedauerlich dass diese Abzocke, legalisiert durch Politik und Recht einfach so durchgeht, Geld zahlen ohne eine adäquate Leistung zu bekommen das geht doch gar nicht. Eigentlich sollte man dem Intendant des täglich einen Brief mit einer Beschwerde schreiben. Solche Penner, dicke Kohle kassieren und nichts leisten und unsere Politiker unterstützen das auch noch Oh ich vergas die machen es ja genauso. Na ja „Zahltag ist Wahltag“.

    Antwort
  • 5. Mai 2014 um 23:03 Uhr
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    Ich finde das ist die bodenlose Frechheit von der Regierung die Bürger auf diese weiße abzuzocken.Und die Gerichte sind auch nicht besser, wo bleibt die Gerechtigkeit? Am besten wäre das Volk wandert aus.

    Antwort
  • 13. April 2014 um 13:45 Uhr
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    "Befreiung vom Rundfunkbeitrag"
    Hallo,
    wie hoch ist die untere Grenze der Einkünfte für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ?
    Wenn mann alleinstehend eine Rente unter 950 euro erhält und keine Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung erhält !!

    Antwort
  • 4. März 2014 um 17:33 Uhr
    Permalink

    Hallo,
    bin selbstständiger Handelsvertreter und zahle Rundfunkbeitrag
    für die Wohnung und Geschäft.
    Muss ich für beide zahlen? oder ist nur ein Beitrag fällig?

    Antwort
    • 20. November 2014 um 19:41 Uhr
      Permalink

      Hallo

      wissen SIe schon was auf Ihre Frage? Bei uns ist Geschäft und Privat in einem Haushalt, und wir müssen auch doppelt zahlen, ging jetzt so weit das der Gerichtsvollzieher gekommen ist und wir bezahlen mussten

      Antwort
  • 29. November 2013 um 22:53 Uhr
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    "Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Privatpersonen

    Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Außerdem sind taubblinde Menschen von dem Rundfunkbetrag befreit. "

    STIMMT NICHT !! DIE ZANGSABGABE MUSS GEZAHLT WERDEN; EGAL OB MAN H4 BEKOMMT ODER NICHT !!!

    Antwort
  • 28. November 2013 um 15:24 Uhr
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    ich habe seit 15 jahren weder fernsehen noch radio und hab auch keine ahnung was die da treiben. jetzt bekomme ich eine rechnung von ard/zdf ?1? rückwirkend versteht sich …

    rechtlich wird sich der bürokratenkrake da die butter nicht vom brot nehmen lassen und ein aufstand ist dem deutschen unterthan nicht möglich. ich werde aber trotzdem klagen, einfach weil ich mich dann besser fühle.

    MERKE: die rundfunkgebühren sind wie die lottoeinnahmen SCHWARZGELD weil sie nicht vor dem bundesrechnunghof abgerechnet werden müssen …

    Antwort
  • 11. November 2013 um 16:22 Uhr
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    Hat man eigentlich schon mal über die Ungerechtigkeit nachgedacht, wenn in einer Kommune z.B. 5 Personen leben, von denen jeder sein eigenes Zimmer, seinen eigenen Fernseher besitzt und jeder täglich ein anderes Programm anschaut? Die zahlen genauso viel, wie eine alleinstehende Person. Ist das richtig und gerecht?

    Antwort
    • 29. Oktober 2015 um 16:09 Uhr
      Permalink

      Ich habe darüber nachgedacht: Mein treffendes Generalargument: Entweder zahlen alle oder keiner. Hintergrund: Gleichbehandlung von Gruppen und Einzelpersonen. Diese Praxis macht m.E. den Rundfunkbeitragsstaatsvertag von Anfang an nichtig

      Antwort
  • 26. Juli 2013 um 10:57 Uhr
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    Diese "Zwangsabgabe" finde ich unmöglich, weil man hier keine Gestaltungsfreiheit hat. Ich habe nur einen Fernsehapparat und kein Radio, muss aber die gleiche Höhe der Gebühr bzw. des Beitrages zahlen. Irgendetwas kann hier nicht stimmen. Die Qualität der Fernsehprogramme ist derart schlecht, dass ich manche Tage überhaupt keinen Fernsehapparat anschalte.

    Antwort
  • 23. Juni 2013 um 4:29 Uhr
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    Nach wie vor werden Gebühren für hirnrissig gestaltete Sendungen abverlangt.Eine Geldverschwendung,die ihresgleichen man suchen muss.

    Antwort
  • 1. April 2013 um 16:24 Uhr
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    Soweit ersichtlich, ist noch nicht die Verfassungsgemässheit des Rundfunkbeitrages bei Zweitwohnungen, die von Verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Eheleuten ausschliesslich aus beruflichen Gründen gehalten werden, angesprochen worden. Es ist unstreitig, dass die Beitragspflicht an das Innehaben einer Zweitwohnung geknüpft ist. Damit ist die Rechtslage identisch mit der der Zweitwohnungssteuer. Durch die doppelte Beitragspflicht wird der Arbeitnehmer, der am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält, weil ein tägliches Pendeln nicht zumutbar ist, "bestraft". Dies diskriminiert die Ehe und verstösst gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

    Antwort

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