28.07.2014

Wie aktualisiert man ein Testament?

Es kann durchaus erforderlich sein, ein bereits errichtetes Testament später zu ändern. Wer nämlich mit den letztwilligen Verfügungen nicht mehr einverstanden ist, etwa weil sich der Bedachte als unwürdig für die Erbschaft herausstellt, muss das Testament ändern, um dessen Bestimmungen unwirksam zu machen. Aber auch die Änderung der Vermögensverhältnisse kann eine Aktualisierung des Testaments notwendig machen. Doch wie aktualisiert man ein Testament?

Wie aktualisiert man ein Testament?

Ein bereits errichtetes Testament kann man grundsätzlich auf zwei Wegen ändern bzw. aktualisieren. Zum einen ist es möglich, in das bereits bestehende Testament die Änderungen aufzunehmen. Dies kann zum Beispiel durch eine Einfügung oder eine Ergänzung geschehen. Zu beachten ist jedoch, dass der Inhalt der letztwilligen Verfügung weiterhin klar und verständlich ist. Zudem ist darauf zu achten, dass die unter dem ursprünglichen Text erfolgten Ergänzungen mit einer Unterschrift versehen werden. Andernfalls sind die nachträglichen Bestimmungen unwirksam (vgl. Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.09.2011, Az. 6 U 117/10 und Oberlandesgericht München, Beschluss vom 31.08.2011, Az. 31 Wx 179/10).

Zum anderen kann ein ursprüngliches Testament auch dadurch geändert werden, dass ein neues Testament abgefasst wird. In einem solchen Fall verliert die ältere letztwillige Verfügung automatisch ihre Wirksamkeit. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass das ältere Testament vernichtet wird. Kann nämlich später das neuere Testament nicht mehr aufgefunden werden und ist dessen Existenz auch nicht nachweisbar, so gilt weiterhin das alte.

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